Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Schiffsbewegungen der Deutschen Ost-Afrika-Linie (Hamburg—Ost-Afrika). 
Letzte Nachrichten 
  
  
  
Reichspostdampfer Reise . 
von nach bis 28. Oktober 1891 
„Kaiser“ Hamburg Delagoa Bay 26. Oktober ab Sansibar. 
etu (in die Linie ein- Mozambiqgne Hamburg 24. Oktober ab Neapel. 
gest « 
„Bundesrath“ Delagoa Bay Hamburg 24. Oltober ab Sansibar. 
„Reichstag“ Hamburg Delagoa Vay 24. Oltober ab Lissabon. 
  
  
Verschiedene Mittheilungen. 
Die Berathungen des Kolonialrathes. 
Dem Kolonialrath, welcher am Mittwoch 
den 21. v. Mts. unter dem Vorsitze des Diri- 
genten der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen 
Amtes, Wirklichen Geheimen Legationsrath 
Dr. Kayser, zum zweiten Mal in diesem 
Jahre zusammengetreten war, waren der Ent- 
wurf einer Zollordnung für Deutsch-Ost-Afrila, 
eine Vorlage über die Zollbehandlung der 
Missionsgesellschaften in den Schutzgebieten, 
sowie die Etats der Schutzgebiete von Kamerun, 
Togo und Südwest-Afrika zugegangen. 
Die Berathung wandte sich zunächst den 
erstgedachten beiden Gegenständen zu. Ein- 
stimmigkeit herrschte darüber, daß den Missions * 
gesellschaften eine Begünstigung zu gewähren sei. 
Nach einer eingehenden Generaldiskussion wurden 
diese Gegenstände einem Ausschuß von fünf 
Mitgliedern überwiesen, der durch zwei weitere 
Mitglieder als die besonderen Vertreter der 
Missionsinteressen verstärlt wurde. In den 
Ausschuß wurden die Herren von der Heydt, 
Konsul a. D. Vohsen, Staaisminister v. Hof- 
mann, Gutsbesitzer Dr. Schröder, Direktor 
der Deutsch- Ostasrilanischen ( Gesellschaft Assessor 
Lucas, Staatssekretär a. D. v. Jacobi und 
Ehrendonherr Dr. Hespers gewählt. 
Der Vorsitende eröffnete hierauf die Be- 
rathung der Lokaletats. Er leitete dieselbe mit 
einem Rückblick auf die erste Tagung des 
Kolonialrathes ein und führte aus, daß die 
Beschlüsse des Kolonialrathes bezüglich der 
Usambara-Eisenbahn vollständig zur Durch- 
führung gekommen seien. Die Vorschläge, be- 
tresfend die Baumwollenkultur, seien zur Kennt- 
niß der Gouverneure und Kommissare gebracht 
und diese zu Berichten veraulaßt worden, wie 
weit ihrerseits die Wünsche des Kolonialrathes 
gefördert werden könnten. Bei der geschäft- 
lichen Behandlung der Kolonialgesellschaften 
  
seien die Vorschläge des Kolonialrathes eben- 
falls befolgt worden. 
Lage in den Schußgebieten und der nächsten 
Absichten der Verwaltung, worauf in die Dis- 
kussion der Etats cingetreten wurde. Nach Er- 
örterung des Kamerun-Etats wurde die Sipung 
geschlossen. 
Nachdem am folgenden Tage die zur Be- 
rathung des Entwurfs einer Zollordnung für 
Ost Afrika und der den Missionen zu gewähren. 
den Zollermäßigungen eingesetzte Lommission in 
längerer Sitzung berathen hatte, wurde in der 
zweiten Plenarsitzung am Freitag die Erörterung 
des Elats zu Ende geführt. In der Schlußsitzung 
am Sonnabend, den 211. v. M., gelangten die von 
der Kommission vorbereiteten Vorlagen zur 
Berathung im Plenum. Die Zollordnung 
wurde im Wesentlichen in der von der Kom- 
mission vorgelegten Form genehmigt. Einige 
Abänderungen wurden beschlossen mit Bezug 
auf die Festsetzung der Zollgrenze. Eine leb 
hafte Erörterung wurde der Frage gewidmet, 
in welcher Weise der Werth der zu ver- 
zollenden Waaren zu berechnen sei. In der 
Kommissionssitzung war es mit Rücksicht auf 
den Bericht des Gonverneurs zweiselhaft er- 
schienen, ob es sich empsehlen würde, in dieser 
Hinsicht schon jetzt bestimmte Grundsätze auf- 
zustellen. Bei der Verathung im Plenum 
wurde aber für richtiger gehalten, dem Gou- 
verneur für die Berechnung des Werthes 
leitende Grundsätze zur Erwägung zu geben. 
Als solche wurden folgende aufsgestellt: Für 
die Einfuhr der Werth am Ursprungs= bezw. 
Fabrikationsort mit Hinzurechnung der Trans- 
port und Versicherungskosten, sowic eines 
Zuschlags von 10 pCt. dieser Gesammtsumme. 
Für die Ausfuhr der Marttpreis am Ver- 
schiffungsort, welcher vom Gonverneur in 
regelmäßigen Zeiträumen festzustellen ist. 
Mit Bezug auf das Verfahren bei der 
Straffesisetzung wurde der Erlaß einer beson- 
deren Verordnung durch den Gouverneur be- 
fürwortet. Die Liste der vom Einfuhrzoll 
befreiten Gegenstände wurde etwas erweilert. 
Die Anträge der Kommission, betreffend 
die Vergünstigung der Missionsgesellschaften 
Im Anschluß hieran gab der Vorsitzende bei der Zollbehandlung, wurden einstimmig an- 
eine umfassende Darlegung der gegemvärtigen genommen. 
Sie lauteten dahin:
	        
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