Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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84 847 Rup. Kolonialwaaren und für 195 6341 
Rup. Elfenbein eingeführt worden sind. Die Ge- 
sammteinfuhr während des Monats Oktober hat 
1 860 241 Rup. bekragen. 
Den Hauptantheil an dem Import nimmt Bom- 
bay mit 421 519 Rup., an zweiter Stelle steht die 
deutsch-ostafrikanische Küste mit 245 265 Rup., dann 
folgt New-York mit 216 000 Rup. Die unter der 
Botmäßigkeit des Sultans von Sansibar stehenden 
Länder importiren für 214 348, London für 
200 702, die Häfen der Britisch-ostafrikanischen 
Gesellschaft für 73 397 Rup. Den 7. Plaßz nimmt 
Hamburg mit 55 024 Rup., den 8. Marseille mit 
38 035 Rup. ein. 
Ueberslcht über die im deutschen Schutzgebiete der 
WMarshall-Inseln am z. Januar zsgs ansässigen Deutschen 
und Fremden. 
a) Nach Staatsangehörigkeit und Stand oder Gewerbe. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
r 8 * 
Staats- HBEIEILEIEIIIE * 
TIIIEEEIIEEIIIEI 
angehörigkeit HEEELIEEHIIEIE 2* 
S6E S[685 
Deutsche 39 4 1333 144 3 — 2 
Amerikaner — 10—— 1 — 2 
Brasilianer — 1— — — — 
Hiesen- 11 — — — — 2Z 9— 
Englnde. u2 1 
Norweger 3 — 3 - — — —— 
ortugiesen —— — —- 
P 1 1|— — — — 
88 weizer —1—1 — 
Ohne Staats- 
angehörigseit 31— 3 —— 
Zusammen89 4142 4 18 5 
b) Nach Maßgabe ihres Wohnsites. 
2 2 2 
Staats= 7 — 2 5 
————. (38. Sl 
angehörigleit S ZEEE| 
ESESESSS-ZSB 
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I 1 
Deuti2·.3930 1j—--—H—x 12—2—21 
Amekianek.133—-—«»2«2IZ, 
Brasiliane —! Ü –— 
Chinesen 111— +– 
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Engländer 44 1 2) 2 3 
Norweger 3————1□ 1 1 
Portugiesen .21— — 2—1—— 
*—x 1— ] 1 
Schwei 11————— 
Ohne — — 
angehörigkeit 3——. 2—|—|— —. 1 
Zusammen9 49 1| 3, 2. 1. 4. 5 7. 2. 41 8 
  
  
  
  
  
  
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Anwendung des Minimaltarifs auf die Erzeugnisse 
Madagaskars. 
Auf Grund eines Beschlusses der Ressortminister 
findet auf die Erzeugnisse Madagaskars bei der Ein- 
fuhr nach Frankreich, soweit sie mit Ursprungszeug- 
nissen versehen sind, der Minimaltarif Anwendung. 
Um Mißbräuchen vorzubeugen, ist bestimmt worden, 
daß zur Ausfertigung dieser Zeugnisse bis auf Wei- 
teres nur die französischen Residenten in Tamatawe, 
wigunwa, Nossi-Bé und Mananzar befugt sein 
sollen 
Demgemäß genießen die begünstigte Behandlung 
einstweilen nur die aus diesen vier Häfen kommenden 
malegassischen Erzeugnisse, den einzigen der Insel, 
wo gegenwärtig offizielle französische Vertreter sich 
befinden. (Cirkular der Generalzolldirektion vom 
6. Februar 1893, Nr. 2253.) 
Aenderungen des Solltarifs der Nolonie Sierra Leone. 
Eine am 1. März d. Is. in Kraft getretene Ver- 
ordnung vom 3. Februar d. Is. (Nr. 1 von 1893) 
lautet: 
1. Der Eingangszoll auf Spirituosen wird wie 
folgt festgesebt: 
Spirituosen, deren Stärkegrad durch Sykes 
Hydrometer ermittelt werden kann, für das 
Gallon Normalgehalt nach dem x 
Hydrometer 3 Schill. 
und so im Verhältniß für größere oder 
geringere Stärle und für größere 
odergeringere Mengen Spirituosen, 
versüßteoder versetzte, deren Stärke- 
grad sich durch Sykes Hydrometer 
nicht ermitteln läßt, für das Gallon 
und dementsprechend für größere oder 
geringere Mengen. 
Siritugsen, nicht aufgeführt, für das 
Gall .3Echill. 
2. der Gonoernenr wird ermächtigt, für Ccgen. 
stände, welche in die Kolonie zum amtlichen 
Gebrauche der Konsulate eingeführt werden, 
Zollfreiheit zu gewähren. 
3. Sektion 111 der die Aenderung des Zolltarifs 
betreffenden Verordnung von 1890, wonach 
von den nach den Los-Juselu eingeführten 
Waaren ein Werthzoll zu erheben ist, wird 
aufgehoben. 
3 Schill. 
Die Fead-Inseln und Inseln der Bougaindille-Straße. 
S. M. Kreuzer „Sperber“ hat bei seiner An- 
wesenheit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie 
Anfang dieses Jahres auch die Fead-Inseln und die 
Inseln der Bougainville-Straße besucht. Auf den 
Fead-Inseln leben zur Zeit nur noch etwa 80 Per-
	        
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