Erwerbsunternehmungen diesbezüglich keine
Unternehmungslust zeigen.
ch werde also, wenn ich nach Ostafrika zurück-
kehre, intensiver als dies bisher geschehen ist, Ver-
suche anstellen mit Büffelkarren, mit Ochsenwagen,
mit Sumatraponnys und Maulthiergespannen und
zwar mit jedem dieser Art an möglichst geeigneter
Stelle und dann späler über diese Versuche berichten.
Es ist wohl bekannt, daß ich Herrn Oberst-
lieutenant v. Trotha für seine Tour durch die
Massaisteppen Kameele mitgegeben habe. Es steht
ein Bericht über die Brauchbarkeit derselben noch
aus. Immerhin wird das Kameel nur ein Lastthier
für diese genannten trockenen Steppen bleiben und
darf auf keinen Fall in feuchte, waldige Gegenden
gebracht werden. Ich werde, was letzteren Fall
anbetrifft, den Lieutenant v. Bronsart ermuntern,
sich Zuchtkameele kommen zu lassen und dadurch seine
Versuche, denen er, wie es scheint, mit großem Eifer
vorsteht, zu erweitern.
gar
Sur Regelung des Trägerwesens
besteht die Vorschrift, daß jeder Karawanenführer zu
seiner Reise ins Innere oder aus dem Innern einer
Erlaubniß des betreffenden Bezirksamtmanns oder
Stationschefs bedarf. Diese Erlaubniß wird unter
Aufnahme einer Reiseroute, einer namentlichen Auf—
zählung der mitgeführten Träger schriftlich ausgestellt.
Auf jeder berührten Innen- oder Küstenstation hat
der Karawanenführer sich beim Chef zu melden und
dieser das Vorhandensein der Träger oder den Ver-
bleib der fehlenden zu kontroliren sowie eventuelle
Klagen entgegenzunehmen. Die vom Hauptmagazin
ausgehenden Karawanen werden in gleicher Weise
mit genauer Trägerliste abgefertigt.
Sanitäre Einrichtungen.
Das Beerdigungswesen ist in allen Bezirksämtern
nicht nur für die Europäer, sondern auch für die
Araber-, Inder= und Eingeborenenbevölkerung ein-
heitlich geregelt. Beerdigungen innerhalb der Ort-
schaften, die früher an der Tagesordnung waren,
finden nicht mehr statt. Für dic einzelnen Bevölke-
rungskategorien und für die einzelnen Religions=
genossenschaften sind, zumeist in weiterer Entfernung
von den Städten, besondere Friedhöfe eingerichtet,
auf denen die Leichen genügend tief begraben werden.
Die Banianen verbrennen ihre Leichen und zwar
allenthalben an bestimmten, weit außerhalb der Ort-
schaften gelegenen Plätzen am Meeresstrand.
Gefallenes Vieh wird, zumeist unter Aufsicht der
Polizel, außerhalb der Ortschaften in tiefen Gruben
verscharrt. Abfälle, wie Müll r2c., müssen allenthalben
in Gruben zusammengetragen werden, die außerhalb
der Ortschaften von der Behörde angelegt und für
besagten Zweck der Bevölkerung angewiesen sind.
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Der Inhalt dieser Gruben wird zeitweise verbrannt
oder durch Zuschütten mit Erde unschädlich gemacht.
Die Stadt Bagamoyo hat sich aus Kommunalmitteln
mehrere Wagen beschafft, die zweimal täglich durch
die Straßen der Stadt fahren und den aus den
Häusern in Körben und Kisten herangebrachten Müll
und Unrath aufnehmen, um ihn nach den außerhalb
der Stadt gelegenen Abfuhrstellen zu fahren. Die
Stadt Kilwa steht im Begriff, diesem Beispiel Baga-
moyos zu folgen.
Was die Entfernung der Fäkalien betrifft, so
sind Einrichtungen getroffen, daß dieselben durch die
Fluth ins Meer gespült werden. Dies verdient
entschieden den Vorzug vor den in den Inder= und
Araberhäusern vielfach befindlichen Senkgruben, welch
letere, keineswegs dicht cementirt, die Fäkalien in das
umliegende Erdreich austreten lassen und dadurch den
Untergrund verseuchen. Man hat schon seit längerer Zeit
erwogen, diesem Uebelstand durch Kanalisation oder
auch durch eine central geleitete Abfuhr abzuhelfen,
leider aber hat es bisher stets an den Mitteln dafür
gefehlt. Kanalisation bezw. Tonnensystem konnte
bisher nur in den Europäerhäusern und in den
Kasernen der Küstengarnisonen durchgeführt werden.
Förderung des Landbaues.
Seit mehreren Jahren sind mit der Vertheilung
von Saaten hier Versuche gemacht, leider allerdings
meistens ohne sichtbaren Erfolg. So wurden sowohl
vom Gouvernement als auch von der Deutsch-
Ostafrikanischen Gesellschaft Mengen von Erdnüssen
und Baumwollsaat vertheilt. Der Grund des Miß-
lingens dürfte wohl in der Indolenz und Anspruchs-
losigkeit der Eingeborenen zu suchen sein. In letzter
Zeit hat der nicht weit von der Ulangastation an-
gesessene Sultan Kiwanga das Gouvernement um
Kaffeesaat gebeten. Sobald die bestellte Kaffeesaat
eingetroffen ist, wird sie zur Vertheilung gelangen.
Ebenso ist beabsichtigt, daß die Versuchsplantage
Mohorro den dort wohnenden Arabern, die vielfach
größere Pflanzungen haben, und welche schon einige
Kaffeebäume besitzen, junge Kaffeepflanzen zur Weiter-
zucht abgiebt.
Landwirthschaftliches.
In Deutsch-Ostafrika wird der Bedarf an Ge-
treide zur Zeit hauptsächlich durch indischen und
ungarischen Weizen gedeckt, welcher durch Vermitte-
lung des Sansibarmarktes zur Einfuhr gelangt. Nur
vereinzelte Landstriche Ostafrikas sind zum Anbau
von Getreide geeignet, und unter diesen nimmt die
Umgegend von Tabora eine hervorragende Stelle ein.
Vor einiger Zeit wurden größere Proben von Tabora-
weizen seitens des Kaiserlichen Gouvernements in
Dar-es-Saläm nach hier gesandt und der Königlichen
landwirthschaftlichen Hochschule in Verlin zur sach-