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6. Zoll- und EStenerwesen.
Die Hohenzollernschen Lande sind hinsichtlich der Aufsicht über die Reichserbschaftssteuer von dem
Dienstbezirke des Reichsbevollmächtigten für die Erbschaftssteuer zu Straßburg i. E. abgezweigt und
dem Bezirke des Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern zu Darmstadt zugewiesen worden, der-
gestalt, daß der letztere der Königlich Preußischen Oberzolldirektion zu Cassel auch bezüglich des Reichs-
erbschaftssteuerwesens in den Hohenzollernschen Landen beigeordnet ist.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober d. J. beschlossen, daß in das Verzeichnis der-
jenigen Gegenstände, welche, mit mehr als 3 A Zoll für 1 dz belegt, zum Transitlager ohne Mit-
verschluß der Zollbehörde abgelassen werden können (Anlage C zum Privatlagerregulativ), auch
hawaischer und französischer Honig ausgenommen werden.
Berlin, den 23. November 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
7. polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
#4 und Stand Alter und Heimai Behorde, welche die Datum
s CIM wisse-sung was-was
Z der Ausgewiesenen. der Bestrasung. beschlossen ha. e husen
1 2 l 8 5 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
geboren im Jahre 1874 zu Bobtensschwerer Raub, ge- " Preußist 9. November
(Bob btuit), Gouvernement Kowno,fhrliche Körperver- ## i 1 1909.
Rußtland, russischer Staatsange- letzung und Sach
höriger, beschädigung (6
Jahre und 1 Woche
Suchthaus, laut Er-
kenntnis vom 5. De-
1 zember 1908),
1 vh Ihneszus, Ar-
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
2 Sylpester Czuj (aliasgeboren am 28. Dekeumber 1891 uuSandggreichen und u lich Preußischer 16. August
Josef Wrona), Ar- Borzencin, Bezirk Brzesko, Galizien, Betteln, * Lenprästeent zu| 1#0#.
beiter, orteangehörig bbene eburg,
reichischer en
s2enzel Grünwald, dgeboren am 23. Mai 1878 zu Rum-Landstreichen und NN— 26. Qober
Goldarbeiter, burg, Böhmen, anesiiient. Betteln, ommisse
angehöriger, « Karlsruhe,
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