Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

1. Bezüglich der Unterbringung der befreiten 
Sklaven: 
„Der Kolonialrath empfiehlt im Anschluß an 
Art. VI und XVIII der Brüsseler Generalakte, so- 
fern es nicht möglich ist, die infolge des Anhaltens 
oder der Auflösung eines Sklaventransports frei- 
gewordenen Sklaven in ihr Heimathland zurück- 
zusenden und ihren Familien zurückzugeben, 
1. für die Erziehung und Unterbringung der 
verlassenen Kinder in geeignet erscheinenden Anstalten, 
z. B. den Waisenhäusern der Missionen, oder in ge- 
eigneten Familien wie bisher Sorge zu tragen, 
2. den Erwachsenen, soweit denuselben eine ihre 
Freiheit und ihren Unterhalt sichernde Arbeitsgelegen- 
heit nicht verschafft werden kann, zu einer seßhaften 
Unterkunft behilflich zu sein. 
Für diese Ansiedelung sind zu wählen entweder 
bereits bestehende Niederlassungen, in welchen die 
besreiten Sklaven an Volksgenossen Vorbilder der 
Arbeit und der Gesiltung finden, oder falls dies nach 
örtlichen Verhältnissen nicht möglich erscheint, ist die 
Anlage besonderer Stationen in Aussicht zu nehmen. 
In diesen Ansiedelungen sollen die befreiten Sklaven 
in den Stand gesetzt werden, sich ihre Existenzmittel 
hauptsächlich durch Ackerbau selbst zu verschaffen. 
Die Ordnung der Verwaltung und der Gerichts- 
barkeit soll sich thunlichst den einfachen afrikanischen 
Verhältnissen anschließen. Für Förderung der Er- 
ziehung und Gesittung ist die Mitarbeit der Mission 
in Anspruch zu nehmen.“ 
2. Bezüglich Deutsch-Südwestafrika: 
1. Der Kolonialrath hält es für nöthig, dem 
gegenwärtigen Kriegszustand in Südwestafrika und 
den damit verbundenen Mißständen ein schleuniges 
Ende zu bereiten, und ersucht den Herrn Reichs- 
kanzler, fortgesetzt die hierzu geeigneten Maßregeln 
zu ergreifen. · 
2. Er hat mit Befriedigung Kenntniß genommen, 
daß die Bemühungen der Regierung fortgesetzt auf 
die Verbesserung der Post= und Telegraphenver= 
bindung sowie auf Gewinnung einer gesicherten 
Landungsstelle an der Swachaub-Mündung gerichtet 
sind. Zur Vorbereitung der Letzteren empfiehlt sich 
die Verwendung eines angemessenen Theils des für 
außerordentliche Ausgaben eingestellten Betrages. 
44AA“ 4 A A. A. A. E. A. E. A. . 4. E. 4. E. Z. . A. A. 4u 
Perwnal-Machrichten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Der Landrentmeister beim Kaiserlichen Gouver= 
nement von Deutsch-Ostafrika Herr Ober-Postdirek- 
tionssekretär Jakobs, der sich zur Zeit auf Urlaub 
in Deutschland befindet, ist auf weitere zwei Monate 
beurlaubt. 
  
448 
  
Der Vorsteher des Postamts in Dar-es-Salm 
Postinspektor Puche ist aus Gesundheitsrücksichten 
vom 20. November ab auf vier Monate zum Auf- 
enthalte außerhalb des ostafrikanischen Schutzgebietes 
beurlaubt worden. Zu seiner Vertretung ist der 
Ober-Postdirektionssekretär Bastian aus Berlin be- 
stimmt worden. Derselbe wird mit dem am 12. Ok- 
tober von Marseille abgehenden Dampfer abreisen 
und nach Rückkehr des Herrn Puche nach Darees- 
Saläm in einer neu einzurichtenden Stelle eines 
Ober-Postsekretärs und ständigen Vertreters des Post- 
inspektors im ostafrikanischen Schutgebiete verbleiben. 
  
Der Zollamtsassistent 1. Klasse beim Kaiserlichen 
Gouvernement von Deutsch-Ostafrika v. Wedell hat am 
27. d. Mts. von Neapel aus mit dem Reichspost- 
dampfer „Admiral" die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika 
angetreten. 
  
Die Zollamtsassistenten 2. Klasse beim Koaiser- 
lichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika: Axt- 
helm, Clasen, Fink, Koppetsch, Penski, NRitter 
und Sellentin haben am 13. d Mts. von Ham- 
burg aus mit dem Reichspostdampfer „Admiral“ ihre 
Ausreise nach Deutsch-Ostafrika angetreten. 
  
Der Kapitän zur See a. D. Hartog ist nebst 
Gattin am 4. Juli in Dar-es-Saläm eingetroffen. 
  
Der bisher nach Deutschland beurlaubte Kapitän 
Berndt von der deutsch-ostafrikanischen Gonverne- 
mentsflottille hat am 30. Angust von Neapel aus 
mit dem Reichspostdampfer „Kaiser“" die Rückreise nach 
Dar-es-Saläm angetreten. 
  
Der Maschinentechniker beim Kaiserlichen Gonverne- 
ment von Deutsch-Ostafrika Küster ist am 4. Juli 
in Dar-es-Saläm eingetroffen. 
  
Die Bootsunteroffiziere bei der Flottille des 
Kaiserlichen Gonvernements von Deutsch-Ostafrika 
Neumüller, Hasenritter und Oelsner werden 
ihre Ausreise nach Deutsch-Ostafrika mit dem am 
11. Oktober von Hamburg abgehenden Neichspost- 
dampfer antreten. 
Nach einem hier eingelaufenen Telegramm aus 
Dar-es-Saläm ist der Unteroffizier Klein am 16. Sep- 
tember in Kisaki an perniziöser Malaria gestorben. 
  
Togo. 
Der Kaiserliche Kommissar für Togo v. Putt- 
kamer, der in einem böhmischen Bade von seiner 
schweren Erkrankung Heilung gesucht und gefunden 
hat, ist am 30. September wieder in Berlin ein- 
getroffen. 
 
	        
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