und der Anstellung staatlicher Lootsen sehr
gehoben hat, im Jahre 1890 in Banana
132 Seeschiffe mit 172 920 Tonnen, in Boma
52 mit 69 096 Tonnen. Fünf belgische
Handelsgesellschaften mit einem Kapital von
9 Millionen Francs beschäftigen sich mit der
lommerziellen Ausbeutung des Landes; außer-
dem besteht die Compagnie du chemin de
ser du Congo mit einem Kapital von 25 Mill
lionen, bei welcher der belgische Staat bis zu
10 Millionen interessirt ist. Letztere Gesellschaft
arbeitet bereits seit 18 Monaten an ihrer Auf-
gabe, die schiffbaren Strecken des oberen und
unteren Kongo durch einen Schienenweg von
21. März d. J. ihre erste Lokomotive in Be-
trieb gesetzt.
Im Kongo-Staat wirken mit Erfolg gegen-
wärtig etwa 30 Missionen. Für die katholische
Propaganda wurde durch Breve vom 11. Mai
1888 das apostolische Vikariat des belgischen
Kongo errichtet und der Kongregation vom
unbefleckten Herzen Mariä von Schent bei
Brüssel zugetheilt, jedoch verblieben die öst-
lichsten Gebiete unter dem Namen eines aposto-
lischen Vilariats vom Tanganika den algerischen
Vätern. Von evangelischen Missionen haben
the English Baptist Missionarr Socicter
und die englische Congo Bololo Mission, die vor dem Orchidcenhaus.
amerilanischen Baptist Missionarv Union,
Bishops Taylor Aission und Alissionarr
Erangelical Alliance sowie schwedische Mis-
sionare eine rege Thätigleit entfaltet.
Der Stlavenhandel ist am unteren Kongo
unterdrückt und wird ihm am oberen Kongo
nicht nur durch direkte Versolgung sondern
auch durch gesebgeberische Maßregeln, wie durch
Verbot der Einfuhr von Feuerwassen und
Spirituosen, wirksam entgegengetreten. Der
Erfolg dieser Maßregeln wird aber dadurch
beeinträchtigt, daß in den benachbarten fran-
zösischen und portugiesischen Kolonien nicht in
gleicher Weise vorgegangen wird.
Belgisches Gesetz gegen den Sklavenhandel.
Am 23. v. M. ist der belgischen Abgcordnelen-
lammer in Ausführung des Artikels 5 der
General-Akte der Brüsseler Konferenz ein Ge
setzentwurf, betreffend die Bestrafung und Unter-
drückung des Sklavenhandels vorgelegt worden.
In den Motiven wird ausgeführt, daß die bis-
herige belgische Gesetzgebung zwar die Mög-
lichleit der Verfolgung und Bestrafung der
durch Sklavenhandel begangenen strafbaren
Handlungen biete, daß indessen eine Vervoll-
eiwa 100 km zu verbinden und hat am Kolonialbot#anik
kommnung und Ergänzung der bestehenden ge-
setzlichen Bestimmungen wünschenswerth und
der Erlaß eines neuen Gesetzes im Interesse
der vollständigen Erfüllung der durch die
General-Akte eingegangenen Verpflichtungen ge-
boten erscheine.
Die botanische Sentralstelle für die Rolonien
in Berlin.
Die nen errichtete Zeutralstelle für
im hiesigen Königlichen
Botanischen Garten umfaßt zwei Haupt-
abtheilungen, deren eine zur Belehrung des
für tmopische Nutzpflanzen sich interessirenden
Publitums dienen soll, während in der anderen
die Sämlinge und Stecklinge herangezogen
werden, welche späterhin an die staatlichen
Versuchsstationen in den Kolonien versandt
werden sollen.
1. Die Lehrabtheilung giebt eine Ueber-
sicht über die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen.
Dieselben sind mit Rücksicht auf das Tempe-
ratur= und Feuchtigkeitsminimum, welches sie
vertragen, in drei Gruppen vertheilt. Die
härteren stehen frei auf einem dreieckigen Beet
Die empfindlicheren
Gewächse, welche besonders in ihrer Jugend
biel Feuchtigkeit bedürsen und gegen niedere
Temperatur geschützt werden müssen, sind in
der Nähec der vorerwähnten in einem 17 m
langen, 3 m breiten und 1,5 m hohen Glas=
lasten untergebracht, welcher an seinen Lang
seiten se 17 Fenster zählt. Die schon erwach-
seenen rein tropischen Pflanzen endlich, zum
bden Warmhäusern Nr.
großen Theil schon seit längerer Zeit im Bota-
nischen Garten lultivirt und zu dessen Inventar
gehörig, verbleiben auch während des Sommers
in den Warmhäusern Nr. 18 und 19.
Die in den beiden ersteren Gruppen an-
gebrachten Etiquetten geben den im Handels
verkehr üblichen und den lateinischen (d. i.
wissenschaftlich-botanischen) Namen, sowie Vater-
land und Verwendung an. Die Etiquetlirung
der in Betracht kommenden Holzgewächse in
18 und 19 ist unter
ausführlicherer Angabe über Verwendung und
Anbau auf Holzstoffläselchen ausgeführt.
Die in der Lehrabtheilung vertretenen tro
" bischen Kulturpflanzen bezw. die in den
Tropen wildwachsenden Nutzpflanzen
umifassen bereits gegen 300 Nummern. Zur
Beschaffung des noch Fehlenden sind die nöthigen
Schritte gethan.
II. Die Vermehrungsabtheilung um—
faßt außer einem Erdbeet, welches sich hinter