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Die geringste Gebühr beträgt stets eine Rupie. Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften sind sämmtliche
Aussteller für die zu entrichtende Gebühr solidarisch hastbat.
87.
Ist in dem zu beurkundenden Rechtsgeschäft ein bestimmter Werth nicht angegeben, so wird der-
selbe durch den Bezirksamtmann bezw. Stationschef nach pflichtmäßigem Ermessen festgesetzt.
88. ·
Ueber die ausgenommenen Urkunden ist ein Negiseer über Handlungen der freiwilligen Gerichts-
barkeit zu führen.
5 9.
Die Regelung der Hinterlassenschaften Farbiger erfolgt bis zum Erlasse einer diesen Gegenstand
besonders regelunden Verordnung in der bisherigen Weise.:
5 10.
Das Verfahren bei Errichtung von Testamenten Farbiger wird durch eine besondere Verordnung
geregelt werden. ,
§11.'«
Die Verordnung tritt am 1. November 1893 in Kraft.
Dar-es-Saläm, den 23. September 1893.
Der Kaiserliche Gouverneur.
(L. S.) gez. v. Schele.
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in dem Schutzgebiete von Deutsch-Ostafrika
während des Geschäftsjahres 1892.
I. Bezirksgericht Dar-zes-Salüm und Obergericht.
I. Gerichtsbarkeit erster Instanz.
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Es waren anhängig: 2S. * 7. 22
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A. Burgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar:
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1 Pepzese, Hinschsithlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungeprgesse 2
. sonstig chen, Arresie, zuninrtige Verfügungen, Zwangsvoll=
achen, Sühnesachen, Aasgsboeh, u. w. 10
12 120 132 * 2
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st aansge e Asechant, alre Mahn
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeil
a) der Richter
b) der Gerichtttttetetetee — 5 —
B. Konkurssachen ................ — 1 1 1 1
C. Strassachen, und zwar
1 m in we en ein Strafbesehl zu erlassen ... — — — — —
Sachen, in welchen ein Hauplverfahren einzuleiten war ... 2 9 11 11 —
— den Sachen zu. -9b rlanden Hauptverhandlungen statt
ne Beisiger 1 5 6 6 —
5 mit Lesiihern 1 4 5 5 —
3. Veschwerden gegen Entscheidungen des Nichters — — — — —
D. Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und zar:
1. eriescalen und Plergschaften . ..;...... — 1 1 1 1
2. Erbtheilun ...-. — — — — —
3. 0 7 “ #eia hungen im Grundb — — — — —
4. Sonstige Handlungen der nichtstreitigen wuee Gepiandigen
Samsucge Landlunoen uer u aßreg fig u.s.w.] 8 81 89 87 2