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IV. Die General-Ordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Erinnerungs-
medaille, welche Wir derselben zufertigen lassen werden, aufzubewahren.
V. Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen gegebenen Bestimmungen gelten auch für diese
Erinnerungsmedaille.
VI. Nach dem Ableben eines Inhabers der Erinnerungsmedaille verbleibt dieselbe den Hinterbliebenen.
VII. Die Bestimmungen über die Ausführung dieser Urkunde ergehen besonders.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 22. März 1897.
(L. S.) (gez.) Wilhelm.
(693.) Fürst zu Hohenlohe. v. Boetticher v. Miquel. Thielen. Bosse.
Frhr. v. Marschall. Frhr. v. Hammerstein. Schönstedt.
Frhr. v. der Recke. Brefeld. v. Goßler.
Ich bestimme in Ergänzung der Bekleidungs-Vorschrift für Meine Schutztruppen vom 19. No-
veniber 165
Die Heimathsuniformen aller Schutztruppen sind nach Muster der Mir vorgestellten und in
der aolosial Abtheilung des Auswärtigen Amts aufzubewahrenden Probe aus hellgrauem Stoff anzufertigen.
Im sthwesefrckanssch Schutzgebiete werden die Corduniformen bisherigen Musters auch fernerhin getragen.
2. Zur Heimathsuniform dürfen von den Deckoffizieren, Unteroffizieren 2c. und Mannschaften
geschwärzte., Stiefel. nach Muster der bisherigen Vorschrift getragen werden.
Berlin, den 11. März 1897.
(L. 8S.) (gez.) Wilhelm I. R.
An den Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abtheilung).
Ferordnungen und Wiktheilungen der Behörden in den Schuhgebieken.
Der Gouvernements-Kurs für den Monat März d. Is. in Deutsch-Ostafrika ist auf 1,3225 Mk.
für 1 Rupie festgesetzt worden.
Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-
Ostafrika im Monat Dezember 1896.
(Eine Rupie zum Kurse von 1,34 Mk.)
Zölle für Schisffahrts. Holzschlag. gaoben=
Haupt-Zollamt AusfuhrEinfuhr Abgabe Gebũuhren Einnahmen Insgesammt
I. [P.] Rp. P.] Kp. P.]p. P.]#. P. Np. P.— Mk. f.
1
Tanga 803 487 05 90 — 164 07 14 2 83769 19 — u — 46
Langani 161221918 03 20 — 12 48 46 4609 25 = 617658
Bagamooo 17867 7 02 9— 16 12 * ½ 26834 21 — # —
— s- Saläm. 19252311839 63 44O21 ) 13614 62 = 18244
Kiloa 5948 34 5 25— 725 08 5½ . 1 16278 05 —
Nütadan. ...... 441306896454 17— 78 58 13. 32 8487 W
Zusammen 32570 443 1444 —-776 oi 1105 1105 29 78583 26 -10530176
— — *)
43644 Mr. 5041 Mk.)274 Mrk.Mk. 14# Mk.
70 Pf. 86 Pf. 31 Pf.
*) Mit Berücksichtigung einiger a seut sich die Gesammteinnahme auf 105 189 Mk. 83 Pf.
Der Werth der Ausfuhr bei sämmtlichen Stationen im Dezember 1896 betrug 251 386 Rup. = 336 857 Mk. 24 Pf.
Der Werth der Einfuhr bei sämmtlichen Stationen im Dezember 1896 betrug 446 680 Rup. = 598 551 Mk. 20 Pf.