Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

Commerce du Haut-Congo“ weist für das am 
31. Dezember v. Is. abgelaufene Geschäftsjahr einen 
Verlust von etwa 140 000 Frcs. auf, welcher Be- 
trag der Spezialreserve entnommen wird. 
Die Menge des angekauften Elfenbeins betrug 
1894: 86¼ Tonnen (1893: 113½ Tonnen), des 
Kautschuks 1894: 236¾/ Tonnen (1893: 167½⅛ 
Tonnen). 
Der hauptsächlichste Grund für den ungünstigen 
Abschluß des letzten Geschäftsjahres lag in der 
Schwierigkeit, die erforderliche Trägerzahl zu be- 
schaffen, wodurch zeitweise alle Trausporte zwischen 
dem unteren und oberen Kongo stockten, so daß die 
europäischen Tauschwaaren in Matadi und Loango, 
die Kolonialprodukte (Elsenbein, Kautschuk, Kopal 
u. s. w.) am Stanley Pool liegen blieben. An der 
Karawanenstraße auf dem linken Kongoufer herrschten 
Unruhen der Eingeborenen, welche die Faktoristen 
der Gesellschaft zwangen, mit ihren werthvollen 
Niederlagen vorübergehend das rechte Ufer auf- 
zusuchen. Andererseits herrschten im französischen 
Kongo auf der Straße von Loango nach Brazzoville 
die Pocken, so daß auch dort der Verkehr Unter- 
brechungen erlitt. Das zu Anfang 1894 bestehende 
gespannte Verhältniß zwischen Frankreich und dem 
Kongostaat am oberen Ubangi und die Entsendung 
der Expedition Monteil veranlaßte starke Transporte 
von Kriegsmaterial und Proviant auf den beider- 
seitigen Straßen, welche den größten Theil des 
Trägermaterials in Anspruch nahmen. Verbote 
der Anwerbung von Trägern durch Private machten 
auf lange Zeit jeden Handelsverkehr unmöglich. 
Der Jahresbericht der Gesellschaft bemerkt, daß 
zwar im Juni und Juli des Geschäftsjahres eine 
gewisse Besserung eingetreten sei, daß aber die 
Handelskonkurrenz des Kongostaates, gegen die die 
Agenten der Gesellschaft ohnmächtig seien, bewirlt 
habe, daß jene Besserung nicht von langer Dauer 
gewesen sel. Des Ferneren erwähnt der Bericht, 
daß die ganze Gegend oberhalb von Stanley Falls 
den Handeltreibenden verschlossen sei und daß unter- 
halb von Stauley Falls seitens des Koungostaates 
eine so hohe Kautschukabgabe erhoben werde, daß der 
Handel in dieser Gegend beinahe Null sei. Der Bericht 
erkennt an, daß der Kongostaat an sich im Recht ist, wenn 
er Steuern in gewissen Grenzen erhebt, sordert aber 
andererseits, daß er die freie Handelskonkurrenz achten 
sollte. In dieser Beziehung beklagt die Gesellschaft 
insbesondere, daß sie durch Ertheilung ausschließlicher 
Berechtigungen an konlurrirende Gesellschaften am 
oberen Kongo und am Kassai wohlerworbener Rechte 
beraubt worden sei, da sie geglaubt habe, das Recht 
des freien Handelsbetriebes überall da in Anspruch 
nehmen zu können, wo sie sich mit erheblichen Kosten 
bereits niedergelassen habe. 
665 
  
Unabhängiger Kongostaat. 
Unter dem 30. Juli d. Is. ist zwischen dem 
unabhängigen Kongostaat und Spanien ein Aus- 
lieferungsvertrag abgeschlossen worden. 
Sabl der nichteingeborenen im Rongostaat. 
Nach einer am 1. Jannar d. Is. vorgenommenen 
Zählung befanden sich in den verschiedenen Provinzen 
des Kongostaats an Nichteingeborenen: 
in Banana 117 in Aruwimi-lUelle 7 
-Boma. . . . .. 194 -Stanley Falls.. 38 
-Matadi . . . .. 199 Lualab 64 
-Kongofälle . . . 76 = Tanganyika 26 
* Stanley Pool 154 Dazu noch das Personal 
.Kwango Oriental 12 verschiedener Expe- 
-Acquatotr 63 ditionen 110 
Oubangi-Ouellé 46 
Auslieferungsvertrag zwischen Spanien und Liberia. 
Zwischen Spanien und Liberia ist unter dem 
12. Dezember 1894 zu Madrid ein Vertrag wegen 
gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher geschlossen 
worden. Der Wortlant findet sich in der „Gazeta 
de Madrid" vom 15. Juni d. Is. 
Verschiedene Wiktheilungen. 
Der Frauenverein für Krankenpslege in den Rolonien 
hat nach „Unter dem rothen Krenz“ im November 
d. Is. zwei Pflegeschwestern nach Tanga in Ostafrika, 
zwei andere nach Windhoek und eine nach Klein- 
Popo gesandt, wo sie an Stelle einer von dort nach 
Kamerun berusenen Schwester wirken soll. 
In der Zeit vom 14. bis 16. Dezember hält der 
Verein wieder einen Bazar ab, um nene Mittel für 
seine Zwecke zu sammeln. 
Dossstatistik.“) 
Ueber die Thätigkeit der deutschen Postverwaltung 
in den Schutzgebieten während des Jahres 1894 
entnehmen wir der „Statistik der deutschen Reichs- 
post= und Telegraphenverwaltung“ folgende Angaben: 
Es wurden besördert: 
1. An Briefen, Postkarten, Drucksachen, 
Geschäftspapieren und Waarenproben 
a) aus den deutschen Schutgebieten 
Stück pct. 
in Asrika nach dem 
Reichspostgebiete 36 870 0,024 
in Anstralien 4750 .0,003 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 27.
	        
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