Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Pfd. Sterl. Mark 
Beira—Fontesvilla, in Flußkähnen für die 
Tonne — 2000 Pfund engl. Gewicht — 
oder Maß nach Wahl der Leichterbesizer 1 = 20,35 
Fontesvilla — Chimoio, mittels Eisenbahn 
für die Tonne — Gewicht oder Maß — 
wic obhbhbhben 68 -122 
Mitlels Ochsenwagen: 
Chimoio — Umtali, für die Tonne von 
000 Pfund eng. 25 508.75 
Umtali — Salisburtryr . 15 305,25 
Zusammen 47 = 956,45 
Die in den Monaten April bis August für 
Ochsenwagen herrschenden Frachtsätze betragen un- 
gefähr für die Tonne von 2000 Pfund: 
Chimoio — Umtali 5 Pfd. Sterl. 10 Schill. bis 6 Pfd. 
Sterl. 10 Schill. = 111,92 Mark bis 132.27 Mark. 
Umtali—Salisbury 6 Pfd. Sierl. 10 Schill. bis 7 Pfd. 
Sterl. 10 Schill. = 132,27 Mark bis 152,52 Mark. 
Handel. Mit der weiteren Entwickelung des 
Hinterlandes wird auch Beira mit seinem vorzüg- 
lichen Hasen und bequemer Einfahrt sich bald weiter 
entwickeln. 
Im Jahre 1895 wurden daselbst angebracht: 
mit deutschen Dampsschissen, „Deutsche Ost- 
rika-Linie 3 385 Tous, 
einem deutschen Segelschiff. . 0- 
britischen Dampsschissen 16452 
schwedischen u. französischen Segelschissen 1210 
indischen Dhaus . 380- 
Zusammen 15 667 Tons. 
Diese Waaren kamen von folgenden Ländern: 
ar 
500 Réis = 
    
   
   
   
4 
Néis ( 20,35 Mark) 
.. 59900170-270881,84 
Produkte 23 049 300 — 104234,07 
..... 833 000 = 8289,23 
Marques 44 380 603 = 200 698,95 
.. 35146875--158941,98 
65250032950,75 
35295945—159616,1l 
140700720-636279,92 
2440 050 = 11034,45 
11 736 225 = 53 073,82 
170 727 303 = 772066,80 
427 000 — 1 930,99 
6 696 550 = 30283,29 
133 675 — 604,51 
1 996 500 — 9028.62 
...... 8907530-85504,06 
von Amerika 602 500 — 2 724,64 
...... 9635605--4357-1,35 
...... 36 000 — 2 423,92 
und Norwegen 14 711 500 = 66 528,67 
...... 345 000 — 1 560,17 
59204 370 = 267 735,32 
  
Zusammen einschl. der Einfuhr. 
von anderen Ländern 639 188 421 = 2890 552,09 
Diese Werthe schließen nur Waaren ein, die in 
Beira verzollt wurden, und nicht solche, die am Ende 
des Jahres noch unverzollt im Zollamt lagen. Von 
diesen Waaren gingen im Werthe von 624 144 805 
Reis = 2 822 521,51 Mark nach dem Maschona- 
lande, und für 639 786 421 Réis = 2 893 256,37 
Mark wurden für den Gebrauch im Gebiete der 
617 
  
Companhia de Jloçambiquc verzollt; man kann 
aber annehmen, daß auch hiervon Waaren im Werthe 
von mindestens 200 Contos = 904 444,44 Mark 
nach dem Maschonalande gingen. 
Dem Gewicht nach wurden verzollt: 
für den Gebrauch im Lande selbst 5722 063 kg 
in Transit nach Maschonaland 3 253 600 
Zusammen § 975 663 K# 
Ausgeführt wurden im abgelausenen Jahre 
192 288 kg Produkte, wie Gummi elastikum, Elfen- 
bein und Wachs im Werthe von 55 877 514 Réeis 
252 690,53 Mark und wiederausgeführt von 
eingeführten fremden Waaren 22 849 kg im Werthe 
von 5 265 800 Rois = 23 813,12 Mark. 
Die Gummigewinnung in Lagos 
hat nach Nr. 111/112 des „Bulletin der Royal 
Gardens“ zu Kew einen großen Aufschwung ge- 
nommen. Vor zwei oder drei Jahren wurde dort 
entdeckt, daß der häufig vorkommende wildwachsende 
Baum Kickxia alricana reichlich Gummi liefert. 
Im Januar 1895 wurde die Gewinnung dieses 
Gummis ernstlich begonnen und 21 131 Pfund da- 
von ausgeführt. Im Dezember jenes Jahres betrug 
der Export schon 948 404 Pfund und im ganzen 
Jahre 1895 sind 5 069 504 Pfund Gummi im 
Werthe von 269 892 Pfd. Sterl. aus Lagos aus- 
geführt worden! Die Einnahmen der Kolonie sind 
daher bedentend gestiegen. 
Luch in der englischen Goldküste wird ein wilder 
Gummibaum eifrig ausgebeutet. 1893 wurden von 
dort schon 3395990 Pfund für 218162 Pfd. Sterl. 
ausgeführt. Die Ausbeutung geschieht nur durch 
eingeborene Arbeiter. 
Maßregeln zum Schutz des Wildes in britisch. 
südafrikanischen RKolonien. 
Eine Proklamation vom 19. September 1893 
bestimmt, daß in Betschuanaland jeder Mann, der 
Flußpferde, Rhinocerosse, Büffel, Zebras, Quaggas 
und Antilopen jagen will, eine Lizenz lösen und 
dafür 75 Pfd. Sterl. an die Behörde und 25 Pfd. 
Sterl. an jeden in Frage kommenden Häuptling 
zahlen muß. Vom 1. September jedes Jahres bis 
zum letzten Februar des solgenden ist immer Schon- 
zeit. Im Zululand ist dieselbe Schonzeit für das 
große Wild festgesetzt. Für kleineres Wild sind 
andere Schonzeiten bestimmt. Uebertretungen werden 
mit hohen Strafen belegt. 
Britisch- Ostafrika. 
Alle britischen Territorien in Ostafrika mit Aus- 
nahme von Sansibar, Pemba und Uganda sind nach
	        
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