6 Affektionswerth — Alimente.
Affektions werth: Ersatz desselben bei Expropriationen.
KXXXVII, 192.
Aftermiether s. Miethe.
Ahndungen, welche vom Einzelurichter nach Art. 83 des
bayer. Vollz.-Einf.Ges. v. 26. Dez. 1871 verfügt wurden,
können durch Rechtsmittel nicht angefochten werden.
XI, 81, 97. S a. Ungebührliches Benehmen.
Akkord f. Gan
aA#tienen Verbot krr Erhöhung des Nominalwerthes derselben.
205.
aAben. #1.205. 11 in wie ferne ist die für ein projektirtes
Aktienunternehmen versprochene Theilnahme von
rechtsverbindlicher Wirkung? XXXIII, 216. Die Klage
gegen eine Dampfwasch-Aktiengesellschaft auf Zahlung des
Kaufpreises für die zum Geschäftsbetriebe angeschafften
Materialien gehört zur Zuständigkeit des Handelsgerichts.
69.
Aktivkapitalien ber Gemeinden s. Darlehen.
Aktiolegitimation zur klageweisen Anfechtung von
Rechtshandlungen des Gantschuldners seitens eines Gläubigers.
EB. II, 162, 164.
Aktuare an vormaligen Patrimonialgerichten: deren Dienstverhältniß.
„317.
Alimente: Pflichten der Kinder zur Reichung derselben an
die Eltern. XXXVII, 379. Deßgleichen gach hrrel gter
Grundtheilung. Fränkisches Recht. XXXIV Alimentirung
eines vereinkindschafteten * 7 z F’indel
Wirkung des Einkindschaftsvertrages hierauf. XL, 61.
Alimentationspflicht des außerehelichen Vaters. XIW,
399. Alimentationspflicht der Mutter eines unehelichen
Kindes gegenüber den väterlichen Großeltern desselben.
XXXIX, 412. Deßgleichen subsidiäre nach preuß. Landr.
XXXIX. 11. Alimentationspflicht der Großeltern.
XXXUI, 13. XL, 78. Provisorische Alimentation
der Frau während bes Scheidungsprozesses. Forderung
von Alimentationsrückständen. XXXVIII, 47. Alimentenklage
gegen die Großeltern des außerehel. Kindes. Pr.
Ldr. XXXVIII, 206. Anzuwendendes Recht bei Beurtheilung
der Haftung des Großvaters für Alimente des
außerehelichen Kindes. XXXIX, 43, 220. XL; 156.
Die Klage auf Reichung von Alimenten, welche auf elnen
von der Administrativbehörde abgeschlossenen Dienstoertreg
gestützt ist, gehört vor die Gerichte. XXXVII, 207. Privilegium
der Militärpersonen bei der g.iesansoi.
XXXVIII, 92. Austrag als Alimente. XXXIX,
Schenkun Coermuthung bei einer isenne ansg forberksne
48. Beschränkung der Arrestanlegung an