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Goldindustrie eine günstige Entwickelung. Auch ein
deutsches Syndikat soll dort in Thätigkelt getreten
sein und einen bekannten Geologen zur Untersuchung
von Quarzminen ausgesandt haben.
Während des verflossenen Jahres sind seitens
der Kolonialverwaltung erfolgreiche Anstrengungen
gemacht worden zur Gründung eines mineralogischen
Uuseums, dem aus vielen englischen Kolonien
Sammlungen zugegangen sind.
Die Folgen der Krisis der letzten Jahre zeigten
sich insbesondere auch in dem Rückgang des Depo-
sitenverkehrs an den Sparkassen. Die Depositen
betrugen ungefähr 1 Pfd. Sterl. auf den Kopf der
Bevölkerung.
Die bewaffnete Macht der Kolonie besteht aus
einer halbmilitärisch organisirten Polizeitruppe in
Stärke von 730 Mann und der 363 Mann starken
Miliz. Die jährlichen Kosten dieser Truppen werden
auf annähernd 70 000 Pfd. Sterl. angegeben.
WMission Gentil.
Der Beamte der Verwaltung des französischen
Kongogebiets Gentil ist seit einiger Zeit damit be-
schäftigt, einen zerlegdaren Dampfer nach dem
Scharl zu schaffen, um auf diesem Flusse den
Tschadsee zu erreichen. In Begleitung eines anderen
Beamten, Huntzblücher, ist es französischen Zei-
tungen zufolge Gentil neuerdings mit dem in
000 Lasten zu je 30 kg zerlegten Dampfer bis
67 46 an einen schiffbaren Nebenfluß des Schari,
die Nana, vorzudringen geglückt, wo das Fahrzeug
zusammengesetzt werden sollte. Die Expedition hat
ihren Weg auf dem Kongo, Ubanghi, dessen Zufluß
Kenio und dem in diesen mündenden Tomi ge-
nommen. Von letzterem mußten 150 km zu Land
bis zu der Nana (in der Landessprache = Fluß)
mit großen Schwierigkeiten zurückgelegt werden.
Dabomey.
JNach Meldung der „Politicue coloniale“ ist
jetzt nach zweijähriger Arbeit eine Brücke von der
Stadt Wydah nach dem Meeresstrande vollendet
worden. Die Mittel zu der Anlage, deren Kosten
auf 70 000 bis 75 000 Francs veranschlagt waren,
sind von den Kaufleuten der Stadt, welche der
Gouverneur zu einer Substription eingeladen hatte,
in kurzer Zeit aufgebracht worden. Die Arbeiter
haben die eingeborenen Häuptlinge gestellt.
Cote d-Jvoire.
Die Zolleinnahmen des Jahres 1896 haben, der
„Dépeche coloniale“ zufolge, 1 219 930,08 Francs
betragen, d. h. 215 134,69 Francs mehr als im
Vorjahr. Besondere Fortschritte macht die Aus-
beutung der Mahagoniwälder im Westen der Ko-
lonie, besonders in Sassandra.
Perschiedene Mittheilungen.
vorbildung der in den verwaltungsdienst der Schutz-
gebiete zu übernehmenden Beamten.
Mit Rücksicht auf verschiedene Anfragen veröffent-
lichen wir nachstehend zwei von der Kolonlal-Abthellung
des Auswärtigen Amtes dem Seminar für orien-
tallsche Sprachen in Berlin mitgetheilte Notizen,
betreffend die in den höheren Verwaltungsdienst sowie
die in den Subalterndienst der Schutzgebiete zu über-
nehmenden Personen, und machen im Besonderen
aufmerksam auf die in dem Schlußpassus enthaltene
Bestimmung über solche Bewerber, welche auf dem
Seminar eine Vorbildung genossen haben:
In den höheren Verwaltungsdienst der
Schutzgebiete werden vorzugsweise solche Gerichts-
und Regierungsassessoren übernommen, welche gute
Zeugnisse über ihre Vorbildung und Prüfungen auf-
zuweisen haben. Eine fernere Voraussetzung ist, daß
die Bewerber auch körperlich für den Dienst in den
Tropen geeignet sind. Letzteres ist durch den ärzt-
lichen Berather der Kolonial-Abtheilung des Aus-
wärtigen Amtes festzustellen. Die Annahme erfolgt
unter der Bedingung, daß die Bewerber sich auf
einen Zeitraum von zunächst drel Jahren dem Aus-
wärtigen Amt für den Kolonialdienst zur Verflgung
stellen. In der Regel geht der Entsendung in die
Schutzgebiete eine vorbereitende Beschäftigung in der
Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes voraus,
deren Dauer verschieden ist. Während dieser Zeit
werden den Betreffenden nach einer dreimonatigen
unentgeltlichen Thätigkeit Diäten im Betrage von
zunächst 180 Mark monatlich bewilligt. Bei Ent-
sendung in eines der Schutzgebiete wird neben freier
Wohnung eine jährliche Remuneration von etwa
8000 bis 9000 Mark gewährt, außerdem werden
etwa 1000 Mark zu Zwecken der Ausrüstung und
als Vergütung für die Reise in sinngemäßer Anwen-
dung der Allerhöchsten Verordnung vom 23. April
1879 Tagegelder und Fuhrkosten gezahlt. Da mit
Rücksicht auf die nur beschränkte Anzahl der höheren
Stellen im Kolonialdienst ein Aufrücken selbst dann
nicht immer möglich ist, wenn der Betreffende sich
bewährt hat, so wird darauf hingewirkt werden, daß
den Anzunehmenden der Rücktritt in ihre frühere
Laufbahn unter Wahrung ihres Dienstalters thunlichst
offen gehalten wird.
In den Subalterndienst der Schutzgebiete
werden vorzugsweise solche Personen übernommen,
welche mit den bei den Gerichten oder Bezirks-
regierungen vorkommenden Büreauarbeiten vertraut
sind. Berücksichtigt werden hauptsächlich solche Be-
werber, welche die Gerichtsschreiberprüfung oder dle