Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Goldindustrie eine günstige Entwickelung. Auch ein 
deutsches Syndikat soll dort in Thätigkelt getreten 
sein und einen bekannten Geologen zur Untersuchung 
von Quarzminen ausgesandt haben. 
Während des verflossenen Jahres sind seitens 
der Kolonialverwaltung erfolgreiche Anstrengungen 
gemacht worden zur Gründung eines mineralogischen 
Uuseums, dem aus vielen englischen Kolonien 
Sammlungen zugegangen sind. 
Die Folgen der Krisis der letzten Jahre zeigten 
sich insbesondere auch in dem Rückgang des Depo- 
sitenverkehrs an den Sparkassen. Die Depositen 
betrugen ungefähr 1 Pfd. Sterl. auf den Kopf der 
Bevölkerung. 
Die bewaffnete Macht der Kolonie besteht aus 
einer halbmilitärisch organisirten Polizeitruppe in 
Stärke von 730 Mann und der 363 Mann starken 
Miliz. Die jährlichen Kosten dieser Truppen werden 
auf annähernd 70 000 Pfd. Sterl. angegeben. 
WMission Gentil. 
Der Beamte der Verwaltung des französischen 
Kongogebiets Gentil ist seit einiger Zeit damit be- 
schäftigt, einen zerlegdaren Dampfer nach dem 
Scharl zu schaffen, um auf diesem Flusse den 
Tschadsee zu erreichen. In Begleitung eines anderen 
Beamten, Huntzblücher, ist es französischen Zei- 
tungen zufolge Gentil neuerdings mit dem in 
000 Lasten zu je 30 kg zerlegten Dampfer bis 
67 46 an einen schiffbaren Nebenfluß des Schari, 
die Nana, vorzudringen geglückt, wo das Fahrzeug 
zusammengesetzt werden sollte. Die Expedition hat 
ihren Weg auf dem Kongo, Ubanghi, dessen Zufluß 
Kenio und dem in diesen mündenden Tomi ge- 
nommen. Von letzterem mußten 150 km zu Land 
bis zu der Nana (in der Landessprache = Fluß) 
mit großen Schwierigkeiten zurückgelegt werden. 
Dabomey. 
JNach Meldung der „Politicue coloniale“ ist 
jetzt nach zweijähriger Arbeit eine Brücke von der 
Stadt Wydah nach dem Meeresstrande vollendet 
worden. Die Mittel zu der Anlage, deren Kosten 
auf 70 000 bis 75 000 Francs veranschlagt waren, 
sind von den Kaufleuten der Stadt, welche der 
Gouverneur zu einer Substription eingeladen hatte, 
in kurzer Zeit aufgebracht worden. Die Arbeiter 
haben die eingeborenen Häuptlinge gestellt. 
Cote d-Jvoire. 
Die Zolleinnahmen des Jahres 1896 haben, der 
„Dépeche coloniale“ zufolge, 1 219 930,08 Francs 
betragen, d. h. 215 134,69 Francs mehr als im 
  
Vorjahr. Besondere Fortschritte macht die Aus- 
beutung der Mahagoniwälder im Westen der Ko- 
lonie, besonders in Sassandra. 
Perschiedene Mittheilungen. 
vorbildung der in den verwaltungsdienst der Schutz- 
gebiete zu übernehmenden Beamten. 
Mit Rücksicht auf verschiedene Anfragen veröffent- 
lichen wir nachstehend zwei von der Kolonlal-Abthellung 
des Auswärtigen Amtes dem Seminar für orien- 
tallsche Sprachen in Berlin mitgetheilte Notizen, 
betreffend die in den höheren Verwaltungsdienst sowie 
die in den Subalterndienst der Schutzgebiete zu über- 
nehmenden Personen, und machen im Besonderen 
aufmerksam auf die in dem Schlußpassus enthaltene 
Bestimmung über solche Bewerber, welche auf dem 
Seminar eine Vorbildung genossen haben: 
In den höheren Verwaltungsdienst der 
Schutzgebiete werden vorzugsweise solche Gerichts- 
und Regierungsassessoren übernommen, welche gute 
Zeugnisse über ihre Vorbildung und Prüfungen auf- 
zuweisen haben. Eine fernere Voraussetzung ist, daß 
die Bewerber auch körperlich für den Dienst in den 
Tropen geeignet sind. Letzteres ist durch den ärzt- 
lichen Berather der Kolonial-Abtheilung des Aus- 
wärtigen Amtes festzustellen. Die Annahme erfolgt 
unter der Bedingung, daß die Bewerber sich auf 
einen Zeitraum von zunächst drel Jahren dem Aus- 
wärtigen Amt für den Kolonialdienst zur Verflgung 
stellen. In der Regel geht der Entsendung in die 
Schutzgebiete eine vorbereitende Beschäftigung in der 
Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes voraus, 
deren Dauer verschieden ist. Während dieser Zeit 
werden den Betreffenden nach einer dreimonatigen 
unentgeltlichen Thätigkeit Diäten im Betrage von 
zunächst 180 Mark monatlich bewilligt. Bei Ent- 
sendung in eines der Schutzgebiete wird neben freier 
Wohnung eine jährliche Remuneration von etwa 
8000 bis 9000 Mark gewährt, außerdem werden 
etwa 1000 Mark zu Zwecken der Ausrüstung und 
als Vergütung für die Reise in sinngemäßer Anwen- 
dung der Allerhöchsten Verordnung vom 23. April 
1879 Tagegelder und Fuhrkosten gezahlt. Da mit 
Rücksicht auf die nur beschränkte Anzahl der höheren 
Stellen im Kolonialdienst ein Aufrücken selbst dann 
nicht immer möglich ist, wenn der Betreffende sich 
bewährt hat, so wird darauf hingewirkt werden, daß 
den Anzunehmenden der Rücktritt in ihre frühere 
Laufbahn unter Wahrung ihres Dienstalters thunlichst 
offen gehalten wird. 
In den Subalterndienst der Schutzgebiete 
werden vorzugsweise solche Personen übernommen, 
welche mit den bei den Gerichten oder Bezirks- 
regierungen vorkommenden Büreauarbeiten vertraut 
sind. Berücksichtigt werden hauptsächlich solche Be- 
werber, welche die Gerichtsschreiberprüfung oder dle
	        
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