Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Derausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Anls.
II. Jhrgang. Gerlin, 15. Juli 1891. Unmmer 14.
bilicrift erscheint am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Aeihe#te beigefügt die Mindeslen cinmal viertel.
n nenden: „Mittheilungen von Forschungoreisenden und Gelehrten aus den deutschen »
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uallchvftamltmundJtulplmisdlsmqtn-- Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hojbuchhandlung
von Erust Siegfried Mittler und Sohn, Ae#lin WI2, Kochstraße 6§ —10, zu richten.
Ahelt. Beschlüsse des Kolonialratheo, betreisend die Förderung der ——— S. 283. — lleber-
nahme der Zollverwaltung durch den Aniserlichen, Gonverneur * Ost. Afrika S. 281.— Ermächtigung
iur Aufübung der (Verichtöbarkeit im der Neu- ie und zur Veurkundung
des Personenstandes in dem Bezirk Lerbertohoh durch den Gerichtoasiessor Geißler S. 284. — Ueber:
sicht uber die Einfuhr in Kamerun S. 285. — Verordnung, betressend die Erhebung einer Firmen:
abgabe in Togo S. 286. — Personalien S. 256. — BVelanntmachungen jür die Schisssahrt S. 287.—
Zchijjsbewegungen S. 287.
Nichtamtlicher Theil. Personal-Nachrichten S. 288. — Verlehro= Nachrichten S. 288. —
Aus dem Biômarck-Archipel S. 201. — Gesundheitsverhältnisse in Stephanvort (Naiser Wilhelmo-=
land S. 292. — Sklavenhandel in den ostairtkanchen Gewässern S. 292. — Handelabewegung der
stanzösischen Besitzungen am Busen von Benin S. 203. Die „Nieuwe Airicaansche Handelo-Vennvot-
schove S. 203. — Ueber die kien uone der Kuliur der Dattelpalme in Südwest:Afrika S. 203. —
Die Bevölkerung von Süd-Afrila S. —-. Der französische Ober: Kolonialrath S. 201.— Vericht
des Administrators für Walsisch= Bai S. 26. — Reven- Dumont= Berg S. 2060. — Pereinbarun
wischen Portugal und dem Unabhängigen Kongo= Staat S. 2/706. — Die Antistlaverei-Lotterie S. 296. —
Zie Landeserzeugnisse der Goldkusten-Kolonie, deren Gewimung und Verwerthung (Schluß S. 297. —
Die Vesugnisse deo High Commissionero in dem Gebiete der Britisch: Südafrikanischen Gesellschaft
südlich des Sambesi S. 299. — Litlerarische Besprechungen S. 300. — Litleratur-Verzeichniß S. 302.—
Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gesetze; Derordnungen der Reichsbehürden.
Die vom Kolonialrath in der Frage, betreffend die Förderung der Baum-
wollenkultur in den deutschen Schutzgebieten, in der Plenarsitzung vom
23. Juni 1891 gefaßten Beschlusse.
I. Es empfiehlt sich, in den deutschen Schutzgebieten den Anbau solcher Bodenerzeug-
nisse zu beginnstigen, welche für die Ausfuhr Stapelartilel bilden; insbesondere empsiehlt es sich
mmächst, die Baumwollenlultur in denjenigen deutschen Schußgebieten, wo die natürlichen
Vediugungen des Erfolges vorhanden sind, zu fördern.
II. Es empsiehlt sich, wo das Land im Besitz der Regierung sich befindet, dem
aimetmer Land unentgeltlich, unter Vorbehall von Bedingungen, welche die Ausführung der
r sichern, zu überlassen und die Vermessungslosten zu tragen: wo Landbesitz der Regierung
un besleht, auf die zur Verfügung Berechtigten dahin einzuwirlen, daß Land unenlgeltlich
cach zu billigen Bedingungen überlassen werde: die Plantagengrundstücke von Grund-
n -nekiidestr in der Hand des ersten Besitzers auf die Daner von zehn Jahren frei
III. Es empfiehlt sich:
#u) Die Mitwirlung der Regierung zur Heranzgiehung von Eingeborenen zur Plan-
tagenarbeit für längere Zeit, insbesondere durch ihre Vermittelung bei Gewährung
von Schutz der Arbeiter durch gesetzliche Anordnung und Kontrolle ihrer Aus