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86.
Es steht dem Losgekauften frei, jederzeit den ganzen Rest oder einen Theil des Restes der abzu-
verdienenden Summe abzuzahlen und dadurch das Dienstverhältniß aufzuheben oder entsprechend zu
verkürzen.
86.
Auch im Falle des § 3 ist der auf diese Weise Losgekaufte alsbald nach Bezahlung der Los-
laufsumme, welcher die Vereinbarung der Stundung derselben gleichsteht, als Freier zu betrachten, welchem
von der zuständigen Behörde ein Freibrief ertheilt werden kann. Dem neuen Dienstherrn stehen nur die
Rechte gegen den Losgekauften zu, welche in der vor der Behörde getroffenen Vereinbarung ihre Begrün-
dung haben.
87.
Diejenige Behörde, in deren Amtsbezirk der Losgekaufte seinen Wohnsitz hat, hat auch über die
pflichtmäßige Ausführung der getroffenen Vereinbarung zu wachen.
88.
Jede der erwähnten Behörden des Schubarbictes hat ein Register zu führen, in das jeder an-
gemeldete Loskauf unter fortlaufender Nummer einzutragen ist.
89.
Zuwiderhandlungen gegen die Paragraphen 2 bis 5 dieser Verordnung werden mit Geldstrafe
bis zu 1000 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle Gefängniß bis zu drei Monaten tritt, bestraft.
8 10.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Geltung und hat auch auf alle
etwa früher bereits vereinbarten Abverdienungsverträge rückwirkende Kraft.
Sebbe, den 15. Januar 1893.
Der Kaiserliche Kommissar.
(L. S.) gez. v. Puttkamer.
Ernennung von Beisitzern und Stellvertretern für das Kaiserliche Gericht
des Schutzgebietes Togo für 1893.
Für das laufende Kalenderjahr sind für das Kaiserliche Gericht des Schutzgebietes Togo zu
Beisitzern ernannt worden:
der Kaiserliche Regierungs= und Stabsarzt August Wicke aus Preußen,
der Kaufmann Joh. Karl Vietor aus Bremen,
der Kaufmann Emil Buschmann und
der Kaufmam Ernst Kenßler, Beide aus Preussen.
Zu stellvertretenden Beisitern:
der Lehrer Karl Koebele aus Württemberg und
der Kaufmam Heinrich Brandes aus Preußen.
Schiffsverkehr in Togo im Jahre 1892.
Im Jahre 1892 sind in Klein-Popo angekommen und abgegangen 172 Schiffe, nämlich:
3 deutsche Kreuzer, 1 französisches Kriegsschiff, 1 portugiesisches Kriegsschiff und 167 Handelsschiffe.
Unter den Handelsschiffen befinden sich:
- 66 deutsche 8 von zusammen 69761 Reg.-Tons,
63 englische - - 76831x O
29 französische - 23990 -
9 italienische — - - 3944
Mithin 167 Handelsschiffe von zusammen 174526 Reg.-Tons.