Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Afrikanisch-Amerikanische Dampfenlinie. 
Einer Notiz der Gazette of Zanzibar zufolge soll 
diese neue Dampferlinie, die erste, welche Afrika 
direkt mit Amerika verbindet, am 25. Mai nächsten- 
Jahres eröffnet werden. Die Dampfer werden über 
New-York, Kapstadt, Natal, Sansibar und London 
laufen. 
Dasselbe Blatt berichtet unter dem 30. August, 
daß der Dampfer „Safari“ 100 Sikhs unter Führung 
des Lieutenants Manning aus Indien nach San- 
sibar gebracht hat. Die Soldaten sind für Nyasa- 
land bestimmt und werden demnächst durch den 
„Reichstag“ nach Inhambane weiter befördert. 
  
Der soeben erschienene Fahrplan der Afrika- 
nischen Dampfschiffs-Akt.-Ges. Woermann- 
Linie für das letzte Viertel des laufenden Jahres 
weist einige Aenderungen auf und soll besonders 
hervorgehoben werden, daß die Dampfer der Linie 1 
für die Folge am 10. — statt wie bisher am 5 
jeden Monats zur Abfertigung gelangen werden. 
Für den Monat Oktober ist es indeß noch bei 
der Abfahrt am 5. Oktober geblieben, doch finden- 
die nächsten Expeditionen dann am 10. November 
und 10. Dezember statt u. s. w. 
Die Dampfer der Linie II werden von jetzt ab 
auch ausgehend Marokko aulaufen, während sie bis- 
her nur auf der Rückreise die marokkanischen Häsen 
berührten. 
Auf Linie III finden keine Expeditionen mehr 
nach Marokko statt, sondern diese Dampfer bleiben 
ausschließlich für die Goldküste reservirt. 
Die Dampfer der Linie IV werden (statt wie 
bisher Linie 1) Old Calabar und New Calabar an- 
laufen; auch ist Lagos mit in den Bereich der aus- 
gehenden Reisen gezogen worden; rückkehrend liefen 
die Dampfer auch schon früher dort an, und ist das 
jetzt ebenfalls beibehalten worden. Dagegen sind die 
Häfen von Sette Cama bis Ponta-Negra mit in den 
Fahrplan für die Linie I ausgenommen, während 
sie bei Linie IV gestrichen sind, so daß die Reise 
nach den portugiesischen Besitzungen dadurch nicht' 
verlängert wird. 
Aus fremden Roloninrn. 
Vom Rongostaat. 
In dem vom belgischen Minister der Auswär- 
tigen Angelegenheiten veröffentlichten „Recucil con- 
sulaire“ findet sich ein Bericht von M. Allarel, 
Consul genéral à la Cötc occidentale d’Afrique- 
datirt Sainte Croix de Tencrillc le 25 Mai 1893. 
Diesem Berichte, welcher die Ereignisse im Kongo- 
staat während der Jahre 1891 und 1892 bespricht, 
entnehmen wir Folgendes von allgemeinem Interesse. 
Es sind nach dem Berichte im Jahre 1891 und 
477 
  
während des orsten Semesters des Jahres 1892 
aus dem gesammten Kongostaate ausgeführt worden: 
  
  
  
  
  
  
1891 Während des ersten 
« Halbjahres von 1892 
» lWerth in Werth in 
Kilogr. Fres. Kilogr. Fres. 
Elfenbein 141 — 835 8 93 4 868 980 
Kautschok816980 33 62 680 250 720 
Palmöäö..573 192 849 523 295 575 13 897 
Palmnüsse 4714 763,1 32 13 1129 589249 639 
Kopal 957 1 74 
Kassee. 9495 18 420 — — 
Arachides 
I. Halbjahr 150 44— — 
S# I. dalbi. 156 39 12226 3276 
Orseille 840 924 241 142 
Rorous 490 9 105 51 
Werth d. Gesammtausfuhr 5 353 519 “97“ 519 406 
  
  
Zum Vergleiche geben wir hier folgende Zahlen 
aus den deutschen Schutzgebieten an: 
Der Werth der Gesammtausfuhr war für 
Togo (1. April 1891 bis 31. Marz1882) 88 034M. 
Kamerun (für 1891) 625.-5 
Deutsch-Westafrika (für 1891). 12500 000 
Deutsch-Ostafrika (18. August 1890 
bis 17. August 1891) 7 482 419. 
Aus Kamernn sind im Einzelnen exportirt 1891 
Elfenbein im Werthe von 597 279 M. 
Gummi elastikum - - 224708 = 
Palmöl - - - 1 181 901 = 
Palmnüsse Oü - - 1 155 385 = 
Aus Deutsch-Ostafrika sind im Einzelnen exporkirt 
vom 18. August 1890 bis 17. August 1891 
Elenbein im Werthe von. 1 329 886 Dollar 
Kautschuk " 239 566 = 
Kopal - - 87 6066 = 
Sesam —- - 388 054 
Der übrige Inhalt des umfangreichen. Konsular= 
berichtes ist größtenkheils bereits früher im Einzelnen 
im Deutschen Kolonialblatt veröffentlicht, z. B. der. 
olltarif für den Kongostaat D. K. Bl. S. *xl ein 
Dekret über die Ausbeutung des Kautschuk, die 
Statistik der nicht eingeborenen Eimvohner, sowie 
die Poststalistik D. K. Bl. S. 586/92, die belgischen. 
Kongogesellschaften und die Erforschung des Katanga- 
hebietes D. K. Bl. S. 123 
Bemerkenswerth sind noch die Angaben des Be- 
richts über die Schiffsbewegung. 
Am unteren Kongo hat der Hasen Boma den. 
Hafen Banana überflügelt. Nach Fertigstellung der 
Eisenbahn wird voraussichtlich Mataeli das Handels- 
centrum für den Kongo werden. 
Noch einer Konvention vom August 1891 zwischen 
dem Kongostaate, den Kongogesellschaften und den 
Damnpfsschifffahrtsgesellschaften darf die Reise von 
Antwerpen zum Kongo 25. Tage, die Rückreise 
30 Tage nicht überschreiten.
	        
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