632
Personalien.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den vortragenden Rath in der
Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts, bisherigen Wirklichen Legationsrath v. König zum Geheimen
Legationsrath zu ernennen.
VVWVWVVVVVVWVVVVVWVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVWVVVVVVVVVVVVVVVVV
Nichtamtlicher Theil.
Machrichten aus den deukschen Schuhngebieken.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Deutsch-Pltafrika.
Expedition der 8. Rompagnie ber Schutztruppe für Deutsch-
Ostafrika in das Dinterland von Lindi und Mikindani.
Um künftigen Einfällen der Wangoni (auch Mag-
wangwara genannt), welche in den letzten Jahren
durch wiederholte Raubzüge das Hinterland von
Lindi und Mikindani sowie das Rovumagebiet be-
unruhigt hatten, vorzubeugen und die zahlreichen von
dort stammenden Kriegssklaven der Magwangwara
zu befreien, unternahm die 8. Kompagnie der Schutz-
truppe unter dem Befehle des Premierlieutenants
Engelhardt im Juli d. Is. eine Strafexpedition.
Dem von diesem erstatteten Berichte über den Verlauf
der Expedition entnehmen wir das Folgende:
In dem Bestreben, über die Schädigungen, welche
die Bevölkerung des Hinterlandes von Lindi und
Mikindani und des Rovumagebietes durch die Wan-
goni erfahren hat, umfassende Kenntniß zu erhalten,
hatte die Kompagnie von Beginn ihres Ausmarsches
von Lindi an die dortigen Häuptlinge aufgefordert,
Vertreter zu schicken, welche mit der Kompagnie nach
Ungoni gehen sollten; dort sollten sie als Kläger
auftreten und eventuell vorgefundene Angehörige
agnosziren.
Leider hatte die Furcht, daß die Kompagnie den
Wangoni nicht gewachsen sei und entweder unverrich-
teter Dinge umkehren oder durch die Magwangwara
vernichtet werden würde, mehrere Häuptlinge ab-
gehalten, Vertreter zu senden.
Am 12. und 13. Juli waren die Wangoni-
häupilinge Mlamiro, Songea, Mgendera, Chikuse
und Fuse mit ihren Akidas im Lager der Kompagnie
bei Songen zum Schauri versammelt worden. Als
sich im Verlaufe der Verhandlung erkennen ließ, daß
auf gütlichem Wege die Herausgabe der in den letzten
Jahren geraubten Menschen und Güter nicht zu er-
reichen sei, wurde zur Verhaftung der Häuptlinge
und ihrer bedeutendsten Akidas geschritten.
Bei der Ausführung dieser Maßnahmen bezahlten
fünf der Akidas: Chiakoma, Mahengo, Mdaura,
Mtinle und Chapanja, die sich später als die schuld-
belastetsten herausstellten, einen Fluchtversuch aus
dem Lager mit dem Leben, da die wachhabenden
Askaris, der vorher ausdrücklich ergangenen Androhung
gemäß, von ihren Waffen Gebrauch machten.
Die energische Durchführung der Verhaftung der
mächtigen und gefürchteten Sultane, welche im Schauri
zuvor den die Kompagnie begleitenden Häuptling
Kanyenda von Rovuma als ihren Sklaven behandelt
hatten, erwies sich als außerordentklich wirksam. Noch
an demselben Tage lieferten die von mir bestimmten
Vertreter der gefangenen Häuptlinge, nahe Verwandte
derselben oder angesehene Männer, mehrere Hundert
Kriegssklaven im Lager der Kompagnie ab.
Am 18. Juli wurde der Sultan Mlamiro wieder
aus der Haft entlassen, nachdem er die ihm auf-
erlegte Strafe von 10 Stück Rindvieh erlegt hatte.
In den der Verhaftung folgenden Verhandlungen
hatte sich seine Schuld als eine verhältnißmäßig ge-
ringe herausgestellt, und es war erwiesen worden,
daß er sich in den letzten Jahren oft bemüht hatte,
die Kläger, die ihre geraubten Angehörigen zu-
rückhaben wollten, wieder in Besitz derselben zu
setzen. Am 22. wurde er feierlich in der Jumben-
würde bestätigt und ihm die Flagge verliehen.
Masesse, der Sohn des Häuptlings Songea, den
ich zum Vertreter seines Vaters während dessen Ge-
fangenschaft bestimmt hatte, zeigte sich am eifrigsten
in der Herbeischaffung der von Songeas Kriegern
geraubten Menschen, so daß die gegen seinen Vater
vorliegenden Klagen rasch Erledigung fanden. Nach-
dem Songea die ihm zugemessene Strafe von 50 Stück
Großvieh gezahlt hatte, wurde auch er am 1. August
in Freiheit gesetzt.
Mlamiro und Songea sind die bedeutendsten
unter den Wangonihäuptlingen. Ersterem verleiht
seine direkte Abstammung von Maharuli und das
reine Zulublut, das in seinen Adern fließt, hohes
Ansehen; letzterer, der Sohn eines Sklaven, hat sich
durch sein Herrschertalent, seine politische Klugheit
und Thatkraft Macht und Einfluß erworben. Auch
Mlamiro ist ein verständiger Kopf und uns Euro-=
päern freundlich gesinnt, aber es fehlt ihm die rück-
sichtslose Energie des Songea, dessen Anordnungen
bei seinen Unterthanen unbedingten Gehorsam finden.
Mlamiros und Songeas Entlassung aus der Haft
hat die durch die Festsetzung der Sultane im Lande