Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

454

Prof.  Widenmann  wird  seine  Voilesungen
  über  die  Forstwirthschafts=Lehre
  in  der  Stunde  von  6—9  und  auf
Verlangen  die  Encpklopädie  der
Forstwissenschaft  nach  seinem:  System
der  Forstwissenschaft  (Tüb.  1324)  von
1  —5  Uhr  wöchentlich  fünfmal  vortragen.

D.  Heigelin  wird  bürgerliche  und
ökonomische  Baukundtkt  drei  Stunden
wöchentlich;

Ebenderselbe  wird  in  drei  Stunden
der  Woche  Wasser-Brücken=  und
Straßenbau  vortragen.

Das  Winterhalbjahr  beginnt  am  Mentag
  den  =  4.  Obktober,  und  die  Studirenden
  werden  um  so  mehr  erinnert,  pünktlich
  an  diesem  Tage  aus  den  Ferien  hieher
zurückzukehren,  da  am  Dienstag  den  25.
Oktober  die  Eröffnung  sämtlicher  Vorlesungen
  von  der  schwarzen  Tafel  bekannt
gemacht  werden  wird,  und  wenigstens  alle
Haupt-Vorlesungen  unfehlbar  am  Mittwoch
  den  236.  Obtober  anfangen  werden.

Tübingen  den  1.  September  1825.
O.  Feilmoser,  d.  Z.  Rector.

.)  Des  Departements  der  Finanzen.

Des  Finanz-Ministerlum.

Nähere  Bestimmung  der  Fälle,  in  weschen  das  K.  Fersipersonal  Diäten  anzusprechen  har.

Durch  höchste  Verfügung  vom  2:.  Juni-325
  sind  die  Fülle,  in  welchen  das  K.
Forstpersonal  Dä#ten  anzusprechen,  auch
für  ausierordentiiche  Berrichtungen  von
Gemeinden,  Stiftungen  und  Privaten  Entschäüdigungen

  zu  beziehen  haben  solle,  näher

hestimmt  worden.

Man  findet  sich  nun  durch  mehrere.
Anfragen  veranlaßt,  zur  allgemeinen
Kenntniß  zu  bringen,  daß  eine  Diäten=Vergütung

  in  folgenden  Fällen  Statt.

findet:

1.)  Von  Anwohnung  bei  amtlichen  Untersuchungen
  und  Rugtagen  aufßerhalb
  des  Wohnorts.

1.)  Bei  Floßgeschüften,  wührend  des
Holzabstichsam  Wasser,  des  Einwurfs
und  Flößens  des  Holzes,  mit  Ausschluß
  der  Floßbolz-Fllungen,  des
Schlittens  und  Riesens  des  Holzes.

5.)  Bei  ungewöhnlichen  in  der  Amks-Verbindlichbeit
  des  K.  Forstpersonals
nicht  liegenden  und  durch  die  Diensl-Insiruction
  demselben  uncht  vorge-