Der Aufseherautheil muß auf die Last geschlagen
werden; auf 30 bis 50 Mann kommt ein Auf-
seher.
3. Beim durchgehenden Transport Tanga—Moschi
durch Träger aus Bagamoyo, welche mit einem Lohn
von 14 Rup. für die ganze Reise engagirt sind:
Lohn für die ganze Reise 14 R. — .
Poscho für Bagamoyo—Tanga 8 Tage
desgl. für Tanga—Moschi 20
desgl. für Moschi—Bagamoyo 28 =
56 Tage
à 8 P. = 7 R. — .
Dhankosten Bagamayo—Tanga —-- 14
21 R. 4 N.
4. In Kriegszeiten betrugen die Kosten für eine Last
a) Träger der D. O. A. G. 24 Rup. 8 u.
b) Träger Sewa-Hadjis 30 Rup.
Bei der v. Manteuffelschen Expedition erhielt
der Träger pro Tag 1 Rupie.
Der billigste Lohn für eine Last würden somit
14 Rupies sein, doch rechnet die Regierung — wie
Kompagnieführer Johannes hinzufügt — 17 Rupies,
um unvorhergesehene Ausgaben zu decken (Entlaufen
von Trägern, Beschädigung der Lasten u. s. w.).
Um dieselbe Grundtaxe für Moschi zu berechnen
wie oben für Kilema, will ich hinsichtlich der Zeug-
lasten annehmen, daß für sie stets die günstigste Trans-
portart in Anwendung läme, bei welcher die Regie-
rung 17 Rupies pro Last rechnet. Danach er-
geben sich als Spesen für die Gouvernementsronte:
1 Zeuglast = 22,10 Mark.
Für Wellblech ist dieser Transportsaß nicht
statthaft. Wie ich mich selbst mehrere Male in Moschi
bei der Ankunft von Wellblechkarawanen über-
zeugen konnte, bestand das Trägermaterial aus-
schließlich aus Küstenleuten, und es scheint, als ob
dies stets der Fall sei. Ich will aber die Mög-
lichkeit ausnahmsweiser Beförderung mit wechselnden
Trägern insoweit berücksichtigen, als ich nicht den
vollen Küstenträgerlohn von 21 Rup. 4 A. bezw.
21 Rup. 12 A. 8 P. in Anwendung bringe, sondern
einen ermäßigten von rund 20 Rupies. Die Well-
blechlast enthält 2 gewöhnliche oder 3 kleine Platten,
es soll aber auch hier der günstigere Fall angenom-
men werden, daß es stets 3 seien. Demnach betrügen
die Transportkosten Tanga— Moschi
für 1 Wellblechlast 26,00 Mark,
1 Platte 8,67
Der Oberarzt Dr. Becker berichtet über die im Berichts-
jahre 13953/94 bei der Naiserlichen Schutztruppe für
Deutsch-Ostafrika vorgekommenen Impfungen:
Deutsche Militärpersonen, die sämmtlich bestim-
mungsgemäß vor Antrikt ihres Kommandos zur
Schutztruppe in Deutschland nochmals geimpft wer-
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den müssen, sind in Ostafrika im verflossenen Berichts-
jahr nicht geimpft worden.
Farbige der Schutztruppe wurden der Impfung
an vier Terminen unterzogen:
1. Impfung zu Dar-es-Saläm am 26. De-
zember 1893.
Zur Verfügung stand nur ein kleines Quantum
Thierlymphe, das zu Versuchszwecken dem Kaiserlichen
Gouvernement auf Veranlassung der Kolonialabtheilung
vom Bacteriological Institute zu Grahamstown= (Kap-
kolonie) überwiesen war. Die Lymphe war in dem
Begleitschreiben einfach als Kalbslymphe bezeichnet.
Ob sie irgendwie für die Versendung in die Tropen
besonders präparirt war, speziell ob sie einen Glyzerin-
zusatz erhalten hatte, war nicht mitgetheilt worden;
ich neige zu der Ansicht, daß es sich um reine
Kälberlymphe gehandelt hat. Auch das Alter der
Lymphe war nicht bekannt gegeben. Mit dieser
Lymphe wurden sieben bis dahin niemals geimpfte
Maniemasoldaten geimpft. Mit der armirten Lanzette
wurden bei jedem Mann unter Vermeidung von
Blutung je sechs Schnitte auf den linken Oberarm
gemacht und in die klaffend gemachten Schnitte dann
noch mittelst Elfenbeinspatels Impfstoff eingerieben.
Das Resultat der Impfung war, wie die am 31. De-
zember vorgenommene Nachschau zeigte, ein gänzlich
negatives. Es hatte sich nicht eine einzige Pustel
entwickelt.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß unter gewöhn-
lichen Verhältnissen Lymphe aus Europa nur in den
Wintermonalen ohne Beeinträchtigung ihrer Wirk-
samkeit nach Deutsch-Ostafrika gebracht werden kann.
Das Großherzogliche Impsinstitut zu Karlsruhe hatte
bereits mehrfach während der Winterszeit Lymphe
nach Ostafrika geliefert, mit der bei der Verimpfung
recht befriedigende Resultate erzielt waren. Aus
diesen Gründen wurde auch im Winter 1893/94
wiederholt Thierlymphe aus dem genannten Institut
bezogen.
2. Impfung in Dar-es-Saläm vom 8. Januar
1894.
In Karlsruhe am 7. Dezember 1893 vom Thier
entnommen und mit Glyzerinzusatz versehen, war die
Lymphe am 9. Dezember 1893 zur Post gegeben
und am 31. Dezember in Dar.es-Saläm eingetroffen.
Am 3. Januar wurden 53 farbige Soldaten mit
ihr der Impfung unterzogen und zwar 28 Suda-
nesen, 2 Sulus, 7 Maniemas, 13 Suahelis und
3 Wagandas. Die 28 Sudanesen und die 7 Manie-
mas waren bereits früher einmal geimpft worden,
bei 4 Sudanesen bestanden deutliche, bei 4 anderen
Sudanesen undeulliche Narben früherer Impfungen.
Bei jedem Impfling bezüglich Wiederimpfling wur-
den 6 Impfschnitte gemacht. Bei der Nachschau
am 8. Jannar cr. zeigte sich ein Erfolg bei 34 Leuten;
unter den Wiederimpflingen war ein Resultat erzielt
bei 21 Mann, unter den 18. Erstimpflingen ein