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solcher Waffen ertheilen, die er zu Vertheidigungs-
oder Sportzwecken für erforderlich hält. Der Er-
laubnißschein, der jederzeit zurückgezogen, eingeschränkt
und erweitert werden kann, soll genaue Angaben
über die betr. Feuerwaffen 2c. enthallen. Waffen 2c.
die ohne Erlaubniß geführt werden, werden einge-
zogen. Uebertretungen gegen diese Vorschriften werden
mit Geldstrafe bis zu 100 Pfd. Sterl. oder Gefängniß-
strafe bis sechs Monaten oder mit beiden Strafen
belegt, in gewissen Fällen kann auch das Schiff, dessen
Besatzung oder Passagiere den vorstehenden Vor-
schriften zuwidergehandelt haben, ganz oder theilweise
konfiszirt werden.
Kriegsschiffe unterliegen diesen Vorschriften nicht.
ritische Lalomonsinseln.
Der stellvertretende britische Oberkommissar für
den westlichen Stillen Ocean hat unter dem 23. März
und dem 27. April d. Is. für den seiner Jurlsdiktion
unterworfenen Bezirk der britischen Salomonsinseln
eine Verordnung, betreffend Aufbringung von Lokal-
einnahmen, erlassen, nach welcher im Wesentlichen für
alle männlichen nichteingeborenen Personen eine Kopf-
steuer von jährlich 5 Pfd. Sterl., für jede Handels-
niederlassung an der Küste eine Lizenzgebühr von
10 Pfd. Sterl. und für jedes Schiff oder andere
Handelsfahrzeug eine solche von 1 Pfd. Sterl. pro
Tonne, im Höchstbetrage bis zu 100 Pfd. Sterl.,
angeordnet wird. Abgesehen von den ordlinirten
Geistlichen ist die Kopfsteuer von allen männlichen
nicht zu den Eingeborenen gehörigen Personen im
Alter zwischen 16 und 60 Jahren zu entrichten, so-
fern diese wenigstens während zweier Monate in dem
gedachten Schuhgebiete sich aufgehalten haben. Be-
sondere Bestimmungen sind über die Entrichtung der
Steuern in halbjährlichen Raten, die Befreiung von
der Schiffslizenzgebühr, die Uebernahme eines anderen
Schiffes auf eine bereits bestehende Lizenz, über die
Art der Eintrelbung der Steuern und über die
Uebertretungen dieser Verordnung erlassen.
Derschiedene Milkheilungen.
Die Flora unserer Rolonien.
Das am 6. Juni ausgegebene Notizblakt Nr. 8
des Königlich botanischen Gartens und Museums zu
Berlin enthält einige Aufsätze, welche die Flora in
unseren Kolonien behandeln. Besonders hervorzuheben
sind „Winke für Versuchskulturen an Nutzpflanzen in
Kamerun nach den Mittheilungen des Herrn
A. Moller, Inspektor des botanischen Gartens in
Colmbra“, von A. Engler und „Weitere Mitthei-
lungen über die Verwerthung der ostafrikanischen
Mangrovenrinden“ von M. Gürke.
Lammlungen getrockneter Pflanzen aus den Schutz
ebieten für das Berliner botanische Museum.
Dem Berliner botanischen Museum ist durch
Herrn Oberst v. Trotha eine Sammlung getrockneter
Pflanzen zugegangen, die gegen 320 Nummern um-
faßt. Wenn auch vielleicht nicht alle von diesen in
einem die wissenschaftliche Bestimmung erlaubenden
Zustande ausgenommen werden konnten, so ist doch
im Ganzen die Sammlung hochwillkommen. Nicht
nur daß eine beträchtliche Anzahl für die Wissenschaft
neuer Spezies darin enthalten ist, auch pflanzen-
geographisch giebt sie uns dankenswerthe Ausschlüsse
über die Vegetation der Landschaften am Ostufer des
Viktorla-Nyanza, des Tanganyika, vor Allem auch
die ersten Einblicke in den Florencharakter Urundis.
Eine ausführliche und gewissenhafte Etikettirung der
Spezimina bringt für viele wissenswerthes Detail
über Habitus, Standortsverhältnisse, praktische Ver-
wendung im Haushalt der Eingeborenen 2c.
Begleitet ist die Sammlung von einer kleinen
Kollektion botanischer Schaustücke, wie Früchte, Rinden
und Holzproben.
Herr Zenker, der schon früher als Stations-
leiter von Yaunde sehr werthvolle Sammlungen an
das Königliche botanische Museum gesendet hat, hat
neuerdings in der von ihm begründeten Forschungs-
station Bipinde umfangreiche Sammlungen zusammen-
gebracht, die an interessanten Formen, welche bisher
nur aus dem südlicheren Gabun bekannt waren, be-
sonders reich sind. Die Pflanzensammlungen Zen-
kers gehören neben denjenigen, die der leider so
früh verstorbene Staudt in Lolodorf und Johann
Albrechtshöhe zusammenbrachte, zu den wichtigsten,
welche in neuerer Zeit in Westafrika gemacht wurden.
Landwirthschaftliche Ausstellung in Pamburg.
Das Komitee zur Einführung von Erzeugnissen
aus deutschen Kolonien hatte auf der landwirthschaft-
lichen Ausstellung in Hamburg eine Kollektivausstellung
veranstaltet, die alle bisherigen Ausfuhrprodukte der
deutschen Schutzgebiete enthielt. Der Plantagenbau
in Kamerun war durch ein riesiges, dioramaartig
mit plastischem Vordergrund versehenes Bild darge-
stellt, dessen Herstellung durch die Unterstützung der
in Kamerun ansässigen Plantagengesellschaften und
der Hamburger Kamerun-Kakaogesellschaft ermög-
licht wurde.
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Tikkeraktur.
Ueber altarabische Ruinenstätten im
Maschonaland und deren Beziehungen zum bibli-
schen Ophir hat Professor Dr. Oskar Lenz aus
Prag in der k. k. geographischen Gesellschaft in Wien
einen interessanten Vortrag gehalten, der nunmehr