Züdwestafrika.
Der Führer der Kaiserlichen Schubtruppe für
Südwestafrika, Major v. Frangois, der in leiden-
dem Zustande in Kapstadt eingetroffen ist, hat zur
Wiederherstellung seiner Gesundheit einen mehrmonat-
lichen Urlaub erhalten.
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4.##
Sihung des ständigen Russchusses
des Rolonialrakls.
Auf Einladung des Staatsministers v. Hofmann
trat am Montag, den 9. Juli, nachmittags 1½ Uhr,
der am 9. Juni d. Is. gewählte Ausschuß des Kolo-
nialraths zur Berathung der Einrichtung einer regel-
mäßigen direkten Schiffs= und Telegraphenverbindung
zwischen Deutschland und Südwestafrika sowie der
Verbesserung des Hafens an der Tsoakhaubmündung
zusammen. Anwesend waren von den Mitgliedern:
Staatsminister v. Hofmann, Geheimer Ober-Postrath
Kraettke, Direktor der Deutsch- Ostafrikanischen Ge-
sellschaft Lucas, Konsul a. D. Vohsen, Kaufmann
Adolf Woermann. Entschuldigt waren: Geheimer
Kommerzienrath Dr. v. Oechelhäuser und Rechts-
anwalt Dr. Scharlach.
Nach eingehender Erörterung der bisher bestehen-
den Schiffsverbindungen mit Südwestafrika stellteZ
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sich allseitiges Einverständniß darüber heraus, daß
fsie raschere Schiffslinie als die englische über
Kapstadt nach dem Schutgebiete auch auf direktem
I Wege nicht herstellbar sein würde, daß aber anderer-
l seits eine direkte, wenn auch lingsanerre Verbindung
im allgemeinen kolonialpolitischen Interesse erwünscht
wärc. Es wurde beschlossen, die gesammte Angelegen-
heit dem Plenum des Kolonialraths in einer Denk-
schrift zu unterbreiten und Vorschläge zu einer Aus-
dehnung der Fahrten der Woermamlinie bis nach
Südwestafrika aufzustellen. Hinsichtlich der dringend
wünschenswerthen telegraphischen Verbindung des
Schutzgebietes mit Deutschland wurde Herstellung
einer Landtelegraphenlinie vom Norden der Kap-
kolonie nach den wichtigsten Stationen Südwestafrikas
und der Tsoakhaubmündung als dem Bedirrfnisse
genügend bezeichnet. Ein Anschluß an die submarinen
Kabel würde sich zu theuer slellen. Der Ausbau
der Tsoakhaubmündung wurde allseitig als dringend
wünschenswerth erklärt. Es ist in Aussicht genommen,
zum Zwecke dieser Unternehmung eine Gesellschaft
ins Leben zu rufen, welche mit Unterstützung der
Verwaltung des Schutzgebictes die Vorarbeiten thun-
lichst bald in Angriff nehmen soll.
Die dem Ausschusse ebensalls zur Berathung
überwiesene Frage des Bahnbaues in Oslafrika soll
in einer neuen Sihzung im Herbst erörtert werden.
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Nachrichten aus den deukschen Schuhgebieken.
Deufsch-Hltafrika.
Maßregeln des Raiserlichen Souvernements zur
Bekämpfung des Sklavenhandels.
Mit welchem Nachdruck seitens der Kaiserlichen
Behörden in Ostafrika an der Beseitigung der noch
vorhandenen Haussklaverei gearbeitet und wie un-
nachsichtlich jeder Versuch des Menschenraubes und
zhandels unterdrückt wird, dafür legen neuerliche
Berichte des Kaiserlichen Gouvernements Zeugniß ab.
Es sind danach im Laufe des Jahres 1893 an den
Hauptorten des deutschen Schubgebietes nicht weniger
als 452 Freibriese an Sklaven ertheilt worden.
186 der betreffenden Leute sind freigekauft worden
meist durch deutsche Beamte und Ansiedler, oder
wurden durch Urtheil der Koaiserlichen Gerichte in
Freiheit gesetzt. 427 Sklaven sind durch den Tod
ihrer Herren oder freiwillige Losgabe zu Freien
geworden. Aus eigenen Mitteln haben sich 5 Sklaven
freigekauft. Die größte Zahl von Freibriefen ist
in Tanga ertheilt worden, nämlich 96. Ihm zu-
nächst steht Lindi, wo 95 ausgegeben worden sind.
In Bagamoyo betrug die Zahl der 1898 ertheilten
Freibriefe 72, in Dar-es-Saläm 70, in Kilwa 64,
in Saadani und Pangani je 24, in Mikindani 21
in Kisaki 5, in Kilossa 2. In Moshi hat sich Ver-
anlassung zu Freikäufen oder sonstigem Einschreiten
gegen Menschenhandel gar nicht gefunden. Es ist
dort das Verkaufen von Menschen überhaupt ab-
gekommen. Die früheren, zu Unfreien erklärten
Kriegsgefangenen sind jetzt sämmtlich im Kilimandjaro-
bezirke als Bauern seßhaft, und die wegen Schulden
zu Sklaven gewordenen Leute haben ihre Freiheit
nach Bezahlung ihrer Schuld wieder erhalten.
älle von Menschenraub werden immer seltener.
Am häusfigsten ereignen sie sich noch in den Küsten-
plätzen, wo das arabische Element, das sich noch nicht
ganz in den neuen Gang der Dinge eingelebt hat,
vorherrscht. In Pangani sind 12 Fälle von Skla-
venraub, in Bagamoyo 11, in Dar-es-Saläm 8, in
Lindi 7, in Kilwa 6, in Saadani 5, in Tanga 3
und in Mikindani 2 zur Kenntniß der Behörden
und zur Aburtheilung gelangt; im Ganzen bei
54 Personen! Oefters ist dabei festgestellt worden,
daß der Verkauf mit Zustimmung der betreffenden
Personen stattgefunden hat. Nur in sehr wenigen
Fällen war wirklich gewaltsamer Raub von Personen
nachweisbar. Die Kaiserlichen Behörden haben aber