Gesetz sein im Lande und für meine Bürger
und Jeder muß sich dem Geseß unterwerfen.
Der Nath besteht aus sechs Bürgern, die
von der Gemeinde gewählt und unter dem
Präsidium des Kapitäns stehen. Jeder Bürger
hat das Recht zu wählen, ausgenommen Ver-
brecher.
Rathsmitglieder, die ohne begründete Ent-
schuldigung Versammlungen nicht beiwohnen,
haben § 5 Strafe zu entrichten.
Der Rath lann Gesetze verändern. Min-
deste Stimmenabgabe vier. Eine Vertretung
von Rathsmitgliedern ist nicht statthaft. Jedes
Rathsmitglied hat das Recht, aus dem NRath
zu treten. .
Das Vilander-Gebiet zählt 87 Plätzc, die
etwa 15 000 Morgen groß sind und von dem
Kapitän in den Jahren 1883 bis 1889 auf
die Bürger vertheilt sind.
Jeder Platzeigenthümer ist verpflichtet, sich
zu stellen, sobald es gilt, das Land zu schützen.
Der Platz vererbt sich von dem Vater auf den
ältesten Sohn. Der Platz darf nicht verlauft
oder als Schuldabtragung in Zahlung gestellt
werden. Der Platzinhaber verliert den Platz,
sobald innerhalb eines Jahres nichts für den
selben gelhan ist.
Den Platzinhabern ist es nicht gestattet,
den Platz mit Grenzmarlen einzufassen.
Jeder Platzeigenthümer verpflichtet sich, den
Reisenden, Händlern c. für den Zeitraum von
21 Stunden die freic Benutzung von Wasser
und Weidc zu gestallen, wenn der Reisende 2c.
darum um Erlaubniß gefragt hat. Das Tränl-
material ist in diesem Falle zur Verfügung
zu stellen.
Bei Benutzung eines durch Abdämmen her
gestellten Wasserbeckens sind dem Besitzer für
100 Schafe oder Ziegen zwei Mark, für
20 Ochsen eine Mark zu entrichten.
Kein Platzeigenthümer darf gestatten, daß
mit Lungenseuche behaftetes Vieh den Platz
betriltt. Zuwiderhandelnde werden mil einer
Strase von ####1 bis F belegl.
Reisende r2c., die wissentlich lungentranles
Vieh verhandeln oder mit solchem einen Platz
berühren, verfallen in eine Strase von 50.
Jeder Händler hat bei dem Kapikän cine
Handelslicenz zu lösen und dafür pro Jahr
2 2,10 zu eutrichten.
Als Richter fungiren der Kapitän mit
seinem Rath, Magistrat und Feldkornet. Let
terer kassirt die Gelder ein und bestellt den
Angeschuldigten, der Zeugen mitzubringen hat.
Der Beschuldigte soll mit Geduld angehört
werden. Gesonderte Berathung bei Urtheils-
sprechung. Dem Beschuldigten wird in Gegen
wart des Nathes das Urtheil publizirt.
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Bei jeder Klage sind fünf Mark anzuzahlen.
Klagen fremder Personen sind auch ohne An
zahlung von dem Rath anzunehmen.
Die einkommenden Gelder werden unter
die Richter vertheilt.
Jeder Bürger hat eine jährliche Abgabe
von & 1 an den Feldkornet zu entrichten.
Dieser liefert die Gelder an den Schabzmeister,
der darüber Rechnung zu legen hat.
Bei Unterschlagungen ist der fünffache Be-
trag der unterschlagenen Summe zu entrichten.
Jeder Platzinhaber hat das Suchen nach
Erzen 2c. auf seinem Grundstück zu gestatten.
Bei Funden stehen demselben 2½ Prozent des
Ertrages zu. Der Nath sorgt für die Ab-
gabe der Gelder an den Plateegenthümer.
Bestimmung bezüglich der östlich Mier ge-
legenen Salzpfanne:
Jeder Bürger hat die Berechtigung, Salz
in beliebiger Menge zu entnehmen.
Fremde haben einen Erlaubuißschein bei
dem Kapitän zu lösen und eine Mark pro“
Satk zu entrichten. .
In dem Feldschuhträger-Gebiet herrschte
bei einem Theil der Bevölkerung darüber Un-
zufriedenheit, daß mit dem zweiten Sohn Jean
des in dem Kriege gegen Witboi gesallenen
Häuptlings Arisimab und nicht mit dem ältesten
Sohn Haus der Schutzvertrag mit Deutschland
abgeschlossen worden sei. Ich eröffnete Hans
und seinem Gejolge, daß sich an der Thatsache,
daß sein jüngerer Bruder der Kapitän sei,
nichis mehr ändern lasse und ermahnte diesen
und den Kapitän Jean, sich streng an die
Paragraphen des Schutzvertrages zu halten,
im Besonderen darüber zu wachen, daß von
den Feldschuhträgern, wie dies häufiger ge
schehen sein soll, keine Repressalien auf die
Händler . ausgeübt werden.
In Windhoek traf ich Alles in bester Ord
nung. Das Kommissariatsgebäude, die Kaserne
für 50 Mann mit diversen Handwerksstlellen,
gemanerte Kraale für Ninder und Kleinvieh
sind sertig. Das Offiziershaus, ein Stall für
50 Pferde, Remise für 10 Wagen werden
Mitte Jannar unter Dach stehen. Die Garten
anlagen sind recht schön und versprechen gute
Erträge.
von der südwestafrikanischen Schutztruppe.
Von 8 Mitgliedern der südwestafrikanischen
Schutztruppe, deren Kontrakt kürzlich abgelaufen
ist, haben vier denselben verlängert, während zwei
nach Deutschland entlassen sind und zwei andere,
Sergeant Doerk und Unteroffizier Bremen,
im Schutgebiel verbleiben.