eigentlichen außerafrikanischen Einfuhr Sansi-
bars aufnimmt, und welchen sie zu der Aus-
fuhr afrikanischer Erzeugnisse von Sansibar
aus beiträgt, läßt sich leider auf Grund der
englischen Veröffentlichungen nicht treffen;
derselbe dürfte jedoch nach sachverständiger
Schätzung noch auf etwa 50 pCt. zu veran-
schlagen sein. Diese Ziffern zeigen deutlich,
ein wie wesentliches Element für die Handels-
bilanz Sansibars unser deutsches Schutgebiet
bildet, und wie innig der Handel daselbst mit
dem der dahinter liegenden ostafrikanischen Küste
verquickt ist. Das gesammte, unter der Ver-
waltung der Imperial British East Alrica Co.
stehende englische Gebiet hat für Sansibar keine
auch nur annähernd ähnliche Bedeutung. Sein
Antheil an der Einfuhr afrikanischer Erzeug-
nisse hielt sich während der Monate Februar
und April, für welche die englischen Ausweise
vorliegen, in den bescheidenen Zissern von
16 pCt. und 20 pECt., während seine Betheili-
gung an der Ausfuhr Sansibars nach dem
afrikanischen Festlande nebst Inseln im März
11 pCt. und im April sogar nur 10 PéCt.
betrug. Freilich werden alle solche Angaben
über die Handelsbewegung Sansibars erst bei
erheblich längeren Beobachtungen, als diejenigen
sind, welche den englischen Veröffentlichungen
zu Grunde liegen, von dauerndem statistischen
Werth sein können. Man wird demnach gut
thun, aus der augenblicklichen Handelsbilanz
Sansibars keinc voreiligen Schlüsse für die
Zukunft zu ziehen.
Ueber die Gründung einer Handelskammer
in Sansibar
wird berichtet:
Auf Einladung Mr. Portals versammel-
ten sich am 25. Juni die Vertreter der bedeu-
tenderen in Sansibar ansässigen Handelsfirmen
aller Nationalitäten in dem Gebäude der bri-
tischen Vertretung, um sich über die Frage der
Errichtung einer Handelskammer ins Benehmen
zu setzen. Man nahm eine Resolution des
Inhalts an, daß die Bildung einer Handels-
kammer im Interesse des Sansibarhandels
wünschenswerth sei, und wählte eine aus 6 Per-
sonen (3 Eugländer, 1 Deutscher, 1 Franzose
und 1 Amerikaner) bestehenden Ausschuß, um
mit den breiteren Handelskreisen, und zwar
sowohl den europäischen wie den einheimischen,
wegen des etwaigen Beitritts zu einer Handels-
kammer in Fühlung zu treten.
Am 29. Juni fand demnächst im Zollhause
eine zweite Versammlung statt, bei welcher
17 europäische Firmen und 13 einheimische
(indische) Häuser vertreten waren. Nach dem
420 —
Bericht des Ausschusses über das Resultat der
angestellten Erhebungen wurde auf Antrag von
Mr. Portal die Bildung einer Handelskammer
einstimmig beschlossen und zur Wahl des aus
2 englischen, 2 deutschen, 1 amerikanischen,
1 französischen und 4 indischen Vertretern be-
stehenden Vorstandes geschritten. Zum Vor-
sitzenden und stellvertrelenden Vorsibenden,
welche beide Europäer sein müssen, wurden
die Herren W. J. W. Nicoll, Vertreter der
Firma Smith, Mackenzie & Co., und C. We-
gener, Vertreter von Hansing & Co., gewählt.
Die Statuten werden sich im Wesentlichen
au diejenigen der Handelskammer zu Bombay
anlehnen. Da jedoch die Engländer bei der
Zusammensehung des Vorstandes im Verein
mit den Vertretern des indischen Handels stets
über die Majorität verfügen, so ist auf fran-
zösische Anregung eine Klausel in das Statut
aufgenommen worden, welche die Erörterung
aller, auf die Abänderung der bestehenden
Handelsverträge bezüglichen Fragen von vorn-
herein ausschließt. Es sollte dadurch vermieden
werden, daß sich dic englische Regierung für
einen die Verträge betreffenden Abänderungs-
vorschlag auf einen durch Majorisirung der
Vertreter des fremdländischen Handels zustande-
gekommenen Beschluß der Handelskammer solle
stützen können.
Ueber die erste Versammlung vom 25. Juni
brachte die amtliche „Gazette“ einen ausführ=
lichen Bericht. Danach soll die Handelskammer
zur Verständigung in allgemeinen, den Handel
betreffenden Fragen dienen, bestehende Miß-
bräuche abschaffen, über Handelsangelegenheiten
Auskuuft geben, eintretendenfalls Streitigkeiten
schlichten und ähnliches mehr.
Mr. Portal motivirte die Nothwendigkeit
einer Handelskammer hauptsächlich mit dem
bedeutenden Aufschwung, den der Handel
Sansibars ungeachtet der Entwerthung des
Silbers seit der Aufhebung der Einfuhrzölle
genommen und führte als Merkmal dafür den
Unterschied der Import- und Exportziffern des
Mai, verglichen mit denjenigen des Monats
April, an. Der Import sei im Mai gegen
den April um 600 000 Rupien und der Export
um 300 000 Nupien gewachsen.
Nach der offiziellen Statistik trifft diese
Angabe zwar ziffermäßig zu. Es betrug
nämlich in Rupien ausgedrückt:
im April im Mai
a) der Import: 1170 045 1 823 307
b) der Export: 1 156 074 1 446 731.
Eine nähere Prüfung der Einfuhrliste er-
giebt jedoch, daß ausschließlich der Import