Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Berathung kamen die Elals für Kamerun, 
Togo und Südwest-Afrilan. Bei dem Etat 
für Kamerun wurde die Frage wegen Ein 
führung eines Einfuhrzolls auf Gewebe erörtert; 
eine Diskussion sand sodann über die Regelung 
des Grundbuchwesens statt sowie über die 
Frage, ob und in welcher Weise die Rechts- 
pflege in unseren Kolonien änderungsbedürftig 
sei. Der Etat für Togo gab zu besonderen 
Bemerlungen leinen Anlaß. Bei dem Etat 
für Südwest-Afrika wurde die der South-West- 
Afrika Co. ertheilte sogenannte Damaraland- 
Konzession einer eingehenden Erörterung unter- 
zogen und die Frage, ob bei der Ertheilung 
dieser Konzession den deutschen Interessen nicht 
hinreichend Rechnung getragen sei, einer 
Kommission zur Berathung überwiesen. In 
diese Kommission wurden gewählt: Seine 
Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe- 
Langenburg, Staats-Minister v. Hof- 
mann, Geheimer Kommerzien-Rath Langen, 
Rechtsanwalt Dr. Scharlach und Oberst- 
Lieutenant v. Palczieux. 
In der Sitzung vom 25. Oktober trat der 
Kolonialrath in die Verhandlungen über den 
Etat für das ostafrikanische Schutgebiet. In 
der Generaldiskussion, welche darüber stattfand, 
lam insbesondere der Wunsch nach einer Ver 
mehrung der Schußtruppe zum Ausdruck. Es 
wurde serner darauf hingewiesen, daß für die 
weitere kulturelle und wirthschaftliche Ent 
wickelung des Schutzgebiets hauptsächlich der 
Bau von Eisenbahnen und Straßen ins Auge 
zu fassen sei. — Die weitere Berathung fand 
zunächst in einer Kommission von fünf Mit- 
gliedern statt, welche zu diesem Zweck gewählt 
wurde. 
Ueber das Ergebniß derselben erstattete 
Ehren--Domherr Hespers in der Plenarsitzung 
am 26. Berichl 
Die Kommission empfahl die Annahme 
zweier Resolutionen, welche sich auf eine Ver- 
mehrung der Schubtruppe und auf erhöhte 
Aufwendungen für kulturelle Aufgaben in Ost- 
Afrila beziehen. Hierauf wurde in die Spezial- 
berathung des Etats getreten. 
Die von der Kommission vorgeschlagenen 
Resolutionen kamen in folgender Fassung zur 
Annahme. 
1) In Erwägung, daß nach den Er- 
sahrungen der letzten Jahre die Schutztruppe 
in Deutsch Ostafrika nicht ausreichend erscheint, 
um wichlige bedrohte Karawanenwege hin 
reichend zu sichern und gefährdete Vorposten 
der deutschen Interessensphäre genügend siark 
zu besetzen, hält der Kolonialrath es für noth- 
wendig, die Schutztruppc entsprechend zu ver- 
mehren und demgemäß den Reichszuschuß zu 
539 
  
erhöhen. Zugleich spricht der Kolonialrath 
aus, daß es nicht seine Absicht ist, durch die 
Vergrößerung der Schustruppe die kriegerischen 
Aktionen zu vermehren, sondern daß er damit 
erstrebt, die friedlichen Beziehungen zu den 
eingeborenen Häuptlingen zu entwickeln, dadurch 
den deutschen Einfluß und die deutsche Herr- 
schaft mehr zur Geltung zu bringen und das 
Wirthschaftsleben zu fördern. Der Kolonial= 
rath empfiehlt besonders von diesen Gesichts- 
punkten aus organisatorische Maßnahmen zum 
Zwecke der Vorbereitung der für den Kolonial- 
dienst bestimmten Osffizierc, Beamten und Mann- 
schaften. 
2) Der Kolonialrath ist der Ansicht, daß 
die sortschreitende Entwickelung des deutsch- 
ostafrikanischen Schußgebiets die Aufwendung 
größerer Mittel für öffentliche Kulturarbeiten, 
Wegebanten, Telegraphenanlagen, Hafenanlagen 
u. s. w. ersordert; insbesondere erscheint es 
wünschenswerth, Vorarbeiten zur Anlage einer 
Eisenbahn in der Nichtung auf Mpwapwa in 
Angriff zu nehmen. 
Von sonstigen im Lause dieser Sitzungen 
gefaßten Resolutionen ist noch eine Resolution 
zu erwähnen, die der Kolonialrath mit Bezug 
auf die Verhältnisse im Hinterlande von 
Kamerun gefaßt hat. In dieser Resolution 
ersucht der Kolonialrath die Regierung, die 
durch das Abkommen mit Frankreich im Jahre 
1885 bestimmte Grenze zwischen deutschen und 
französischen Interessensphäre im Hinterlande 
von Kamerun bis zum Tshadsee gegen Ueber- 
griffe zu schützen und im Uebrigen dafür Sorge 
zu tragen, daß auch von Westen her dic Aus- 
dehnung nach dem südwestlichen Theil des 
Tshadsees gesichert bleibt. 
Nach Schluß der Etatsberathung ver- 
handelle der Kolonialrath über einen ihm vor- 
gelegten Entwurf zu einer Berordnung, be- 
tressend das Verbot der Einfuhr fremder 
Kupsermünzen in Ost-Afrika. Einc weitere 
Berathung fand über Gewichte und Maße in 
Ost-Afrika statt. 
Nachdem am Donnerstag die Kommission 
des Kolonialraths für die Berathung südwest- 
afrikanischer Angelegenheiten getagt hatie, nahm 
an demselben Tage um 2 Uhr das Plenum 
der Versammlung die Verhandlungen wieder 
auf. 
Es wurde zunächst zur Wahl des ständigen 
Ausschusses geschritten. In denselben wurden 
die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter 
wiedergewählt, nämlich als Mitglieder: Staats- 
minister v. Hofmann, Staatssekretär a. D. 
Dr. Herzog und Herr Karl von der Heydt; 
als Stellvertreter: Staatssekretär a. D. Dr. 
v. Jacobi, Ehrendomherr Dr. Hespers und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.