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sammen und unter denselben Bedingungen bezw. Ver-
pflichtungen wie diese auszubilden. Kapitän Witbooi
übernimmt für die Einzelnen die Verpflichtung, daß
sie den an sie gestellten und zu stellenden An-
sorderungen in Bezug auf Wehrpflicht 2c. nach-
kommen.
Der Kaiserliche Landeshauptmann, Major Leut-
wein, bemerkt dazur
Vorläufig handelt es sich auch bei den Witboois
lediglich um Ausbildung nach der Art eines Miliz-
systems analog demjenigen der Bastards von Reho-
both und Grootfontein. Indessen erwarte ich bei
diesen bestimmt den allmählichen Uebergang zum
bleibenden Eintritt in die Schutztruppe. Den Bastards
bietet das bürgerliche Leben infolge ihres guten
Viehbestandes in Verbindung mit ihrem Verständniß
für Frachtfahren Subsistenzmittel genug, um sie gegen
die Vortheile des Militärdienstes gleichgültig zu
machen. Diese Verhältnisse liegen bei den Witboois
anders. Sie besitzen nichts, werden nie etwas be-
sitzen und haben für keine andere Arbeit Verständniß
als für den Krieg und Jagd, mithin ein geborenes
Soldatenmaterial. Uebrigens kennt der Bezirk
Gibeon bereits jetzt weder Patrouillen= noch Stations-
dienst ohne die Mitwirkung von Witbooileuten. Der
dortige Distrikt ist daher auch der von der Schutz-
truppe am schwächsten besetzte (31 Köpfe) und hat
ebenso für die stärkere Grenzbesatzung angesichts
der drohenden Rinderpest einer Erhöhung seiner
Mannschaftsziffer nicht bedurft, da die erforderliche
Verstärkung ausschließlich vom Kapitän selbst gestellt
worden ist.
Deutsch-Meu-Guinea.
Leudung zoologischer Gegenstände aus Neupommern.
Dem Königlichen Museum für Naturkunde ist
am 13. Januar d. J. eine dritte Sendung konser-
virter Thiere von dem Leiter der wissenschaftlichen
Station in Neupommern, Professor Dr. Dahl, zu-
hegangen.
Die Sendung enthielt:
22 Säugehhierskelette, Bälge und Schädel,
3 Vogelbälge, eine Anzahl Vogeleier und Nester,
46 Reptilien und Amphibien und 1 Glas mit
Schildkröteneiern,
176 Fische,
Mehrere Hundert Gläser mit Insekten, mehrere
Kästen mit trockenen Insekten,
51 Gläser mit Krebsen,
80 Arten Land= und Meeresmollusken,
74 Gläser mit Würmern,
15 Seewalzen und Seeigel,
30 Schwämme,
je 1 Aktinie und 1 Foraminifere.
Die Konservirung der Thiere war durch-
hängig gut. ß 5
Der wissenschaftliche Werth der Sammlung ist
bedeutend. Alle Stücke sind mit genauen Fundorts-
angaben und viele mit biologischen Bemerkungen
versehen. Eine große Anzahl der gesammelten Thiere
war vorher in jenem Gebiet noch nicht gefunden
worden.
Ferner gingen am 3. März von Professor Dahl
als vierte Sendung ein:
9 Säugethiere in Alkohol,
39 Vogelbälge nebst einer großen Anzahl Vogel-
nester und Eiern,
50 Reptilien und Amphibien,
eine Anzahl Fische,
21 große und 197 Röhrengläser mit Insekten,
Myriopoden und Arachniden,
488 genadelte Insekten,
155 Insekten in Düten und Rollen,
37 große Gläser und 8 Röhrengläser mit Krebsen,
ferner eine größere Anzahl von Mollusken, Würmern,
Echinodermen, Coelenteraten und Spongien.
Die Konservirung war auch bei dieser Sendung
gut. Der wissenschaftliche Werth war derselbe wie
der der vorhergehenden Sendung.
RAus dem Brreiche der Wissionen und
der Antisklaverei-Bewegung.
Wie die „Missionsblätter“ melden, sind die
Missionare der St. Benediktusgenossenschaft P. Am-
brosius und P. Alfons in Uhehe angelangt. Sie
haben bei Iringa, südlich von der Militärstation,
sich am 1. Januar angesiedelt und die Niederlassung
Herz-Jesu-Station genannt. Das Land ist
sehr bevölkert und fruchtbar, das Klima sehr gesund.
Die Station soll, da Steine und Kalk an Ort und
Stelle vorhanden sind, bald ein massives Haus er-
halten. Sie besitzt schon 10 Kühe und 40 Ziegen
und Schafe.
Aus fremden Rolovnien.
Landverordnung für Britisch-stafrika.
Eine unter dem 7. Januar 1897 von der eng-
lischen Regierung in Kraft gesetzte Verordnung ver-
leiht dem britischen Kommissar und Generalkonsul
für Ostafrika Vollmacht, an Jedermann nach Gut-
dünken Land für 21 Jahre zur Benutzung zu ver-
geben. Alles Land, für dessen Besitz nicht die An-
erkennung des Kommissars ertheilt ist, gilt als
herrenlos. Die Verleihung von Land erfolgt durch
ein Certifikat, dem eine Karte des betreffenden Ge-
biets beigefügt ist, gegen eine Gebühr von 2 Pfd. Sterl.,
Erstattung der Kosten der Herstellung des Planes und
der Reiseauslagen des Vermessungsbeamten. Nach
Ablauf der ersten 21 Jahre kann eine zweite solche
Frist gewährt werden.