lung, Neinigung und Konservirung der Kanonen,
sowie auf Zielen, Schießen und Beseitigung
etwa eintretender Ladehemmungen und geringer
Störungen im Mechanismus. Die in letzter
Zeit vorgenommenen Prüfungs-ziel= und Schieß-
übungen haben den Beweis geliesert, daß die
schwarzen Soldaten im Stande sind, die Revol-
verkanonen zu bedienen. Die Feuerwirkung
wird auf über 1000 m Entfernung hinaus
noch einc bedentende sein. Die Exerzitien an
den Revolverkanonen finden fortab wöchentlich
zweimal unter Aufsicht des Sergeanten Le-
woniy und des Unteroffiziers Knibbe statt.
Zwei Polizeisoldaten werden von einem
Hautboisten S. M. Kreuzer „Habicht“ im
Blasen von Signalen unterrichtet und machen
gute Fortschritte.
Die neue Kaserne ist am 15. März be-
zogen worden.
Für die nicht im Gebrauch befindlichen
Ausrüstungsgegenstände der Polizeitruppe ist
eine eigene Montirungskammer eingerichtet und
die genaue Führung eines Kammerbuches au-
geordnet.
Sum Import von „Nopal“ aus den deutschen
Schutzgebieten
schreibt der Jahresbericht der Handelslammer
zu Offenbach a. M.:
Der Absatz in Lacken war im Jahre 1891
schwieriger, und die Preise erfuhren eine
Reduktion. Die Rohmaterialien, besonders
Kopale, von welchen einige bessere Sorten
durch den Gesammtauftauf seitens weniger
englischer Importhäuser monopolisirt wurden,
waren bedentend theurer.
In feineren Lacksorten hat die englische
und amerikanische Konkurrenz zufolge billigeren
Einkaufs der Nohmaterialien an Ort und
Stelle und bei dem niedrigen Eingangszoll in
450
Deutschland ein leichtes Arbeiten gegen die
deutsche Fabrikation.
„So lange der Kopalmarkt“, schreibt die
Bericht erstattende Firma, „wie jetzt in den
Händen Englands und Hollands liegt und
der deutsche Lackfabrikant hiervon abhängig ist,
wird die ausländische Konkurrenz schwer zu
bekämpsen sein. Erst dann, wenn es uns er-
möglicht wird, die Kopale aus den eige-
nen Kolonien ohne Englands Zzwischen-
handel zu beziehen, dürfte eine Besserung der
Lackbrauche zu hoffen sein.“
Erhöhung der Einfubrzölle in Lagos.
Aus Lagos kommt die Nachricht, daß der
Gouverneur für die Kolonie Lagos am 22.
Juni d. J. eine Verordnung erlassen hat, welche
eine theilweise Erhöhung der Einfuhrzölle fest-
setzt. Es sind erhöht:
Spirituosen mit Ansnahme von Likör,
Cognac 2c. von 8 d. auf 1 sh. die
Imperial-Gallon.
Tabak von 2½ d. auf 3 d. das Pfund.
3. Andere Waaren von 4 pCt. auf 5 péCt.
je nach dem Werthe.
Dagegen sind die Zollsätze für Weine,
Lilöre, Cognacs, Biere, Cigarren, Cowries,
Salz, Schießpulver, Gewehre und Pistolen
dieselben geblieben.
Die stattgehabte Zollerhöhung ist der gesetz-
gebenden Körperschaft gegenüber damit begrün-
det worden, daß sich eine Verstärkung der
Schutz= und Polizeitruppe als nöthig erwiesen
hat, und daß die obige Maßnahme zur Deckung
der dadurch erwachsenen Kosten dienen soll.
Die Zollerhöhung ist mit dem Tage der An-
kündigung in Kraft getreten.
—
1·..
Maßregeln gegen die Einfubr von Feuerwassen
und Spirituosen an der englischen Goldkiüste.
Der englische Gonverneur der Goldküste
hat in jüngster Zeit zwei Verordnungen und
eine dazu gehörige Bekanntmachung zur Durch-
führung der Bestimmungen der Generalakte der
Brüsseler Konferenz über die Einfuhr von
Feuerwaffen u. dergl. und den Zoll auf Spiri-
tuosen in das seiner Leitung unterstellte Gebiet
erlassen.
Die erste ist vom 21. Mai d. J., verbietet
bezw. regelt die Einfuhr von Feuerwassen und
ähnlichen Dingen und ist nach der oben ange-
führten Bekanntmachung des Gouverneurs vom
31. Mai d. J. mit dem 1. Juli in Krast ge-
treten.
Die zweite ist vom 28. Juni d. J. und
ändert die 1890 für das englische Gebiet östlich
des Wolta erlassene „Kwitta Customs Taril#
Ordinanco“?) ab, indem sie für das genannte
Gebiet den Zoll auf Gin, Brandy, Num,
Likör und ähnliche Spirituosen einheitlich
auf 5 1/ (l. festsetzt, während sie die bisherigen
Zölle von 1/4 (1. auf Tabak, 5 Eh. pro
100 Pfund Schießpulver und 1 sh#. für jedes
Gewehr bestehen läßt. Sie ist mit dem Tage
ihres Erlasses in Kraft getreten.
*) Vergl. D. Kol. Vl. 1891, S. 13.