b. Togo
Aus Davon
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Es waren anhängig: 79v5u *2 z 727 #½
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A. bargerliche Nechtsstreitigleiten, und zwar: #
Prozesse, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungsprozesse — — — —
#. sonsüige Nechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, 3wangeooll,
streckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote 24q. — — — — —
Von den Sachen zu 1 und 2 2 gehörten zur Imftändigkeit #
der Richter — — — — —
5 der Gerichte . — — — — —
B. Konkurssachen — — — — —
C. Strohachen und zwar
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen. — — — —
2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war. — 7 7 — —
In den Sachen zu 2 fanden Hanptorrhandlungen stat
a) ohne Beisitzer — 3 — —
b) mit Beisi . ...... — 4 — — —
3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters .......· — — — — —
D. Sachen der nicht steeitigen Gerichtsbarkeit, und d zwar
1. Dormundschaften und Pflegschaften ........ — — — — —
2. Erbtheilungen ...... — — — — —
3. Eintragungen und Loschungen im Grundbuch . — — — —
4. Sonstige Handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit (Veglaubigungen,
vestemontserrichtungen, vorläusige Verwahrungen ꝛc.
1. Beglaubigung 15 37 42 42 —
2. Aufnahme 8 Voliniachten 2 1 3 3 —
3. Ausstellung von Attesten und Vescheinigungen verschiedener Art 4 24 28 28
Zur Zuständigkeit des Obergerichts bezw. des Oberrichters gehörige Angelegenheiten kamen weder
in Kamerun noch in Togo zur Verhandlung.
Der Werth der in das Kamerungebiet eingeführten Waaren
belief sich im dritten Vierteljahr des Jahres 1892 auf 1 272 626 Mark und überstieg den Werth der
Einfuhr im zweiten Vierteljahr um 274 296 Mark.
Im zweiten Vierteljahr sind an Maschinen, Instrumenten u. s. w. für 242 000 Mark eingeführt
worden, wovon auf den Quaiban allein 200 000 Mark entfielen, während hiervon im dritten Vierteljahr
nur für 147 300 Mark eingeführt wurden, wovon nur sehr wenig für den Quaibau bestimmt war. Die
Einfuhr von Kaufmannsgütern hat sich demnach im dritten Vierteljahr erheblich vermehrt, z. B. bei Ge-
weben um 48 800 Mark, bei Material-, Spezereiwaaren, Konserven um 67 400 Mark, bei Kupfer= und
Messingwaaren um 11 000 Mark, bei Kuzwaaven, Lampen u. s. w. um 9400 Mark. Auch bei den zgoll-
pflichtigen Gütern zeigt sich eine nicht unerhebliche Zunahme der Einfuhr.
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Perspnalien.
Der Regierungsrath Rose, zulebt Kaiserlicher Kommissar für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-
Kompagnie, ist als kommissarischer Hülfsarbeiter in die Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Auts
einberufen worden. 7An .
Legationsrath v. Schuckmann ist aus der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts aus-
geschieden.