geborene Polizisten besorgt, die sich in ziem-
licher Anzahl in den Straßen zeigten. Die
Chargen und höheren Aemter, wie das des Polizei-
chefs, werden dann durch Portugiesen ausgefüllt,
wie dies ähnlich in unseren tropischen Kolonten der
Fall ist. Ebenso ist donn auch das Militär orga-
nisirt, doch giebt es auch eine europäische Truppe,
in welcher auch gemeine Soldaten Portugiesen sind
und die hauptsächlich als Leibgarde des Gonwerneurs
zu dienen scheint.
Die Rinderpest ist noch nicht in der Kolonie.
Die in der Kolonie lebenden Boeren sollen nicht
lange im Lande blelben; sobald sie genügend ver-
dient haben, „trecken“ sie weiter resp. gehen mit ge-
charterten Dampfern über Kapstadt in ihre Heimath
zurück.
RAus dem Pereiche der Wirstonen und
der Ankisklaverei-Bewegung.
Nach „Unter dem rothen Kreuz“ sind die Pflege-
schwestern des Frauenverelns Hermine Seiff und
Martha Seelig Ende Oktober nach Ostafrika ab-
gereist. Schwester Johanna Bachmann ist in
Kamerun eingetroffen.
Die Baseler Mission hat einen hübsch aus-
gestatteten Wandkalender für Kamerun in Duala-
sprache zum Preis von 0,25 Mark herausgegeben.
Die Missson vom Heiligen Herzen Jesu hat den
Tod des Bruders Nikolaus Jakobus Kieft und
Schwester Benedicta in der Missionsstation Vuna
Pope (Neupommern) zu beklagen.
(Marien-Monatshefte.)
Wie wir den „Kirchlichen Mittheilungen“ der
Neuen Dettelsauer lutherischen Missionsgesellschaft
entnehmen, soll der Missionar Flierl auf der Station
Sattelberg, welcher mit einer einmallgen Unter-
brechung bereits über 10 Jahre in Neu-Guinea
thätig gewesen ist, einen längeren Erholungsurlaub
nach Europa antreten.
In einem der Zeitschrift „Central-Africa“ von
dem Mitglied der Universitätenmission W. H. Kisbey
aus Korogwe zugehenden Brief vom 4. September
wird darüber geklagt, daß diese Missionsgesellschaft
in ihren Leistungen nicht besser Schritt mit der
Mission der „Lutheraner“ (gemeint ist die Evan-
gelische Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika) und
der katholischen Mission der Cissterzienser (gemeint
ist der Trappistenorden) zu halten in der Lage sei,
und daß die finanzielle Lage der Gesellschaft sogar
noch eine weitere Einschränkung des Feldes ihrer
Thätigkeit zu erheischen scheine. Erfreulich ist die
Mittheilung, daß die verschiedenen Missionen unter
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einander freundschaftlich verkehren, was schon daraus
hervorgeht, daß die Englischen Missionare in Korogwe
im August sechs Mitglieder der deutsch-evangelischen
Mission und vier katholische Priester gastfreundlich
bei sich aufnahmen und mit ihnen in Meinungs-
austausch über verschiedene Missionsfragen (z. B.
hinsichtlich der Bekehrung der Frauen) treten
konnten.
Die „Berichte der Rheinischen Missionsgesellschaft“
geben ausführliche Mittheilungen über eine größere
Reise des Missionars Riechmann nach Zesfontein
und die Einrichtung einer neuen Zweigstation der
Mission daselbst. Einleitend wird zu dem Reise-
bericht des Herrn Riechmann Folgendes bemerkt:
„Unsere Leser werden bereits öfter den Eindruck ge-
habt haben, daß, während die Arbeit unter den
Herero in letzter Zeit nicht gerade viel Erfreuliches
bietet, die Erfolge der Mission unter den anderen
im Hereroland wohnenden Volksstämmen, den Berg-
damara und den Nama, ein ganz auffallend anderes
Bild zeigt; das gilt besonders von der Bergdamara=
Station Okombahe und der Zwartbooi= (Nama-)
Station Franzfontein. Zumal über Franzfontein
haben wir in den letzten Jahren wiederholt sehr
erfreuliche Berichte bringen können. Jetzt hat nun
diese Missionsstation wieder ein neues Filial, die
Arbeit damit eine neue Ausdehnung erhalten. Wir
erwähnten bereits früher, daß Missionar Riech-
mann endlich, und zwar im Januar d. Is., die
längst geplante Reise zu Jan Uichamab und den
Topnaarhottentotten nach Zesfontein hat ausführen
können. Wir bemerken, daß Zesfontein ungefähr
22 deutsche Meilen von Franzfontein entfernt liegt,
in nordwestlicher Richtung. Zesfontein wäre somit
der am weitesten nach Nordwesten vorgeschobene
Posten unserer Mission, entsprechend Ghaub im
Nordosten.“
RAus fremden MNolonien.
Einwanderungsgesetz in Latal.
Unter dem 5. Mai d. Is. ist für die britische
Kolonie Natal ein Einwanderungsgesetz (The Immi-
gration Restriction Act, 1897) erlassen worden,
dessen Bestimmungen unlängst in Kraft getreten sind.
Nach diesem Gesetz sind gewisse Kategorien von
Personen von der Einwanderung in Natal ausge-
schlossen, darunter solche, die keine europäische Sprache
schreiben können, die nicht genügende Geldmittel
(25 Pfd. Sterl. = ungefähr 500 Mk.) besitzen,
Personen, die den Passagepreis bis Natal nicht aus
eigenen Mitteln bezahlt haben; ferner Geisteskranke,
mit ansteckender Krankheit behaftete, wegen Verbrechen
bestraste und schlecht beleumundete Personen. Die-
jenigen, welche gegen die Bestimmung des Gesetzes
eingewandert sind, unterliegen der Ausweisung und
können außerdem mit Gefängniß bestraft werden.