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gegen Nachnahme der ermäßigten Seefracht und der der damaligen geringen Ausbildung ihrer Verwal-=
Kosten bis zum Bestimmungsort zu richten sind.
Kisten, welche nur zoologische, paläontologische
und mineralogische Gegenstände enthalten, sind
mit gleichem Vermerk an die Zoologische Samm-
lung des Museums für Naturkunde, Berlin N.,
Invalidenstraße 43, und Kisten, die nur botanische
Gegenstände enthalten, an das Botanische Museum,
Verlin W., Grunewaldstr. 6/7, zu richten.
VVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVI
Titterakur.
B. W. v. König, Handbuch des deutschen Konsular=
wesens. Fünfte verbesserte Ausgabe. Heraus-
gegeben von B. v. König. Berlin 1896.
R. v. Deckers Verlag.
Zum fünften Male innerhalb eines Zeitraums
von 20 Jahren erscheint jetzt das deutsche Konsular-
handbuch, aufs Neue erweitert und verbessert. Das
Werk ist im In= und Auslande zu bekannt und ge-
schätzt, als daß es nöthig wäre, hier auf seine großen
Vorzüge nochmals hinzuweisen. Es ist gleichzeitig
der kaum jemals im Stich lassende Rathgeber des
deutschen Vertreters im Auslande, welcher in über-
sichtlichster Form alle gesetzlichen Vorschriften und
gelegentlichen amtlichen Anweisungen vorführt, und
das bequemste Nachschlagebuch für alle Personen,
welche den Schutz oder Beistand der deutschen Be-
hörden in fremden Staaten in Anspruch nehmen
müssen. In welchem außerordentlichen Maße die
deutschen Interessen im Auslande und damit die
Aufgaben der konsularischen Beamten seit 1875, dem
Jahre des ersten Erscheinens dieses Werks, gewachsen
sind, ergiebt so recht ein Vergleich der fünf vor-
liegenden Ausgaben. Die jetzt von dem Sohne des
1889 verewigten Verfassers bearbeitete Auflage über-
trifft die letzte des Jahres 1888 schon räumlich in
erheblichem Maße. Es ist das ebenso die Folge
vieler Nachträge und Ergänzungen des vorliegenden
Textes und der die Wehrpflicht und das Schiff-
fahrtswesen betreffenden Zusätze, als einer nicht zu
umgehenden Erweiterung des Abschnittes über die
deutschen Schutzgebicte.
Im Jahre 1888 waren die Schutgebiete in
dem Handbuch nur kurz erwähnt worden. Angesichts
tung hatte der Verfasser die Zeit zur Niederschrift
einer Anleitung für die Kolonialbeamten in ähnlicher
Weise wie für die Konsuln noch nicht für gekommen
erachtet. Gegemvärtig, wo in allen Schutzgebieten
zahlreiche deutsche richterliche und Verwaltungs-
beamte thätig sind, machte sich das Bedürfniß nach
einem Handbuch, welches in übersichtlicher und faß-
licher Form diesen Beamten ihre Aufgaben vorführt,
dringend geltend. Der gegenwärtige Herausgeber,
welcher selbst seit Jahren in der Kolonial-Abtheilung
des Auswärtigen Amtes thätig ist, hat es daher
dankenswertherweise unternommen, das werthvolle
Werk seines Vaters auch den Bedürfnissen der Ko-
lonien anzupassen. Unterstützt von langer Erfahrung
und reichem Wissen hat er auf einem Naume von
drei und einem halben Druckbogen eine knappe, aber
durchaus vollständige Uebersicht der Leitung der
Schutzgebiete im Allgemeinen, der dort thätigen
wirthschaftlichen Unternehmungen und Missionen, der
Verfassung und Verwaltung der Schutzgebiete, ihres
Beamtenwesens und ihrer Rechtsverhältnisse geliefert.
Das gesammte in Gesetzen, Verordnungen und An-
weisungen niedergelegte Material hat dabei Berück-
sichtigung gefunden. Die Benutung ist durch ein
sorgfältig gearbeitetes, genaues Inhaltsverzeichniß
erleichtert. Das Werk wird daher in seiner jetzigen
Gestalt bei allen Kolonialbeamten und Kolonlal=
freunden ebenso viel Beifall finden als bisher bei den
konsularischen Beamten.
T. W. Dyckerhoff: Deutsche und Engländer.
Essen 1896. G. D. Baedeker.
J. D. E. Schmeltz: Das Schwirrholz.
einer Monographie. Hamburg 1896.
drichsen.
Versuch
Frie-
James Connor: Französisch-deutsch= englisches
Konversationsbüchlein zum Gebrauche in Schulen
und auf Reisen. XI. Auflage. Heidelberg 1896.
C. Winter.
D. Haek: Die Kunst, die holländische Sprache durch
Selbstunterricht sich anzueignen. II. Auflage.
Wien. Hartleben.
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Schiffsbewegungen.
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.)
S. „Condor“" 5/2. Sansibar.
S. „Hyäne"“ 30/12. Kamernn.
Vermessungsschiff „Möwe“ 8/1. Matupi.
station: Kamerun.)
S. „Bussard“ 30/1. Sydney 1/5. — Schutzgebieten.
(Poststation: Sansibar.)
S. „Falke“ 4/2. Sydney 4/4. — 15/4. Apia. (Poststation: Hofpostamt.)
(Poststation: Kamerun.)
(Poststation: Matupi.)
S. „Seeadler“ 20/2. Kapstadt 30/4. — Swakopmund. )
S. „Sperber“ 15/4. St. Paul de Loanda 22/4. — 1/5. St. Thomé 3/5. — Kamernn. (Post-
(Poststation: Hofpostamt.)
(Poststation: Kapstadt.