1. Bezüglich der Unterbringung der befreiten
Sklaven:
„Der Kolonialrath empfiehlt im Anschluß an
Art. VI und XVIII der Brüsseler Generalakte, so-
fern es nicht möglich ist, die infolge des Anhaltens
oder der Auflösung eines Sklaventransports frei-
gewordenen Sklaven in ihr Heimathland zurück-
zusenden und ihren Familien zurückzugeben,
1. für die Erziehung und Unterbringung der
verlassenen Kinder in geeignet erscheinenden Anstalten,
z. B. den Waisenhäusern der Missionen, oder in ge-
eigneten Familien wie bisher Sorge zu tragen,
2. den Erwachsenen, soweit denuselben eine ihre
Freiheit und ihren Unterhalt sichernde Arbeitsgelegen-
heit nicht verschafft werden kann, zu einer seßhaften
Unterkunft behilflich zu sein.
Für diese Ansiedelung sind zu wählen entweder
bereits bestehende Niederlassungen, in welchen die
besreiten Sklaven an Volksgenossen Vorbilder der
Arbeit und der Gesiltung finden, oder falls dies nach
örtlichen Verhältnissen nicht möglich erscheint, ist die
Anlage besonderer Stationen in Aussicht zu nehmen.
In diesen Ansiedelungen sollen die befreiten Sklaven
in den Stand gesetzt werden, sich ihre Existenzmittel
hauptsächlich durch Ackerbau selbst zu verschaffen.
Die Ordnung der Verwaltung und der Gerichts-
barkeit soll sich thunlichst den einfachen afrikanischen
Verhältnissen anschließen. Für Förderung der Er-
ziehung und Gesittung ist die Mitarbeit der Mission
in Anspruch zu nehmen.“
2. Bezüglich Deutsch-Südwestafrika:
1. Der Kolonialrath hält es für nöthig, dem
gegenwärtigen Kriegszustand in Südwestafrika und
den damit verbundenen Mißständen ein schleuniges
Ende zu bereiten, und ersucht den Herrn Reichs-
kanzler, fortgesetzt die hierzu geeigneten Maßregeln
zu ergreifen. ·
2. Er hat mit Befriedigung Kenntniß genommen,
daß die Bemühungen der Regierung fortgesetzt auf
die Verbesserung der Post= und Telegraphenver=
bindung sowie auf Gewinnung einer gesicherten
Landungsstelle an der Swachaub-Mündung gerichtet
sind. Zur Vorbereitung der Letzteren empfiehlt sich
die Verwendung eines angemessenen Theils des für
außerordentliche Ausgaben eingestellten Betrages.
44AA“ 4 A A. A. A. E. A. E. A. . 4. E. 4. E. Z. . A. A. 4u
Perwnal-Machrichten.
Deutsch-Ostafrika.
Der Landrentmeister beim Kaiserlichen Gouver=
nement von Deutsch-Ostafrika Herr Ober-Postdirek-
tionssekretär Jakobs, der sich zur Zeit auf Urlaub
in Deutschland befindet, ist auf weitere zwei Monate
beurlaubt.
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Der Vorsteher des Postamts in Dar-es-Salm
Postinspektor Puche ist aus Gesundheitsrücksichten
vom 20. November ab auf vier Monate zum Auf-
enthalte außerhalb des ostafrikanischen Schutzgebietes
beurlaubt worden. Zu seiner Vertretung ist der
Ober-Postdirektionssekretär Bastian aus Berlin be-
stimmt worden. Derselbe wird mit dem am 12. Ok-
tober von Marseille abgehenden Dampfer abreisen
und nach Rückkehr des Herrn Puche nach Darees-
Saläm in einer neu einzurichtenden Stelle eines
Ober-Postsekretärs und ständigen Vertreters des Post-
inspektors im ostafrikanischen Schutgebiete verbleiben.
Der Zollamtsassistent 1. Klasse beim Kaiserlichen
Gouvernement von Deutsch-Ostafrika v. Wedell hat am
27. d. Mts. von Neapel aus mit dem Reichspost-
dampfer „Admiral" die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika
angetreten.
Die Zollamtsassistenten 2. Klasse beim Koaiser-
lichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika: Axt-
helm, Clasen, Fink, Koppetsch, Penski, NRitter
und Sellentin haben am 13. d Mts. von Ham-
burg aus mit dem Reichspostdampfer „Admiral“ ihre
Ausreise nach Deutsch-Ostafrika angetreten.
Der Kapitän zur See a. D. Hartog ist nebst
Gattin am 4. Juli in Dar-es-Saläm eingetroffen.
Der bisher nach Deutschland beurlaubte Kapitän
Berndt von der deutsch-ostafrikanischen Gonverne-
mentsflottille hat am 30. Angust von Neapel aus
mit dem Reichspostdampfer „Kaiser“" die Rückreise nach
Dar-es-Saläm angetreten.
Der Maschinentechniker beim Kaiserlichen Gonverne-
ment von Deutsch-Ostafrika Küster ist am 4. Juli
in Dar-es-Saläm eingetroffen.
Die Bootsunteroffiziere bei der Flottille des
Kaiserlichen Gonvernements von Deutsch-Ostafrika
Neumüller, Hasenritter und Oelsner werden
ihre Ausreise nach Deutsch-Ostafrika mit dem am
11. Oktober von Hamburg abgehenden Neichspost-
dampfer antreten.
Nach einem hier eingelaufenen Telegramm aus
Dar-es-Saläm ist der Unteroffizier Klein am 16. Sep-
tember in Kisaki an perniziöser Malaria gestorben.
Togo.
Der Kaiserliche Kommissar für Togo v. Putt-
kamer, der in einem böhmischen Bade von seiner
schweren Erkrankung Heilung gesucht und gefunden
hat, ist am 30. September wieder in Berlin ein-
getroffen.