Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Im Uebrigen unterliegt der Packetdienst den Versendungsbedingungen für Postpackete nach fremden 
Postgebieten des Weltpostvereins. 
4. Postanweisungen. 
Die Gebühr für Postanweisungen im Verkehr zwischen Deutschland und Neu-Guinea beträgt 
10 Pfennig für je 20 Mark, mindestens jedoch 20 Pfennig. 
Für Postanweisungen aus Neu-Guinea nach denjenigen Ländern, nach denen solche zulässig sind, 
beträgt die Gebühr 20 Pfennig für je 20 Mark. 
Für Postanweisungen, welche in beiden Richtungen nur mit Friedrich Wilhelmshafen zulässig find, 
ist die Beschränkung getroffen, daß nach dem Schutzgebiet von einem und demselben Absender im Laufe von 
sechs Wochen kein höherer Betrag als 600 Mark an einen und denselben Empfänger übersandt werden darf. 
5. Telegraphendienst. 
Wegen der Beförderung von Telegrammen nach und aus Deutsch-Neu-Guinea hat die Reichs- 
Postverwaltung mit der niederländisch-indischen Telegraphenverwaltung und der Eastern Extension Australia 
and China Telegraph Company dahin Vereinbarung getroffen, daß 
1. die nach dem Neu-Guinea-Schutzgebiet gerichteten Telegramme nach Singapore bezw. Batavia talegraphirt 
und von da mit der nächsten Schiffsgelegenheit an ihren Bestimmungsort weitergesandt sowie 
)die in dem Neu-Guinea-Schutzgebiet eingelieferten Telegramme mittelst Schiffs nach Batavia gesandt 
und von dort aus telegraphisch weiterbefördert werden. 
In beiden Fällen übernimmt die Post die Beförderung zwischen Deutsch-Neu-Guinea und 
Singapore bezw. Batavia. 
Die Adresse der für Deutsch-Neu-Guinea bestimmten Telegramme muß den Zusatz „Post, 
Singapore“ bezw. „Post, Batavia“ erhalten. 
In Deutsch-Neu-Guinea können nur diejenigen Postagenturen, welche das Reichs-Postamt 
hierzu anweisen wird, Telegramme gegen Berichtigung der Gebühren zur Weiterbeförderung nach Singa- 
pore annehmen. 
Da die Lloydschiffe vom April d. Is. ab auf der Rückreise vom Schutzgebiete nicht mehr Soerabaya, 
sondern Makassar anlaufen, werden Telegramme aus Neu-Guinea in Zukunft in Makassar oder Batavia 
dem Telegraphen zugeführt werden. 
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Postdampfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Na vom Ein- - Dauer Berlin spätestens 
"7 schiffungshafen an folgenden Tagen der Ueberfahrt abgesandt werden 
Neapel am 20. Jan., 10. Febr. Tanga 20 Tage am 18., 29. Januar, 
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1. rindisi am 31. Jan., 28. Febr. Sansibar e abds. 
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