Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Zölle. 
Ausfuhrzölle 
Massstab der Verzollung Zollaatz 
M. PVt. 
1.Korearrrrr IAie Tomne von 1000 . .. *P 
  
  
  
Einfuhrverbote. 
1. Opium, ausser zu medizinischen Zwecken. " 
2. Waffen, Munition und Sprengstoffe, ausser zum persönlichen Bedarf für Niehbt- 
eingeborene. 
Anmerkung ud 1—6. Die Verpackung muss in der Regel in Kisten mit einer 
Flaschen- oder Krukenzahl, die durch 12 aufgeht, geschehen. · 
Anmerkung ad 1, 2 und 4. Die Einführung, anders als in Flaschen bis zu 150 Centi- 
liter Inhalt, darf nicht stattfinden. Z 
Anmerkung ad 3. Ist bei der Einführung in Fässern der Rauminhalt durch die 
Faktura oder Aichungszeichen nach dem Urteil der Zollbehörde ausreichend nicht nach- 
gewiesen, so bestimmt diese den Inhalt durch Vermessung. » 
Anmerkung ad 5. Die Einführung anders als in Flaschen oder Kruken bis zu 
150 Centiliter Inhalt darf nicht statttinden. Die in geringeren Mengen eingehenden melli- 
zinischen Spirituosen sind von der Verzollung ausgenommen.
	        
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