Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herauogegeben in der Kolonial Abtheilung des Auswärligen Amie. 
  
I. Jahrgang. * Berlin, 15. November 1891. Uummer 22. 
Diese Zeitschrift erscheint am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden alds Veiheilc —## die mindestens einmal vierlel- 
jährlich erschein enden zuithe lungen von Jesschumsenesenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebielen“, ercun egeben 
r. Freiherr v. Dancke . — Der Vierlellahropris für das Kolonialblall mit den Psehen beträgt 3 Mark. Man 
abonnirt bei allen Poschmiein 1½2 Buchhandlungen. — Cinsendungen und Anirage en sind an die Kön iglihe Holbuchhandlung 
von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, UAerlin SWI2, Koch irabe 68—70, zu riehtes 
  
  
  
Inhalt. Ertheilung. der Befugniß zur Erwerbung on Eigenthum, Rechten 2c. an die Eisenbahngeseuschaft 
für Deutsch-Ost-Afrika (Usambaralinie! S. I77. — Verfügung über Aufnahme eines Zusatzes in die 
organisatorischen Bestimmungen fur die Laiserüche Schußtruppe S. 477. — Verordnung zu dem 
Nachtrage zu der Verordnung vom 15. August 1888 betressend die Anwerbung und Augführung von 
Eingeborenen des Schubgebietes der Neu-uinea-Compagnie als Arbeiter. S. 478. — Ermächtigung 
des Kaiserlichen Secretärs Herrn Wenzel zur Ausubung der Gerichtsbarkeit erster Instanz im Schuß- 
gebiet der Neu-Guinea: Compagnie S. 478. — Berichtigung des Gouvernementsbefehls vom 2. v. M. 
S. 478. — Statistik über die im 2. Lalbjahr deo Etatojahreo 1890/01, vom 31. October 1890 
bis 31. en in das Schutzzebiet Togo eingeführten bezw. von dort ausgeführten Waaren- 
mengen. S. 4 — Personalien S. 481. 
WIG.Mle een Theil. Personal: Nachrichten S. 481. — Verkehrs-Nachrichten S. 482. — 
Von den Missionen in den Schutgebieten S. 483. — Von der Jaunde- Sialion. S. 486. — Land- 
wirthschaftliche Station im sudwestafrikanischen Schutgebiet S. 187. — Bericht des Kaiserlichen 
Kommissars Dr. Pete 8 an den Kaiserlichen Gouverneur Freiherrn von * über das Gefecht gegen 
die Warombo mkulia. S. 488. — Konzessionirung einer weiteren portugiesischen Gesellschaft zur Ver- 
waltung und Nuobenkung der Provinz Mozambique. S. 491. Wericht des Dr. Büttner über die 
Station Bismardburg (Fortsetzung und Schluß) S. 492. — Die Organisation der Verwaltung 
der Eryträischen Kolonie S. 404. — Litterarische Vesprechungen S. 491. — Litteratur-Verzeichniß 
S. 
495. — Anzeigen. 6 
Amtlicher Theil. 
Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden. 
In Gemäßheit des § 8 des Gesetzes, betreffend die Nechtsver- 
hältnisse der deutschen Schutzgebiete — A. G. B. 1888 S. 75 — hat der 
Bundesrath unter dem 29. Oktober d. J. beschlossen: 
Der Eisenbahngesellschaft für Deutsch *— (Usambaralinie) 7) auf ihr Gesuch vom 
10. August d. J. die Besugniß zu ertheilen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigen. 
thum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichleiten einzugehen, 
vor Gericht zu llagen und verllagl zu werden. 
Verfügung. 
Auf Grund der Berichterstattung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ost-Afrika 
verfüge ich hiermit, daß in die organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe 
hinter dem von der Verpflegung bei kriegerischen Unternehmungen handelnden Abschnitt VII. 
F. 20, dritter Absatz,“") der solgende erläulernde Zusatz ausgenommen wird: 
„Im Sinne dieser Bestimmung tritt freie Verpflegung bei allen Expeditionen, deren 
Dauer den Zeitraum von sieben Tagen voraussichtlich übersteigen wird, auch daun ein, wenn 
kriegerische — vom Wegimn, Anr icht zu erwarten slehen.“ 
Berlin, den 31. Oltober 189 
Der Reichslanzler. 
(gez.) v. Caprivi. 
*) Vergl. D. Kol. Ml. 1891, S. 355. 
**) Seite 177 deo lid. Jahrgangs.
	        
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