Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Kolonial Abtheilung des Auswärligen Amis. 
  
I. Jahrgang. — J Berlin, 15. Februar 1891. * #ummer . 
Diese Zeitschriit m am 1. und 15. jcdes Monats. Derselben werden als Dsa— beigefügt die mindestend einmal viertel- 
jäbrlich eeren „Mittheilungen von Forichungoreisenden und Gelehrten aus den dent icben Schube cbielen, herausge#cben 
don Dr. Freiber Danckelma an. — Der Vierteljahropreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt 3 Mark. Man 
abonnirt "pot allen Postämiern und Vuchhandlungen. — Emsendungen und Anfragen sind an die Pnonguche Anesouchhondiung 
fteust Siegfried Milkler und Sohn. Verlin 8W2, Kochstraße 68 —70, zu 
Inhalt. Vetamtmachung, ozuchlen den Eimeit in die Schnbtrupoe für D Deutsch- Ost-Afrika, sowie in den 
Kolonialdienst überhaupt S. 77. — Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die Kaiser 
gen-Gesell (shaf ft S. 78. — Schutzvertrag mit den Bondelswarto (südwestafrilanisches 
Schutzgebiet) S. 76. — Nerordmung, betreffend Verbot des Verkaufs von Hinterladern und der zuge- 
hörigen Munition im Togo-Gebiet S S2 — Personalien S. 82. — Bekanntmachungen fur die Schiss- 
sahrt S. 83. — Schissobewegungen S. 
Tichtamtlichen Theil. Persanak Nachrichten S. 86. — Postalische und Schisss-Nachrichten 
S. 86. — Die Weißbücher über Ost= Afrika S. 87. — Gesundheitozustand der Deutschen Schutztruppe 
für Ost-Afrila S. 88. — Geschenke für die Deutsch ostafrikanische Schutztruppe S. 88. — Von der 
Ewedition des Premierlieutenanto Morgen S. 88. — Evangelische Missionsthätigleit S. 89. — GEin- 
gang von wissenschaftlichen Sendungen auo den deutschen Schutßgebieten S. 90. — Ueber die An- 
siedelung indischer Spinnerschmetterlinge und Verwerthung ihrer Kolono in den deutschen Schutz= 
aabielen“ S. 00. — Litterarische Vesprechungen S. 90. — Litteratur-Verzeichniß S. )91. — Anzeigen. 
Amtlicher Theil. 
Gesetze; Derordnungen der Reichsbehörden. 
Bekanntmachung, betreffend den Eintritt in die Schutztruppe für Deutsch- 
Ost-Afrika, sowie in den Kolonialdienst überhaupt. 
Nachdem die Schutztruppe für Deutsch-Ost-Afrila in Bezug auf militärische Organi- 
sation und Disziplin dem Reichslanzler (Reichs-Marine-Amt) unterstelllt worden ist, hat das 
Auswärtige Amt (Kolonial-Abtheilung) die Bearbeilung der Personalien der Schutztruppe an 
das Reichs-Marine-Amt abgegeben. Meldungen zum Eintritt in dieselbe würden milhin nun- 
mehr an das Reichs Marine-Amt zu richten sein. 
Hierbei wird wiederholt darauf hingewiesen, daß auf Grund der bisher bei dem Aus- 
wärligen Amt eingegangenen Gesuche um Einstellung in die Schutztruppe bereits eine so beträcht- 
liche Anzahl von Offizieren und Unteroffizieren vorgemerkt worden ist, daß für absehbarc zeit 
ein Bedarf voraussichtlich nicht eintreten wird. 
Anufragen wegen Verwendung im Dienste der Kolonialverwaltung sind an das Aus- 
wärtige Amt zu richten, lönnen jedoch, da Valanzen nicht vorhanden sind, zur Zeit ebenfalls 
leine Berücksichtigung finden. 
Solchen Personen, welche bei privaten Gesellschaften Anstellung sinden möchten, bleibt 
er überlassen, sich an diese Gesellschaften zu wenden. Es sind als solche zu neunen: die Deutsch- 
Ostafrikanische Gesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 57/#8, die Deutsch-Ostafrilanische Plantagen- 
Gesellschaft, Berlin, Kaiserin Augustastraße 71, die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest- 
Afrika, Verlin, Wilhelmstraße 64, die Neu-Guinea-Kompagnic, Berlin, Behrenstraße 43, 44, die 
Deuische Handels= und Plantagen-Gesellschaft der Südsee, Hamburg, Alte Gröningerstraße la.
	        
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