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Prof. Widenmann wird seine Voilesungen
über die Forstwirthschafts=Lehre
in der Stunde von 6—9 und auf
Verlangen die Encpklopädie der
Forstwissenschaft nach seinem: System
der Forstwissenschaft (Tüb. 1324) von
1 —5 Uhr wöchentlich fünfmal vortragen.
D. Heigelin wird bürgerliche und
ökonomische Baukundtkt drei Stunden
wöchentlich;
Ebenderselbe wird in drei Stunden
der Woche Wasser-Brücken= und
Straßenbau vortragen.
Das Winterhalbjahr beginnt am Mentag
den = 4. Obktober, und die Studirenden
werden um so mehr erinnert, pünktlich
an diesem Tage aus den Ferien hieher
zurückzukehren, da am Dienstag den 25.
Oktober die Eröffnung sämtlicher Vorlesungen
von der schwarzen Tafel bekannt
gemacht werden wird, und wenigstens alle
Haupt-Vorlesungen unfehlbar am Mittwoch
den 236. Obtober anfangen werden.
Tübingen den 1. September 1825.
O. Feilmoser, d. Z. Rector.
.) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerlum.
Nähere Bestimmung der Fälle, in weschen das K. Fersipersonal Diäten anzusprechen har.
Durch höchste Verfügung vom 2:. Juni-325
sind die Fülle, in welchen das K.
Forstpersonal Dä#ten anzusprechen, auch
für ausierordentiiche Berrichtungen von
Gemeinden, Stiftungen und Privaten Entschäüdigungen
zu beziehen haben solle, näher
hestimmt worden.
Man findet sich nun durch mehrere.
Anfragen veranlaßt, zur allgemeinen
Kenntniß zu bringen, daß eine Diäten=Vergütung
in folgenden Fällen Statt.
findet:
1.) Von Anwohnung bei amtlichen Untersuchungen
und Rugtagen aufßerhalb
des Wohnorts.
1.) Bei Floßgeschüften, wührend des
Holzabstichsam Wasser, des Einwurfs
und Flößens des Holzes, mit Ausschluß
der Floßbolz-Fllungen, des
Schlittens und Riesens des Holzes.
5.) Bei ungewöhnlichen in der Amks-Verbindlichbeit
des K. Forstpersonals
nicht liegenden und durch die Diensl-Insiruction
demselben uncht vorge-