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Stärkerapporte nach dem Schema der Schutztruppe sind von den Bezirkshauptleuten
monatlich an den Kaiserlichen Gouverneur einzureichen, welcher dieselben für den General-
Stärkerapport dem Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe zur Verfügung stellt. In den
Stärlerapporten an das Reichs-Marine-Amt hat die Polizeitruppe mit Aufnahme zu finden, als
ob die fünf Bezirke fünf Kompagnien bilden.
Todesfälle der Polizeitruppe sind dem Kaiserlichen Gonverncur zu melden, von
welchem eine Mittheilung dem Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe behufs Rapport-
verbesserung zugeht.
Jede Polizeiabtheilung hat für die Mannschaften eigene Erkennungsmarken auszugeben.
Dieselben haben in jedem Bezirk die Nummern von 1 aufangend und erhalten als Erlennung
den Anfangsbuchstaben des Bezirks, also zum Beispiel:
in
½ 4 Tanga Nr. 1. ½ — Bagamoyo Nr. 4. 2) — Daressalam Nr. 8.
= Kilwa Nr. 15. ½# — Mgau Nr. 10.
Wie weit der Bezirk, welcher dem Bezirkshauptmann untersteht, nach dem Innern
ausgedehnt wird, bleibt der Bestimmung des Kaiserlichen Gouverneurs vorbehalten.
Die Kaiserliche Schutztruppe, nach Ausscheidung der Polizeitruppe, wird in 6 Kom-
pagnien eingetheilt, von denen 2 Suln-Kompagnien, die anderen Sudanesen-Kompagnien sind.
Eingeborene Soldaten sind nur in die Sudanesen-Kompagnien einzustellen.
Die erste Kompagnie (Sudanesen) besetzt das Kilimandscharo-Gebiet und die Karawanen-
straße bis Masinde. Das Gros der Kompagnie wird voraussichtlich bei Gondja Garnison
finden. Die zweile Kompagnic hat ihren Stamm in Bagamoyo und giebt sonst die Besatzungen
für Tabora und die Stationen am Viltorig-Ser. Sowohl Tabora, wie auch die beiden
Stationen am Viltoria-See dürfen außer ihrer regulären Besatzung sich durch Anwerbung von
Eingeborenen, deren kriegerische Eigenschaften sie dabei zu prüfen haben, verstärken. Diese
irregulären Soldaten im Innern sind bezüglich Bewaffnung und Bekleidung nicht den Vor-
schriften über Uniform rc. der Schutztruppe unterworfen. Theilweise sind sie noch mit Vorder=
ladern bewaffnet, doch wird angestrebt, den bezüglichen Stationen allmälig einen solchen
Vorrath von Infanteric-Gewehren I/71 zu überweisen, daß sie auch die dort angeworbenen
eingeborenen Soldaten nicht nur mit dieser Wasse ausbilden, sondern sie auch wirklich bewaffnen
können. Bezüglich Bekleidung muß es in Anbetracht der Kosten vorläufig beim Alten bleiben.
Die dritte Kompagnie (Sulus) hat ihr Hauptquartier vorläufig in Kilossa (bei Kondoa); sie
besetzt auch die Station Mpapua. Die vierte Kompagnie (Sudanesen) soll ihr Hauptquartier
in der Gegend von Kisaki nehmen. Welche Posten noch besetzt werden sollen, bleibt vorbehalten.
Die fünfte Kompagnie (Sudanesen) ist Bereitschafts-Kompagnie für den Süden. Stabsquartier
ist Kilwa mit einem Unteroffiziersposten in Lindi. Die Trennung ist durch die Kasernements-
Verhältnisse bedingt. Die sechste Kompagnie (Sulus) ist Bereitschafts-Kompagnie für den
Norden. Stabsquartier ist Daressalam.