Präfektur die Mission zu begründen, doch hatten
bisher die dort noch herrschenden Unruhen die Aus-
führung dieses Vorhabens unmöglich gemacht. Als
nun im letzten Jahre das energische Vorgehen des
Herrn Hauptmanns Prince Uhehe und seine Nach-
bargebiete erschlossen, errichteten die Missionare An-
ang d. Is. auf einer herrlich gelegenen Anhöhe an
den Ufern des Ruaha, 2½ Stunden von der Mili-
tärstation und eine halbe Stunde von der Stadt
ringa entfernt, eine Station. Superior ist P. Am-
brosius Mayer 0. S. B., welchem ein zweiter Pater
sowie drei Brüder beigegeben sind. Letzer Tage ist
noch ein dritter Pater dahin abgereist.
Leider wurde die Aufnahme der eigentlichen
Missionsthätigkeit durch einen neuen Aufstand eines
Theiles der Wahehe verhindert. Sobald Ruhe und
Sicherheit vollständig hergestellt sind, wird eine neue
Station entweder in Uhehe selbst oder in dem be-
nachbarten Ubena gegründet werden.
Demselben Missionsblatt zufolge hat der greise
I. Baur, seit langen Jahren Leiter des großartigen
Waisenhauses der Väker vom heiligen Geiste in
Bagamoyo, dieses Amt niedergelegt. Wer in den
letzten Jahrzehnten Ostafrika bereist hat, kennt die
ehrwürdige Gestalt des P. Baur, des ältesten Vete-
ranen der Mission des Küstenlandes. Bagamoyo hat
sich unter seinem Einflusse mächtig entwickelt und eine
ganze Reihe neuer Christendörfer hervorgerufen. Sein
Nachfolger ist P. Schneider, früher in Mandera,
zuletzt als Superior in Tanga thätig.
Schwester Monika aus der Missionsgesellschaft
der Pallotiner hat eine biblische Geschichte in der
Dualasprache verfaßt. Sie begiebt sich wieder nach
Kamerun in ihre Mission, wo sie mit der Gründung
einer neuen Schwesternstation beauftragt ist.
Die katholische Herzen Jesu-Mission hat zu
Ramandu in der Mattawabucht (Nordseite der
Gazelle-Halbinsel) eine neue Niederlassung gegründet.
Die „Marien = Monatshefte“ berichten über die
Gründung der Missionsstation in Wunamärita, Ga-
zelle-Halbinsel auf Neupommern, Folgendes:
„Der Bauplatz ist ungefähr 40 m vom Meeres-
strande entfernt. Br. Kieft schafft Steine, Sand
und Kalk zur Bereitung des Mörtels herbei. Br.
Geboers, der eigentliche Baumeister, führt mit Loth
und Kelle die Pfeiler auf, welche die kleine Behau-
sung aus Brettern tragen müssen. Die kurzen Pfeiler,
auf denen das Holzgebäude ruht, werden aus einem
Gemisch von Kieselsteinen und Korallenkalk hergestellt.
Basilio lag die Gewinnung der Kalksteine und der
Bau der Küche ob. Ganze Tage stand er draußen
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im Meere auf einem Riffe und spaltete mit einigen
schwarzen Arbeitern Korallenstücke ab, die er dann
am Ufer mit Holz bedeckte und zu Kalk brannte.
Der hochw. Herr Bischof war keinen Augenblick müßig.
Heute durchforschte er diesen Theil der Besitzung,
morgen jenen, oder er suchte die Flüsse auf und ab
— nach Steinen, oder prüfte die Bodenbeschaffenheit
des Landes. Dieser beständige Aufenthalt im Freien
brachte seine angegriffene Gesundheit wieder empor
und gab ihm sogar den Muth, noch einmal die
Baininger Berge zu besteigen.“
Dem Kaiserlichen Richter Dr. Hahl wird in
demselben Bericht besonderer Dank für das rege In-
teresse ausgesprochen, mit dem er die Gründung dieser
Station gefördert und ermöglicht habe.
RAus fremden MUolonien.
Bestimmungen über Ronzessionen für die Gewinnung
von Salatakautschuk auf Domänengrund in FSurinam.
Dem „Gouvernementsblad van de Kolonie Suri-
name"“ entnehmen wir folgende Verordnung vom
21. Jannuar 1893, welche bei der Wichtigkeit der
Kautschukgewinnung in den deutschen Schutzgebieten
allgemeineres Interesse besitzt.
Im Namen der Königin!
Der Gouverneur von Surinam, erwägend, daß
es nöthig ist, Anordnungen über die Ausgabe von
Konzessionen zur Gewinnung von Balatakautschuk auf
Domänengrund in Surinam zu treffen, hat nach
Anhören des Urtheils des Regierungsausschusses und
erhaltener Genehmigung der „Kolonialen Staaten“
nachstehende Verordnung festgestellt:
I. Abschnitt.
Von den Konzessionen zur Gewinnung von
Balatakautschuk.
Art. 1.
Auf Terrains, worauf oder wozu Jemand von
dem Berechtigten kein Recht oder keine Erlaubniß hat,
eine Untersuchung nach dem Vorhandensein von Balata
anzustellen, wird Jedermann verboten, eine solche
Untersuchung vorzunehmen.
Wenn es Domänengrund anbetrifft, so ist dazu
die schriftliche Erlaubniß des Gouverneurs erforderlich.
Art. 2.
Durch den Gouverneur können, mit Inachtneh-
mung der Bestimmungen dieser Verordnung, Kon-
zessionen für die Gewinnung von Balata auf Domänen=
grund ausgegeben werden.
Länderstrecken, die behufs Ausbeutung von Mine-
ralien in Konzession abgetreten sind oder wofür zwecks
Untersuchung nach dem Vorhandensein von Mineralien