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83.
Bei Zuwiderhandlungen verfällt der Schiffsführer des Dampfers in eine Strafe von
Mark 500 (Fünfhundert), der Schiffsführer des Seglers in eine solche von Mark 300
(Dreihundert).
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Kamerun, den 8. März 1892.
Der Kaiserliche Gouverneur.
(I. S.) gez. Zimmerer.
Gouvernementsbefehl, betr. die Verzollung der nach Deutsch-Ostafrika
eingeführten Münzen.
Seitens des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch Ostafrika ist durch Gouverne=
mentsbefehl vom 22. März d. J. bestimmt worden, daß nur die von der Deutsch-Ost-
afrikanischen Gesellschaft geprägten Münzen bei der Einfuhr Zollfreiheit genießen, während
alle übrigen Münzsorken dem Zoll sowie der Verbrauchssteuer unterworfen sind.
Die statistische Gebühr ist von allen eingeführten Münzen ohne Ausnahme
zu entrichten.
Cireular-Erlaß des Kaiserlichen Gonverneurs für Deutsch-Ostafrika.
Religiöse Vorschriften verbieten den Banyanen, ihre Nahrung anders als in ritueller
Weise zubereitet und in Absonderung von den außerhalb ihrer Kaste stehenden Personen zu
sich zu nehmen.
Aus Anlaß eines kürzlich vorgekommenen Falles weise ich die Bezirksämter an, dafür
Sorge zu tragen, daß gefangenen Vaynanen Gelegenheit gegeben wird, diesen religiösen Vor-
schriften zu genügen. Es wird dies in der Weise geschehen können, daß ihnen im Gefängniß
entweder ein besonderer Platz angewiesen wird, um ihre Nahrung zuzubereiten, oder daß
ihnen gestattet wird, sich unter Bewachung zum Essen in ein benachbartes Banyanen-Haus
zu begeben.
Daressalam, den 14. März 1892.
(L. S.) Der Kaiserliche Gouverneur:
gez. Freiherr v. Soden.
Ernennung von Beisitzern des Gerichtes erster und zweiter Instanz in
Jaluit (Marschallinseln).
Auf Grund der §§ 7 folgd. des Gesebtzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom
10. Juli 1879 sind für das laufende Jahr ernannt worden:
J.
Zu Beisitzern der Kaiserlichen Gerichte 1. und II. Iustanz in Jalnit:
1. Kaufmann Hermann Grösser, lübischer Staatsangehöriger,
2. Kaufmann Emil Hütter, sächsischer Staatsangehöriger,
3. Regierungsarzt Dr. Erwin Steinbach, sächsischer Staatsangehöriger,
4. Kaufmann Benjamin Read, englischer Unterthau.