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Schürfschacht bei Otavi soll 14 Fuß stark sein. Es
steht zu hoffen, daß dieses Vorkommen sich in be-
trächtlicher Länge und Tiefe ausdehnt. Leider kann
es in einer größeren Tiefe als 33 Fuß nur mit
Hülfe einer Pumpanlage erschlossen werden. Da die
Proben 31 bis 38 Prozent Kupfer und 13 bis
15 Unzen Silber auf die Tonne ergeben, so ist es
kaum nöthig hinzuzufügen, daß ein größerer Umfang
der Lagerstätte beträchtlichen Werth haben würde.“
Kharaskhoma BSplorin and Pro-
specting Syndicate, Liwmited.
Das Syndikat hatte im Jahre 1889 von seiner Ab-
sicht, in dem zur deutschen Interessensphäre gehörenden
südlichen Namaqualand Land= und Bergwerksberechti-
gungen zu erwerben, Mittheilung gemacht und an-
gefragt, welche Stellung die Kaiserliche Regierung
zu solchen Erwerbungen einzunehmen gedenke. Es
wurde ihm damals erwidert, daß bei Ausdehnung
der Schutzherrschaft auf diese Gebietstheile vorher
erworbene Privatgerechtsame billige Berücksichtigung
finden würden. Das Syndikat hat hierauf unter
bedeutenden Aufwendungen von den Stämmen der
Bondelzwarts, Veldschoendragers und von Zwart-
modder Konzessionen erworben. Letztere konnten in
ihrem vollen Umfange nicht anerkannt werden, weil
damit die wirthschaftliche Zukunft dieser Gebiete aus-
schließlich in die Hände einer Privatgesellschaft ge-
geben worden wäre. Mit Rücksicht jedoch auf die
oben erwähnte Zusage und in Anerkennung der
Dienste, die das Syndikat bei dem Abschluß von
Schutzverträgen mit den Stämmen des Südens dem
Reiche geleistet hatte, hat die Regierung die Land-
konzessionen nur in den Grenzen anerkannt, die sie
aus wirthschaftspolitischen Erwägungen glaubte ziehen
zu müssen. Als Gegenleistung für diese Anerkennung
übernahm das Syndikat die Verbesserung der Landungs-
vorrichtungen in Lüderitzbucht und die Anlage eines
Schienenwegs von dort nach dem Innern. Es liegt
alf der Hand, daß die Herstellung einer besseren
Verbindung von Lüderitzbucht nach dem Hinterlande
für die Entwickelung dieses Gebietes von der höchsten
Wichtigkeit ist und nur von einer Gesellschaft, die
dort bedeutende Interessen hat, übernommen werden
konnte. Da ferner die Regierung hinsichtlich der
Bergwerkskonzessionen an die Bestimmungen der
Kaiserlichen Bergverordnung gebunden war, welche
Streitigkeiten über die Rechtsgültigkeit solcher Kon-
zessionen der Entscheidung durch die Bergbehörde
überweist, so konnte sie die Bergwerksgerechtsame des
Syndikats nur unbeschadet der etwaigen gegentheiligen
Entscheidung der Bergbehörde bestätigen. Durch Ver-
einbarung mit der Deutschen Kolonialgesellschaft für
Südwestafrika hat das Syndikat die Abtretung des
zu den Landungseinrichtungen und zu dem Bahn-
bau nöthigen Geländes, soweit es sich im Eigen-
thume der Gesellschaft befindet, erlangt.
Doas Sundikat hat im Juli dieses Jahres einen
Ingenieur nach Lüderitzbucht entsandt, um die Vor-
arbeiten zur Tracirung der Eisenbahnlinie vorzu-
nehmen. Nach den Feststellungen dieses Technikers
ist Lüderitzbucht ein vorzüglicher Hafen, und wird der
Bau einer Eisenbahn von dort nach dem Inneren
auf keine besonderen Schwierigkeiten stoßen. Das
einzige Hinderniß von Bedeutung ist der in der
Nähe der Küste gelegene Dünengürtel, der zu passiren
ist; jenseits desselben ist das Terrain meist eben und
hart. Die Bahn, die im Allgemeinen von der Bucht
aus der jetzigen Fahrstraße entlang laufen soll, wird
die hohen Sanddünen in Schlangenlinien umgehen
können. An einer kurzen Strecke, wo sich dies in-
folge des beständig von Süden nach Norden wehen-
den Flugsandes nicht durchführen läßt, soll ein Tunnel
gebaut werden.
Das Syndikat hat unter Benutzung der mit der
Kolonisation ähnlicher Gebiete in Südafrika ge-
machten Erfahrungen einen Plan zur Besiedelung
der ihm überwiesenen Ländereien entworfen, der die
Zustimmung der dortigen Weißen und Eingeborenen
gefunden hat. Den Europäern, die bisher ohne
jeden Rechtstitel gewisse Landstriche des Syndikats
als Viehweide benutzten, sollen gegen die Zahlung
bestimmter Abgaben Weideberechtigungen theils für
noch herrenloses Land, theils für bestimmt abgegrenzte
Bezirke gewährt werden. Zugleich erhalten sie das
Recht, ihren Weidebezirk unter günstigen Bedingungen
zu erwerben. Der Umfang der zu verkaufenden
Farmen richtet sich nach den Mitteln der Bewerber
und überschreitet im Allgemeinen nicht 10 000 Kapsche
Morgen. Die Farmen sollen sich gegenseitig nicht
berühren, so daß um jede einzelne genügend freies
Land verbleibt, um später eine etwaige Vergrößerung
zu ermöglichen.
Hanseatische Land-, Minen= und Handels-
gVesellschaft für Deutsch-Südwestafrika.
Die Bildung der „Hanseatischen Land-, Minen
und Handelzgesellschaft" zu Hamburg erfolgte im
Sommer dieses Jahres, nachdem es durch Vermitte-
lung der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts
gelungen war, zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft.
für Südwestafriku und dem L. v. Lilienthalschen
Goldsyndikat eine Einigung über das seit Jahren
zwischen diesen Gesellschaften streitige Recht zur Auf-
suchung und Gewinnung von Mineralien im Ge-
biete der Bastards von Rehoboth herbeizuführen.
Es kam eine Vereinbarung zu Stande, durch welche
die Kolonialgefellschaft gegen gewisse Gegenleistungen
ihre Ansprüche auf das Syndikat unter der Be-
dingung übertrug, daß behufs Uebernahme und
Verwerthung der abgetretenen Rechte eine deutsche
Gesellschaft gebildet werde. Die Gesellschaft ist mit
einem zur Hälfte baar eingezahlten Betriebskapital
von 200 000 Mark begründet worden und hat durch
Bundesrathsbeschluß vom 6. Juli d. J. Korporations-
rechte erhalten. Neben den auf das Gebiet der
Bastards bezüglichen bergbaulichen Konzessionen sind
in die Gesellschaft die Ansprüche aus einer dem