Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
herausgegeben in der Kolonial,Abtheilung des Auswärligen Imts.
um zergmoriim I. Sotenber 1906 unmer 17.
Dieie Zeitschrift ericheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beiheste beigejügt die mindestens einmal vierteljährlich
scheinend Mittheil von F. « i lon und Golehrten aus deutschen Schutzgebioten“, horausgegoben von Dr. Freiherr.
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis jür das Kolonialblatt mit den Beiheiten beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Buchhandlungen Mk. 5 drel nter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3,50 für Deutschland und Oesterreich Ungarn, Wl. 3.75 jür
ie Länder des Weltpostvereina. — Einfendungen und Anfragen sind an die Königliche Hosbuchhandlung von Erust Sicpfried Mittler
und Sohn, Berlin SW 12, Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungs-Preisliste für 1800 unter Nr. 1916.)
Inhalt: Amtlicher Theil: Allerhöchste Verordnung, betresfend die Bearbeiung sämmtlicher Angelegenheiten der
Schutztruppen durch die Kolonial-Abtheilung S. 551. — Gouvernementsbefehl des Kaiserlichen Gouverneurs von
Deutsch-Ostafrika, betreffend das Uniformtragen der Civilbeamten S. 551. — Runderlaß des Kaiserlichen Gouver-
neurs von Deutsch-Ostafrika, betressend die Bekämpfung der llemilein vastatrix S. 552. — Statistik der im
Kalenderjahre 1895 in das Kamerungebiet eingeführten bezw. von dort ausgeführten Waaren S. 552. —
Personalien S. 554. 4 4
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 554. — Deutsch-Ostafrika: Ueber die Ansiedelung der
Mbarnkleute S. 554. — Landwirhhschaftliches S. 555. — Kamerun: Ueber die Expedition im Yaündelande
S. 5 us dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 559. — Aus
fremden Kolonien: Handel Dalars (Senegambien) im Jahre 1895 S. 561. — Verschiedene Mitthei-
lungen: Handel Bloemfonteins im Jahre 1895 S. 561.— Chinesische Einwanderung in Singapore im Jahre 1895
S. 562. — Litteratur S. 564. — Litteratur-Verzeichuiß S. 564. — Schiffsbewegungen S. 564. — Verkehrs-=
Nachrichten S. 565. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gesehe; Perordnungen der Reichsbehöürden.
Ri Ihren Vortrag bestimme Ich in Ergänzung Meiner Verordnung vom 12. Dezember 1894,
daß das Auswärtige Amt, Kolonial-Abtheilung, für die Bearbeitung der sämmtlichen Angelegenheiten der
Schutztruppen im Sinne dieser Verordnung zuständig sein soll.
Neues Palais, den 20. August 1896.
(L. S.) Wilhelm I. R.
Fürst zu Hohenlohe.
An den Reichskanzler (Auswärtiges Amt).
Derordnungen und Witkkheilungen der Behürden in den Schucgebieken.
Gouvernementsbefehl des Kaiserlichen Gonverneurs von Deutsch-Ostafrika,
betreffend das Uniformtragen der Eivilbeamten.
Von den Civilbeamten des Schutzgebietes wird in Zukunft ein Uniformtragen im Allgemeinen
nicht mehr erfordert. Es erscheint vielmehr wünschenswerth, daß die Civilbeamten sich nicht mehr durch
häufiges Uniformtragen von den deutschen Kaufleuten, Pflanzern, Reisenden rc., mit denen sie täglich dienstlich
und außerdienstlich in Berührung kommen, äußerlich unterscheiden.
Die Uniform der Civilbeamten ist daher von denselben im Allgemeinen nur dann anzulegen, wenn
auch in der Heimath bei besonders festlichen Gelegenheiten, wie beim Geburtstage Seiner Majestät des
Kaisers, das Tragen von Unisormen durch Civilbeamte üblich ist, oder wenn bei besonders feierlichen
Gelegenheiten seitens des Gouverneurs die Anlegung der Uniform befohlen und die Art derselben
angeordnet wird.