Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

und der Anstellung staatlicher Lootsen sehr 
gehoben hat, im Jahre 1890 in Banana 
132 Seeschiffe mit 172 920 Tonnen, in Boma 
52 mit 69 096 Tonnen. Fünf belgische 
Handelsgesellschaften mit einem Kapital von 
9 Millionen Francs beschäftigen sich mit der 
lommerziellen Ausbeutung des Landes; außer- 
dem besteht die Compagnie du chemin de 
ser du Congo mit einem Kapital von 25 Mill 
lionen, bei welcher der belgische Staat bis zu 
10 Millionen interessirt ist. Letztere Gesellschaft 
arbeitet bereits seit 18 Monaten an ihrer Auf- 
gabe, die schiffbaren Strecken des oberen und 
unteren Kongo durch einen Schienenweg von 
21. März d. J. ihre erste Lokomotive in Be- 
trieb gesetzt. 
Im Kongo-Staat wirken mit Erfolg gegen- 
wärtig etwa 30 Missionen. Für die katholische 
Propaganda wurde durch Breve vom 11. Mai 
1888 das apostolische Vikariat des belgischen 
Kongo errichtet und der Kongregation vom 
unbefleckten Herzen Mariä von Schent bei 
Brüssel zugetheilt, jedoch verblieben die öst- 
lichsten Gebiete unter dem Namen eines aposto- 
lischen Vilariats vom Tanganika den algerischen 
Vätern. Von evangelischen Missionen haben 
the English Baptist Missionarr Socicter 
und die englische Congo Bololo Mission, die vor dem Orchidcenhaus. 
amerilanischen Baptist Missionarv Union, 
Bishops Taylor Aission und Alissionarr 
Erangelical Alliance sowie schwedische Mis- 
sionare eine rege Thätigleit entfaltet. 
Der Stlavenhandel ist am unteren Kongo 
unterdrückt und wird ihm am oberen Kongo 
nicht nur durch direkte Versolgung sondern 
auch durch gesebgeberische Maßregeln, wie durch 
Verbot der Einfuhr von Feuerwassen und 
Spirituosen, wirksam entgegengetreten. Der 
Erfolg dieser Maßregeln wird aber dadurch 
beeinträchtigt, daß in den benachbarten fran- 
zösischen und portugiesischen Kolonien nicht in 
gleicher Weise vorgegangen wird. 
Belgisches Gesetz gegen den Sklavenhandel. 
Am 23. v. M. ist der belgischen Abgcordnelen- 
lammer in Ausführung des Artikels 5 der 
General-Akte der Brüsseler Konferenz ein Ge 
setzentwurf, betreffend die Bestrafung und Unter- 
drückung des Sklavenhandels vorgelegt worden. 
In den Motiven wird ausgeführt, daß die bis- 
herige belgische Gesetzgebung zwar die Mög- 
lichleit der Verfolgung und Bestrafung der 
durch Sklavenhandel begangenen strafbaren 
Handlungen biete, daß indessen eine Vervoll- 
eiwa 100 km zu verbinden und hat am Kolonialbot#anik 
kommnung und Ergänzung der bestehenden ge- 
setzlichen Bestimmungen wünschenswerth und 
der Erlaß eines neuen Gesetzes im Interesse 
der vollständigen Erfüllung der durch die 
General-Akte eingegangenen Verpflichtungen ge- 
boten erscheine. 
Die botanische Sentralstelle für die Rolonien 
in Berlin. 
Die nen errichtete Zeutralstelle für 
im hiesigen Königlichen 
Botanischen Garten umfaßt zwei Haupt- 
abtheilungen, deren eine zur Belehrung des 
für tmopische Nutzpflanzen sich interessirenden 
Publitums dienen soll, während in der anderen 
die Sämlinge und Stecklinge herangezogen 
werden, welche späterhin an die staatlichen 
Versuchsstationen in den Kolonien versandt 
werden sollen. 
1. Die Lehrabtheilung giebt eine Ueber- 
sicht über die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen. 
Dieselben sind mit Rücksicht auf das Tempe- 
ratur= und Feuchtigkeitsminimum, welches sie 
vertragen, in drei Gruppen vertheilt. Die 
härteren stehen frei auf einem dreieckigen Beet 
Die empfindlicheren 
Gewächse, welche besonders in ihrer Jugend 
biel Feuchtigkeit bedürsen und gegen niedere 
Temperatur geschützt werden müssen, sind in 
der Nähec der vorerwähnten in einem 17 m 
langen, 3 m breiten und 1,5 m hohen Glas= 
lasten untergebracht, welcher an seinen Lang 
seiten se 17 Fenster zählt. Die schon erwach- 
seenen rein tropischen Pflanzen endlich, zum 
bden Warmhäusern Nr. 
großen Theil schon seit längerer Zeit im Bota- 
nischen Garten lultivirt und zu dessen Inventar 
gehörig, verbleiben auch während des Sommers 
in den Warmhäusern Nr. 18 und 19. 
Die in den beiden ersteren Gruppen an- 
gebrachten Etiquetten geben den im Handels 
verkehr üblichen und den lateinischen (d. i. 
wissenschaftlich-botanischen) Namen, sowie Vater- 
land und Verwendung an. Die Etiquetlirung 
der in Betracht kommenden Holzgewächse in 
18 und 19 ist unter 
ausführlicherer Angabe über Verwendung und 
Anbau auf Holzstoffläselchen ausgeführt. 
Die in der Lehrabtheilung vertretenen tro 
" bischen Kulturpflanzen bezw. die in den 
Tropen wildwachsenden Nutzpflanzen 
umifassen bereits gegen 300 Nummern. Zur 
Beschaffung des noch Fehlenden sind die nöthigen 
Schritte gethan. 
II. Die Vermehrungsabtheilung um— 
faßt außer einem Erdbeet, welches sich hinter
	        
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