Volltext : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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In  Zürich  war  der  Damenverein  für  Hebung  der
Sittlichkeit  auf  das  Treiben  einer  Hurenwirtin  zu  Riesbach
aufmerksam  geworden,  welche  sich  „hoher“  Protektion  in  dem
demokratischen  Staatswesen  erfreute  und  in  Zeitungsinseraten
französische  Bonnen  suchte,  angeblich  für  ihr  Nachbarhaus.
Am  Tage  nach  Weihnacht  flohen  in  der  That  zwei  junge
Französinnen  von  16  und  19  Jahren  aus  dem  Käfig  der
Megäre  in  das  Marthahaus.  Das  Comité  des  Frauenvereins
erhob  (1892)  gerichtliche  Klage  gegen  das  Weib.  Es  zeigte
sich,  daß  eine  französische  Kupplerin  die  Mädchen  aufgegriffen,
korrumpiert  und  nach  Zürich  gesandt  hatte;  dies  machte  sie
so:  sie  hielt  eine  Pension  für  Mädchen,  und  so  oft  eines  derselben
  kein  Geld  hatte,  bot  sie  ihm  ihre  Hilfe  an  und  führte
es  auf  raffinierte  Weise  in  die  Arme  des  Lasters.  An  den
zwei  genannten  Mädchen  nun  hatte  die  Züricher  Megäre
in  6  Wochen  über  1000  Fr.  „verdient“,  ihnen  aber  nicht
einmal  die  notwendige  Kleidung  gewährt,  so  daß  sie  durchfroren
  im  Zufluchtshause  ankamen.  Auch  hatten  sie  keinerlei
Schriften  und  verstanden  kein  Wort  deutsch.  Vor  den  Richter
citiert,  erschien  die  Sklavenhalterin  in  prachtvollem  Schlitten,
stattlich  gekleidet  und  mit  Bedienung.  Der  Richter  empfing
sie  mit  Bücklingen,  und  sie  trat  den  Damen  vom  Verein  mit
herausfordernden  Blicken  und  spöttischer  Miene  gegenüber,  —
so  daß  man  sie  für  die  Klägerin  und  die  Damen  für  die
Angeklagten  halten  konnte.  Natürlich  wurde  die  Sache
niedergeschlagen,  die  privilegierte  Verbrecherin  entlassen,  und
die  Damen  konnten  froh  sein,  ohne  Kosten  wegzukommen!)

Als  in  Zürich  ein  berüchtigtes  Bordell,  die  „Arche
Noah“  genannt,  1887  abbrannte  und  ein  anderes  durch  den
Tod  der  Besitzerin  sein  Ende  nahm,  suchten  die  Nachbaren
um  die  Verhinderung  der  Einrichtung  einer  neuen  Lasterhöhle
  nach;  ob  es  etwas  half,  ist  unbekannt.  Zu  derselben