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Schiffsbewegungen der Deutschen Ost-Afrika-Linie (Hamburg—Ost-Afrika).
Letzte Nachrichten
Reichspostdampfer Reise .
von nach bis 28. Oktober 1891
„Kaiser“ Hamburg Delagoa Bay 26. Oktober ab Sansibar.
etu (in die Linie ein- Mozambiqgne Hamburg 24. Oktober ab Neapel.
gest «
„Bundesrath“ Delagoa Bay Hamburg 24. Oltober ab Sansibar.
„Reichstag“ Hamburg Delagoa Vay 24. Oltober ab Lissabon.
Verschiedene Mittheilungen.
Die Berathungen des Kolonialrathes.
Dem Kolonialrath, welcher am Mittwoch
den 21. v. Mts. unter dem Vorsitze des Diri-
genten der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen
Amtes, Wirklichen Geheimen Legationsrath
Dr. Kayser, zum zweiten Mal in diesem
Jahre zusammengetreten war, waren der Ent-
wurf einer Zollordnung für Deutsch-Ost-Afrila,
eine Vorlage über die Zollbehandlung der
Missionsgesellschaften in den Schutzgebieten,
sowie die Etats der Schutzgebiete von Kamerun,
Togo und Südwest-Afrika zugegangen.
Die Berathung wandte sich zunächst den
erstgedachten beiden Gegenständen zu. Ein-
stimmigkeit herrschte darüber, daß den Missions *
gesellschaften eine Begünstigung zu gewähren sei.
Nach einer eingehenden Generaldiskussion wurden
diese Gegenstände einem Ausschuß von fünf
Mitgliedern überwiesen, der durch zwei weitere
Mitglieder als die besonderen Vertreter der
Missionsinteressen verstärlt wurde. In den
Ausschuß wurden die Herren von der Heydt,
Konsul a. D. Vohsen, Staaisminister v. Hof-
mann, Gutsbesitzer Dr. Schröder, Direktor
der Deutsch- Ostasrilanischen ( Gesellschaft Assessor
Lucas, Staatssekretär a. D. v. Jacobi und
Ehrendonherr Dr. Hespers gewählt.
Der Vorsitende eröffnete hierauf die Be-
rathung der Lokaletats. Er leitete dieselbe mit
einem Rückblick auf die erste Tagung des
Kolonialrathes ein und führte aus, daß die
Beschlüsse des Kolonialrathes bezüglich der
Usambara-Eisenbahn vollständig zur Durch-
führung gekommen seien. Die Vorschläge, be-
tresfend die Baumwollenkultur, seien zur Kennt-
niß der Gouverneure und Kommissare gebracht
und diese zu Berichten veraulaßt worden, wie
weit ihrerseits die Wünsche des Kolonialrathes
gefördert werden könnten. Bei der geschäft-
lichen Behandlung der Kolonialgesellschaften
seien die Vorschläge des Kolonialrathes eben-
falls befolgt worden.
Lage in den Schußgebieten und der nächsten
Absichten der Verwaltung, worauf in die Dis-
kussion der Etats cingetreten wurde. Nach Er-
örterung des Kamerun-Etats wurde die Sipung
geschlossen.
Nachdem am folgenden Tage die zur Be-
rathung des Entwurfs einer Zollordnung für
Ost Afrika und der den Missionen zu gewähren.
den Zollermäßigungen eingesetzte Lommission in
längerer Sitzung berathen hatte, wurde in der
zweiten Plenarsitzung am Freitag die Erörterung
des Elats zu Ende geführt. In der Schlußsitzung
am Sonnabend, den 211. v. M., gelangten die von
der Kommission vorbereiteten Vorlagen zur
Berathung im Plenum. Die Zollordnung
wurde im Wesentlichen in der von der Kom-
mission vorgelegten Form genehmigt. Einige
Abänderungen wurden beschlossen mit Bezug
auf die Festsetzung der Zollgrenze. Eine leb
hafte Erörterung wurde der Frage gewidmet,
in welcher Weise der Werth der zu ver-
zollenden Waaren zu berechnen sei. In der
Kommissionssitzung war es mit Rücksicht auf
den Bericht des Gonverneurs zweiselhaft er-
schienen, ob es sich empsehlen würde, in dieser
Hinsicht schon jetzt bestimmte Grundsätze auf-
zustellen. Bei der Verathung im Plenum
wurde aber für richtiger gehalten, dem Gou-
verneur für die Berechnung des Werthes
leitende Grundsätze zur Erwägung zu geben.
Als solche wurden folgende aufsgestellt: Für
die Einfuhr der Werth am Ursprungs= bezw.
Fabrikationsort mit Hinzurechnung der Trans-
port und Versicherungskosten, sowic eines
Zuschlags von 10 pCt. dieser Gesammtsumme.
Für die Ausfuhr der Marttpreis am Ver-
schiffungsort, welcher vom Gonverneur in
regelmäßigen Zeiträumen festzustellen ist.
Mit Bezug auf das Verfahren bei der
Straffesisetzung wurde der Erlaß einer beson-
deren Verordnung durch den Gouverneur be-
fürwortet. Die Liste der vom Einfuhrzoll
befreiten Gegenstände wurde etwas erweilert.
Die Anträge der Kommission, betreffend
die Vergünstigung der Missionsgesellschaften
Im Anschluß hieran gab der Vorsitzende bei der Zollbehandlung, wurden einstimmig an-
eine umfassende Darlegung der gegemvärtigen genommen.
Sie lauteten dahin: