Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

des Kautschuls zu steuern, indem derselbe nur 
durch Einschneiden gewonnen werden darf. 
Dieselbe Nummer enthält auch eine Sta- 
tistit über die Zahl der gegenwärtigen, 
nicht eingeborenen Einwohner des 
Kongostaates, welche sich im Ganzen auf 
950 beläuft. Darunter sind 445 Belgier, 
91 Italiener, 87 Engländer, 76 Holländer, 
67 Portugiesen, 61 Dänen, 30 Franzosen, 
29 Schweden, 27 Amerikaner, nur 14 Deutsche, 
zu ddene 2 Oesterreicher nicht mit zugerechnet 
sind. 
Eine ebenfalls angefügte Poststat istik für 
1891 weist 30 116 aus und 62610 nach dem 
Kongo gegangene Sendungen nach. 
Sur Ausführung der Prüsseler Generalakte. 
Die amtliche „Gazette lor Zanzibar and 
East Alrika“ enthält in ihrer Nummer 36 
die von dem Administrator der britisch-ostafri- 
kanischen Gesellschaft in Mombassa Mr. Ber- 
keley in Ausführung der Brüsseler Generalakte 
erlassenen Verordnungen, sämmtlich vom 26. Sep- 
tember datirt, von denen sich zwei auf den 
Spirituosenverkauf, eine auf die Regelung der 
Dhauschifffahrt und die vierte gemeinsam auf 
beide Materien beziehen. 
Nachdem die Gebiete unter Verwaltung 
der britisch ostafrikanischen Gesellschaft der 
Prohibitionszonc zugeschlagen sind, werden für 
den Spiritnosenverkauf an 
im Betrage von 200 Rupien für den Groß- 
handel und die andere von 500 Rupien für 
Groß= und Kleinhandel, einschließlich des Aus- 
schankes zum Genuß an Ort und Stelle oder 
über die Straße. 
Anusnahmen für den Engrosverkauf in 
Originalverpackung an Lizenzinhaber, wie in 
Sansibar, sind nicht vorgesehen. 
Die Verordnung ist am 1. Oktober in 
Kraft getreten. 
Die Lizenzen gelten für ein Jahr, früher 
ertheilte Lizenzen werden für ungültig erklärk. 
Die Verordunng enthält ferner eine Defi- 
nition des Begriffes „Spirituosen“ als Ge- 
tränke mit einem Alfoholgehalt von über 50 Grad 
aunder prool“. Dieser Ausdruck ersährt eine 
nähere Interprctation in der letzten der aulie- 
genden Bekanntmachungen. Danach ist 50gra- 
diger Spiritus „under prool“ gleichbedentend 
mit einer Flüssigleit, welche 28,5 pCt. reinen 
Alkohols enthält. Alle Getränle höheren 
Alkoholgehalts unterliegen der Lizenzverpflich- 
tung. 
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Nichteingeborene 
zwei Klassen von Lizenzen eingeführt, die eine 
Die Dhauschifffahrt wird im Gebiet der 
britisch-ostafrikanischen Gesellschaft den Be- 
stimmungen der Artikel XXX bis XII der 
Brüsseler Generalakte unterworfen. Als Re- 
gistrirungshäfen werden festgesetzt Mombassa, 
Wanga, Melindi, Lamu und Kismayn. Die 
Registrirungsgebühr beträgt bei Dhaus bis zu 
10 tons Nauminhalt 4 Rupien, von 10 bis 
50 tons und mehr 15 Rupien. Die Registri- 
rung gilt für ein Jahr. Die Verpflichtung 
begiunnt mit dem 1. d. M. 
Die Erlaubniß zur Führung der englischen 
Flagge kann nur durch das großbritannische 
Generalkonsulat in Sansibar ertheilt werden. 
Schutzvertrag Frankreichs mit dem scheik 
von Udrar. 
Halbamtlichen Zeitungsmeldungen zufolge 
hat Frankreich einen Schutzvertrag mit dem 
Scheik von Adrar abgeschlossen. Adrar ist eine 
nördlich des Senegal am südwestlichen Theile 
der Sahara gelegene Oasenlandschaft, welche 
nebst dem Tuat und Timbuklu zu den wich- 
tigsten Punkten des großen nordwestafrikanischen 
Wüstengebietes gehört. 
Der Vertrag, über welchen der „Temps“ 
näheren Aufschluß giebt, ist bereits im vorigen 
Jahre durch den französischen Reisenden Fabert 
geschlossen worden, indessen erst jetzt von der 
französischen Regierung, welche denselben aus 
sormellen Gründen beanstandet hatte, ratifizirt 
worden. Frankreich verpflichtet sich, nach Inhalt 
des Vertrages, sich jeder Einmischung in 
die inneren Angelegenheiten Adrars zu ent- 
halten, dagegen dasselbe gegen äußere Feinde 
thunlichst zu schützen. Der Scheik von Adrar 
  
verpflichtet sich, den Handel mit der franzö- 
sischen Kolonie Senegal nach Kräften zu för- 
dern, wofür ihm eine jährliche Rente von 
!4100 Guineen zugesichert wird. 
Eröffnung des internationalen maritimen 
Büreaus in Sansibar. 
Nach einer telegraphischen Meldung aus 
Sansibar ist das inlernationale maritime Bürcau 
daselbst unter dem 10. d. M. eröffnet worden. 
K..K. ., S.. S, S.S. A. S.. J. S. A.KS. S A. A. A. A. E. A E. A. u. r 
Titterarische Besprechungen. 
Professor Schweinfurth hatte vor einiger 
Zeit in der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin 
einen Vortrag über seinen letzten Besuch in der
	        
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