Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Erwerbsunternehmungen diesbezüglich keine 
Unternehmungslust zeigen. 
ch werde also, wenn ich nach Ostafrika zurück- 
kehre, intensiver als dies bisher geschehen ist, Ver- 
suche anstellen mit Büffelkarren, mit Ochsenwagen, 
mit Sumatraponnys und Maulthiergespannen und 
zwar mit jedem dieser Art an möglichst geeigneter 
Stelle und dann späler über diese Versuche berichten. 
Es ist wohl bekannt, daß ich Herrn Oberst- 
lieutenant v. Trotha für seine Tour durch die 
Massaisteppen Kameele mitgegeben habe. Es steht 
ein Bericht über die Brauchbarkeit derselben noch 
aus. Immerhin wird das Kameel nur ein Lastthier 
für diese genannten trockenen Steppen bleiben und 
darf auf keinen Fall in feuchte, waldige Gegenden 
gebracht werden. Ich werde, was letzteren Fall 
anbetrifft, den Lieutenant v. Bronsart ermuntern, 
sich Zuchtkameele kommen zu lassen und dadurch seine 
Versuche, denen er, wie es scheint, mit großem Eifer 
vorsteht, zu erweitern. 
gar 
Sur Regelung des Trägerwesens 
besteht die Vorschrift, daß jeder Karawanenführer zu 
seiner Reise ins Innere oder aus dem Innern einer 
Erlaubniß des betreffenden Bezirksamtmanns oder 
Stationschefs bedarf. Diese Erlaubniß wird unter 
Aufnahme einer Reiseroute, einer namentlichen Auf— 
zählung der mitgeführten Träger schriftlich ausgestellt. 
Auf jeder berührten Innen- oder Küstenstation hat 
der Karawanenführer sich beim Chef zu melden und 
dieser das Vorhandensein der Träger oder den Ver- 
bleib der fehlenden zu kontroliren sowie eventuelle 
Klagen entgegenzunehmen. Die vom Hauptmagazin 
ausgehenden Karawanen werden in gleicher Weise 
mit genauer Trägerliste abgefertigt. 
Sanitäre Einrichtungen. 
Das Beerdigungswesen ist in allen Bezirksämtern 
nicht nur für die Europäer, sondern auch für die 
Araber-, Inder= und Eingeborenenbevölkerung ein- 
heitlich geregelt. Beerdigungen innerhalb der Ort- 
schaften, die früher an der Tagesordnung waren, 
finden nicht mehr statt. Für dic einzelnen Bevölke- 
rungskategorien und für die einzelnen Religions= 
genossenschaften sind, zumeist in weiterer Entfernung 
von den Städten, besondere Friedhöfe eingerichtet, 
auf denen die Leichen genügend tief begraben werden. 
Die Banianen verbrennen ihre Leichen und zwar 
allenthalben an bestimmten, weit außerhalb der Ort- 
schaften gelegenen Plätzen am Meeresstrand. 
Gefallenes Vieh wird, zumeist unter Aufsicht der 
Polizel, außerhalb der Ortschaften in tiefen Gruben 
verscharrt. Abfälle, wie Müll r2c., müssen allenthalben 
in Gruben zusammengetragen werden, die außerhalb 
der Ortschaften von der Behörde angelegt und für 
besagten Zweck der Bevölkerung angewiesen sind. 
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Der Inhalt dieser Gruben wird zeitweise verbrannt 
oder durch Zuschütten mit Erde unschädlich gemacht. 
Die Stadt Bagamoyo hat sich aus Kommunalmitteln 
mehrere Wagen beschafft, die zweimal täglich durch 
die Straßen der Stadt fahren und den aus den 
Häusern in Körben und Kisten herangebrachten Müll 
und Unrath aufnehmen, um ihn nach den außerhalb 
der Stadt gelegenen Abfuhrstellen zu fahren. Die 
Stadt Kilwa steht im Begriff, diesem Beispiel Baga- 
moyos zu folgen. 
Was die Entfernung der Fäkalien betrifft, so 
sind Einrichtungen getroffen, daß dieselben durch die 
Fluth ins Meer gespült werden. Dies verdient 
entschieden den Vorzug vor den in den Inder= und 
Araberhäusern vielfach befindlichen Senkgruben, welch 
letere, keineswegs dicht cementirt, die Fäkalien in das 
umliegende Erdreich austreten lassen und dadurch den 
Untergrund verseuchen. Man hat schon seit längerer Zeit 
erwogen, diesem Uebelstand durch Kanalisation oder 
auch durch eine central geleitete Abfuhr abzuhelfen, 
leider aber hat es bisher stets an den Mitteln dafür 
gefehlt. Kanalisation bezw. Tonnensystem konnte 
bisher nur in den Europäerhäusern und in den 
Kasernen der Küstengarnisonen durchgeführt werden. 
Förderung des Landbaues. 
Seit mehreren Jahren sind mit der Vertheilung 
von Saaten hier Versuche gemacht, leider allerdings 
meistens ohne sichtbaren Erfolg. So wurden sowohl 
vom Gouvernement als auch von der Deutsch- 
Ostafrikanischen Gesellschaft Mengen von Erdnüssen 
und Baumwollsaat vertheilt. Der Grund des Miß- 
lingens dürfte wohl in der Indolenz und Anspruchs- 
losigkeit der Eingeborenen zu suchen sein. In letzter 
Zeit hat der nicht weit von der Ulangastation an- 
gesessene Sultan Kiwanga das Gouvernement um 
Kaffeesaat gebeten. Sobald die bestellte Kaffeesaat 
eingetroffen ist, wird sie zur Vertheilung gelangen. 
Ebenso ist beabsichtigt, daß die Versuchsplantage 
Mohorro den dort wohnenden Arabern, die vielfach 
größere Pflanzungen haben, und welche schon einige 
Kaffeebäume besitzen, junge Kaffeepflanzen zur Weiter- 
zucht abgiebt. 
Landwirthschaftliches. 
In Deutsch-Ostafrika wird der Bedarf an Ge- 
treide zur Zeit hauptsächlich durch indischen und 
ungarischen Weizen gedeckt, welcher durch Vermitte- 
lung des Sansibarmarktes zur Einfuhr gelangt. Nur 
vereinzelte Landstriche Ostafrikas sind zum Anbau 
von Getreide geeignet, und unter diesen nimmt die 
Umgegend von Tabora eine hervorragende Stelle ein. 
Vor einiger Zeit wurden größere Proben von Tabora- 
weizen seitens des Kaiserlichen Gouvernements in 
Dar-es-Saläm nach hier gesandt und der Königlichen 
landwirthschaftlichen Hochschule in Verlin zur sach-
	        
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