Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
heransgegeben in der Kolonial Abtheilung de# Auswärsigen Amie. 
  
I. Jahrgang. * Gerlin, 1. November 1891. Nummer 21. 
Zeilschrift — am 1. und 15. jedes Mana# Fñ ben werden als — beigefügt die ans einnar vierle 
wtel *. Idt nenden: „Mi seheilungen! von Hschungsoteisenden? und Gelehrten aus den deutschen Schußgebieten", beransaegeben 
oon Dr. Freiherr v. Dan fte Viertcliahrope für das Kolonialblatl mil den Beihesten betrögt 3 Mark. an 
bebonnirt. bei allen boofchnrn 1 Buchhondlungen! — — gen und Ansan sind an die Königliche Hosenchpöndlnn 
n it Sicaitied Mittler und Sohn, Verlin 8WI2, Kochstraße 68—70, zu richte 
  
Inhalt. Allerhöchste Ordre, betressend die Anrechnung von Kriegosahren für die aus dem aktiven I Dienst 
Un Truppe des Neichslommissars für Ost-Afrika übergetretenen Militärpersonen S. 419. — Nachtrag 
zur Dienstanweisung, betressend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Deutsch-Ost-Afrika S. 150. — 
Gouvernementsbesehl betreffend die Uebernahme der Befugnisse des Kommandeurs der Kaiserlichen 
Schutztruppe für Deutsch-Ost-Afrika durch den bioherigen Torvettenkapitan Rüdiger S. 450. — Statistik 
über die Aus= und Einfuhr des Kamerun- Gebiets S. 450. Personalien S. 452. — Belannt= 
machungen tünr die Schifffahrt S. 452. — Schiffsbewegungen S. l. 153. 
Ni licher Theil. esboul, Nachrichten S. 153. — Verkehrs-Nachrichten S. 454. 
Die uuchtann des Kolonialrathes S S. 455. — Bericht des Neichokommissaro Dr. Peters an den 
Kaiserlichen Gouverneur für Deutsch-Ost-Afrika über die zu gründende Kilimandscharo- Station S. 456.— 
SEwedition des Kompagnieführero Schmidt gegen die Masiti S S. 458. — Weitere Nachrichten aus Ost- 
Afrika S. 459. — Ankauf eines als Kohlenhulk für Dar:es-Salam bestimmten Fahrzeuges S. 159. — 
Von der Plantage Lewa S. 150. — Gesundheitözustand der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika 
S. 459. — Ueber die bei der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch- Ost-Afrika vorgenommenen Schutz- 
vockenimpfungen S. 450. — Neisebriefe aus Ost= Afrika- (Schluß) S. 161. — Ernennung eines neuen 
Gouverneurs für agos S S. 165. — Schugtztruppe in Sierra Leone S. 165. — Handelsverkehr des 
Kongo-Staates S. 465. — Bericht des Dr. Bütiner über die Station Biomarckburg (Togo-Gebiel) 
S. 466. — Expe dition gegen die Abos (Ramerun) S. 169. — Nachrichten auo dem südlichen Theile 
des Ramerun-Gebietes S. 469. — Vericht des Regierungsarzles Staboarzt Dr. Schröder in Kamerun 
für den Monat August S. 470. — Von der Erpedition des Pr. Zintgraff S. 470. — Die Abgrenzung 
des Einflußgebietes der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft S. 470. — Abschluß eines Schutzvertrages 
durch den Gouverneur des Senegal S. 471. — Eingang von wissenschaftlichen Sendungen aus den 
deutschen Schutgebieten S. 471. — Von der Botanischen Zentralstelle für die Kolonien S. 471. 
Litterarische Besprechungen S. 472. — Litteratur-Verzeichniß S. 472. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
Gesetze; Derordnungen der Reichsbehörden. 
Allerhöchste Ordre, betreffend die Aurechnung von Kriegsjahren für die 
aus dem aktiven Dienst zur Truppe des Neichskommissars für Ost-Afrika 
übergetretenen Militärpersonen. 
Ich bestimme, daß die militärischen Unternehmungen der Truppe des Reichskommissars 
für Ost-Afrita im Sinne des § 23 des Gesetzes, betreffend die Pensionirung und Versorgung 
der Militärpersonen des Reichsheeres und Meiner Marine u. s. w., vom 27. Juui 1871 und 
des § 49 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 als ein Feldzug anzusehen sind. 
Denjenigen aus dem Heere oder Meiner Marine zu dieser Truppe übergetretenen Militär- 
personen, welche in je einem der Jahre 1889, 1890 und 1891 an einem Gesechte Theil 
genommen haben, kommt je ein Kriegsjahr zur Anrechnung. Der Theilnahme an einem Gesecht 
ist eine fortlaufende Dienstzeit von zwei Monaten in je einem der drei vorbezeichnelen Jahre 
gleichzustellen, mit der Maßgabe, daß, wo zwar eine sortlaufende Dienstzeit von zwei Monaten 
vorliegt, ihr Ende aber nicht in dasselbe Kalenderjahr wie ihr Anfang fällt, ein Kriegsjahr 
zur Anrechnung lommt. 
Gegeben Neues Palais, den 21. Oltober 1891. 
(gez.) Wilhelm I. R. 
(ge3.) v. Caprivi. 
An den Reichskanzler (Auswärtiges Amt).
	        
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