Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Der Buer Blau, der von Wilhelm 
Christian die Erlaubniß erhalten hatte, einen 
Damm in seinem Gebiet anlegen zu dürfen, 
hatte kaum einen solchen von 160 m Länge, 
3,5 m Höhe und 14 m Basis auf Dawilnab 
angelegt, als ihm Nachricht von Wilhelm 
Christian zuging, daß er den Platz, auf 
welchem er den Damm angelegt, an den Kap- 
länder Descande verkauft habe und er den- 
selben verlassen müsse. Blau bat nunmehr 
den Kapitän um Entschädigung, die dieser 
verweigerte. 
Aehnlich wie dem Buer Blau erging es 
Herrn Dominicus mit dem von ihm ge- 
pachtelen Platz Heirakabis. Herrn Dominicus 
gelang es jedoch, nach langem Hin und Her 
in Form von Land eine Entschädigung für 
die auf Heirakabis gemachten Verbesserungen 2c. 1 
durch Wilhelm Christian zu erhalten. - 
Ich habe die meisten Buren des Schutz- T 
gebietes kennen gelernt und mich gefreut über 
ihren Fleiß, ihre Ausdauer, Genügsamkeit, ihr 
Familienleben und ihr bescheidenes Wesen. Ich 
theile die Ansicht vieler uninteressirter Leute, 
daß Keiner so geeignet zur schnellen Nutzbar- 
machung des Nama-Landes ist als der Buer 
und Niemand so schädlich auf die Entwickelung 
desselben eingewirkt habe und noch einwirke als 
der mit allen Schwächen der Eingeborenen 
rechnende, nur auf Gewinn bedachte Händler. 
Die Armuth der Namas ist zum größeren 
Theile diesem und nur zum kleineren Theile 
den Kriegen zuzuschreiben. 
  
  
Nekruten für Gstafrika. 
Die durch den Major v. Wissmann ange- 
worbenen, am 19. Dezember v. J. in Dares- 
salam eingetroffenen 300 Sndanesen-Rekruten 
sind ausgebildet und nach der am 1. und 
2. v. M. slaltgehabten Besichtigung auf die 
Kompagnien vertheilt worden. 
Tilossa in Usagara. 
Lieutenant Prince, welcher den Auftrag 
hatie, in der Nähe der latholischen Missions- 
station Longa bei Kondoa ein besestigtes Lager 
zu beziehen, ist Anfang November v. J. in 
Longa angelangt und hat für den Bau des 
Lagers den Ort Kilossa gewählt. Kilossa liegt 
1⅞ Stunden von Longa entsernt am Aus- 
flusse der Mukondokwa aus den Usagara- 
Bergen und beherrscht die im Thale des ge- 
naunten Flusses in der Nichtung nach Mpapna!# 
146 
führende Karawanenstraße. Sieben Stunden 
von Kilossa entfernt liegen die ersten Wahehe- 
Niederlassungen. Den Haupttheil der Bevöl- 
kerung um Kilossa bilden Wasagara unter dem 
Häuptling Chutu-Chutu. Doch finden sich 
auch Angehörige anderer Stämme, so ver- 
sprengte Waniamwesi, Wangwana (arabisirte 
Küstenneger), Wassangn (vor den Wahehe 
hierher geflüchtcet) und Makua, Splitter des 
Wangindo-Stammes aus dem Hinterlande von 
Kilwa. 
Den größten Einfluß haben drei arabische 
Händler, welche mit Hülse von Beludschen und 
Wangwana die Lebensmittel der Umgegend 
aufkausen, um sic in größeren Posten an die 
Garnisonen in Mpapua und Kilossa, sowie an 
die durchziehenden Karawanen zu veräußern. 
von der Station Muanza am biktoria--Sce. 
Nach einem Bericht des Feldwebels Hoff- 
mann aus Muanza vom 17. November v. J. 
sollte der Ban der Station Mitte Dezember 
v. J. beendel sein. Eine Kaserne sowie ein 
Magazingebäude mit Thurm waren bereits 
sertiggestellt. Die Bauten sind allein durch die 
Sulu-Soldaten errichtet, welche sich sehr fleißig 
und anstellig zeigten. Die Weizenernte war 
eine sehr gute, die Kartoffelernte reichlich. 
Der VBiehbestand betrug 800 Ziegen und Schafe, 
sowie 27 Rinder. Die Station versorgt auch 
Bukoba mit Kleinvich, Reis, Oel und dergl. 
Im Magazin lagerte Elsenbein im Betrage 
von 30000 Mark, theils von Geschenken her- 
rührend, kheils von Strafzahlungen für Ueber- 
tretungen der erlassenen Gesetze. Die Begzie- 
hungen zu den Eingeborenen sind friedliche, 
der Gesundheikszustand ist gut. 
Vertrag zwischen England und Spanien, zwecks 
der Unterdrückung des Sklavenbandels zur See. 
In der Brüsseler Generalakte ertheilen sich 
die Signatarmächte gegenseitig das Recht, 
innerhalb einer näher bestimmien Zone Schisse 
ihrer Flagge unter 500 Tons anzuhalten 
und die Papiere derselben zu verifiziren. Das 
Recht der Durchsuchung kann nur aus- 
geübt werden, sofern besondere, zwischen ein- 
zelnen Mächten algeschlossene Verträge dies 
gestatten (vergl. Art. 45 der Brüsseler Akte). 
Ein dahin lantender, zwischen England und 
Spanien am2. Juli 1890 abgeschlossener Vertrag 
ist im vorigen Monat dem englischen Parla= 
ment vorgelegt worden. Derselbe lehnt sich im
	        
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