Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

schiedenen Stellungen, hauptsächlich als Führer der 
von ihm aus Eingeborenen gebildeten Polizeitruppe 
thätig gewesen. Er hat sich stets durch Pflichttreue 
und Gewissenhaftigkeit ausgezeichnet. Seine Vor- 
gesetzten haben sich über ihn nur lobend geäußert. 
Von Seiner Majestät dem Kaiser ist ihm in An- 
erkennung seiner Leistungen im Schutzgebiete im 
Jahre 1891 das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen, 
worden. 
Der von der Firma F. H. Schmidt zu Altona 
zum Zwecke des Baues des Nachtigal-Krankenhauses 
entsandte Bauführer Poehlsen ist nebst den ersten 
Bautheilen auf dem Dampfer „Gretchen Bohlen“ am n 
31. März d. Is. in Klein-Popo angelangt. « 
  
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Südwestafrika. 
Die Verwaltung der Ortspolizei von Groß-= 
Windhoek ist dem Premierlieutenant v. Heydebreck 
übertragen worden. 
Der bisher bei der Kreiserlichen Landeshaupt- 
mannschaft in Deutsch-Südwestafrika thätige Assessor 
Köhler, welcher einen längeren Urlaub angetreten 
hat, hat sich am 24. April in Durban auf dem 
Dampfer der deutschen Ostafrikalinie nach Europa 
eingeschifft. 
Der der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft in 
Deutsch-Südwestafrika zur Beschäftigung überwiesene 
Assessor v. Lindequist hat sich am 17. April auf dem 
„Naulilus“ von Kapstadt nach seinem Posten begeben. 
  
  
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Machrichten aus den deulschen Schuhgebieken. 
  
Deutsch-Hlktafrika. 
Regelung des Grundbesitzes in Gstafrika. 
Mit der Regelung des Grundbesitzes ist in Dar- 
es-Saläm und Tanga durch Aufstellung des Kataster- 
werkes seitens des Forstassessors Krüger begonnen 
worden. Nach längerem Bedenken ist beschlossen 
worden, das heimische Katasterwerk und seine Be- 
zeichnungen, jedoch mit einigen durch die Verhältnisse 
bedingten wesentlichen Abänderungen, beizubehalten. 
Im Allgemeinen hat Forstassessor Krüger die Be- 
obachtung gemacht, daß die Bewohner Deutsch-Ost- 
afrikas leichter mit sich verhandeln lassen und ein 
größeres Verständniß für die Zweckmäßigkeit der 
Operation an den Tag legen als manche heimische 
Landleute. Am wenigsten wollen noch die Araber, 
deren alte Besitztikel nicht immer ganz unanfechtbar 
sind, davon wissen. Jedenfalls ist aber für die Ein- 
geborenen die Festsetzung ihres Grundbesitzes von 
sehr großer Wichtigkeit. Die bisherige Unsicherheit! 
im Grimdbesitz drückte die Baulust sehr hernieder. 
Es begnügten sich selbst die Araber und Inder oft 
mit einer Hülte, während jetzt in Dar-es-Saläm 
z. B. überall Steinhäuser entstehen. Ein Segen 
wird es für die Negerbevölkerung sein, wenn, wie 
vom Gouvernement beabsichtigt, die Erwerbung des 
Grund und Bodens erleichtert wird. Nur der seß- 
hafte Neger kann zu einem brauchbaren, tüchtigen 
Arbeiter erzogen werden. Wenn, wie bisher in den 
Küstenstädten, ein großer Bruchtheil der Bevölkerung, 
die Inder, Goanesen, Sansibariten, Komoren und 
viele Araber, die deutschen Besitzungen nur als 
Mittel betrachten, um dort Geld zu gewinnen, welches 
sie dann in ihrer Heimath verzehren wollen, können 
keine gesunden Verhältnisse eintreten. Fast der größte 
Theil der Bevölkerung ist in stetem Wandern be- 
griffen. Hat der Neger irgend etwas verbrechen, so 
verschwindet er einfach aus einem Ort und taucht 
  
  
unter einem anderen Namen, von denen er stets eine 
Anzahl auf Lager hat, frisch und fröhlich an einem 
anderen Platze wieder auf; ist die Sache aber gar 
zu schlimm, so nimmt er auf einige Monate in 
Sansibar oder Pemba Quartier. Ist der Neger 
erst durch eigenen Grundbesitz an die Scholle ge- 
fesselt, so wird in diesen Verhältnissen eine Besserung 
zu erwarten sein. Viele Inder, wie Seva Hadji, 
erlauben ohne Weiteres jedem Neger, selbst ohne 
Aufrage, auf ihrem Grund und Boden zu bauen, 
um die Leute nachher ausnutzen zu können. Werden 
nun erst diese Besitzer veranlaßt, gegen eine niedrige 
Abzahlung den Leuten den Grund und Boden für 
ihre Hütten und einen Platz dabei zur Anlegung 
eines kleinen Gartens abzutreten, so würde eine 
Menge seßhafter Arbeiter gewonnen werden. 
Das Verfahren bei Festsetzung der Grenzen und 
Anpassung der Grundstücke in die Stadtpläne ist 
folgendes: Es wird den Grunmbdbesitzern bekannt ge- 
geben, daß sie an bestimmten Tagen alle Besitz- 
urkunden im Büreau der Vermessungsabtheilung gegen 
Quittung abzugeben haben. Hier werden die Papiere 
aus dem Arabischen, Indischen und Suaheli ins 
Deutsche übersetzt und nach dem Namen der Besitzer 
alphabetisch geordnet. Dann finden an Ort und 
Stelle Termine statt, bei welchen alle Grundbesitzer 
oder deren Bevollmächtigte zu erscheinen haben. 
Findet sich nun ein Grundbesitzer, der keine Urkunden 
für sein Eigenthumsrecht aufzubringen weiß, so hat 
er es durch einwurfsfreie Zeugen zu beweisen. 
Die fertiggestellten Flurkarten liegen längere Zeit im 
Büreau der Vermessungsabtheilung aus. Daselbst 
werden auch auf Antrag Auszüge aus den Flur- 
karten, Uebersichtskarten, Vermessungen von weiter 
entfernten Landgütern gegen eine feste Taxe an- 
gefertigt. Nicht nur Europäer machen hiervon Ge- 
brauch, sondern auch Inder, Araber, selbst Neger 
verlangen häufig Vermessung und Kartirung ihrer 
Grundstücke.
	        
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