Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

— 
Die definitiven eisernen Brücken sind vollendet 
bis Kilometer 160 (Kimpesse), dahinter noch im Bau 
begriffen die große Brücke über den Inkissi von 
100 m Jochweite geht ihrer Vollendung entgegen. 
Das rollende Material dürfte für die nächste 
Zeit allen Anforderungen genügen. Die Direktion 
hofft, die bisher auf zwei Tage — mit Nachtrast in 
Tumba — berechnete Dauer der Reise von Matadi 
zum Pool durch Betriebsverbesserungen und theilweise 
Beleuchtung der Strecke auf 16 bis 17 ⅛ Stunden 
vermindern zu können. 
Die Eröffnung des vorläusigen Betriebes ist auf 
den 1. Mai festgesetzt; die feierliche Einweihung wird 
voraussichtlich Anfang Juli stattfinden. · 
Die Direktion hat sich bereits mit dem Gedanken 
der Nutzbarmachung der an der Strecke vielfach vor- 
handenen Wasserläufe von starkem Gefälle behufs 
Gewinnung elektrischer Kraftquellen beschäftigt. Wenn 
es sich auch zunächst nicht um die Einführung des 
elektrischen Betriebes auf der Strecke handelt, so wird 
doch jetzt schon die Einführung der elektrischen Be- 
leuchtung in Matadi und elektrischer Triebkraft an 
Stelle der jetzigen Motoren in den dortigen Werk- 
stätten erwogen; später soll in Dolo und an der 
Strecke selbst in gleicher Weise vorgegangen werden. 
—— 
Wissenschaftliche Expedition im Rongostaat. 
Eine von der Regierung des Kongostaates aus- 
gerüstete wissenschaftliche Expedition, deren Führung 
Lieutenant Lemaire übertragen ist, wird demnächst 
die südlichen und östlichen Gebiete des Kongostaates 
erforschen. Die Expedition wird Zeitungsnachrichten 
zufolge auf dem Wege über den Sambesi und Schire 
sich erst nach Katanga begeben und ihre Forschungen 
bis zum Mocrosee im Norden fortsetzen. 
Die Ausgaben Englands für seine Rolonien während 
des Etatsjabres 3898/90. 
Aus dem englischen Etat für „Foreign and 
Colonial Services“ 1898 99 erscheinen folgende, die 
Kolonien betreffenden Positionen bemerkenswerth: 
Der von England zu zahlende Zuschuß beträgt für 
Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. 
Uganda 142 000 gegen 49 000 im Vorjahre, 
Britisch-Central-Afrika 23.000 30 000 = - 
Britisch-Ostafrika 90000 75000. 
die Uganda-Eisenbahn 7 463 7 103 
(jährl. Zahlung b. 1925) 
zusammen 267 463 gegen 161 463 im Vorjahre. 
Die erhebliche Steigerung der Zuschüsse um 
106 000 Pfd. Sterl. entfällt hauptsächlich auf Uganda, 
für welches 93 000 Pfd. Sterl. mehr eingesetzt sind, 
als im Vorjahre. 
Der Zuschuß für die Goldküste beträgt 25 000 
Pfd. Sterl., während im Vorjahre em solcher über- 
haupt nicht erforderlich war. Die Summe soll für 
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180 — 
die Verwaltung und Vertheidigung der nördlichen 
Distrikte des Gold Coast Protektorate verwandt 
werden, da die Einkünfte der Kolonie hierzu nicht 
ausreichend erscheinen. 
Für eine westafrikanische Grenzmacht (West 
African Frontier Force) sind 250 000 Pfd. Sterl. 
eingesetzt, während der vorjährige Etat hierfür keine 
Beträge vorgesehen hatte. Die Summe soll zur 
Unterhaltung einer Eingeborenen = Militärmacht von 
2600 Mann dienen. Außerdem sollen mit derselben 
die Kosten für die Herstellung einer telegraphischen 
Verbindung in den Nigergegenden bestritten werden. 
Der Zuschuß für Betschuanaland beträgt 40 000 
Pfd. Sterl. gegen 70 000 Pfd. Sterl. im Vorjahre. 
Die Einnahmen von Betschuanaland sind auf 15 330 
Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 89 231 Pföd. Sterl. 
veranschlagt. Es bleibt mithin ein Defizit von rund 
74 000 Pfd. Sterl. Zur Deckung desselben sollen 
die Beträge, welche sich am 31. März 1898 noch in 
der Hand der Kronagenten für die Kolonien befinden 
— dieselben sind auf rund 38 000 Pfd. Sterl. ver- 
anschlagt — und die als Zuschuß eingesetzten 40 000 
Pfd. Sterl. verwandt werden, 
Für Rhodesia waren im Vorjahre keine Beträge 
eingestellt. Für 1898/99 sind 3700 Pfd. Sterl. an 
Gehältern 2c. vorgesehen. 
Für Neu-Guinea sind zur Erhaltung des dortigen 
Dampfers 1500 Pfd. Sterl. gegen 3000 Pfd. Sterl. 
im Vorjahre eingesetzt. Es ist dazu bemerkt, daß 
die Periode von zehn Jahren, für welche im Jahre 
1888 die Vereinbarung über die Verwaltung dieser 
Besitzung unter der Garantie von drei australischen 
Kolonien getroffen war, nächsten September abläuft. 
Während der Verhandlungen über eine neue Verein- 
barung, welche den Gegenstand einer internationalen 
Konferenz bilden, soll der Beitrag für die Unter- 
haltung des Dampfers für die erste Hälfte des 
Rechnungsjahres 1898/99 in gleicher Höhe, wie 
bisher, weiter gezahlt werden. 
Für die übrigen Kolonien sind gar keine oder 
nur ganz geringe Beträge eingesetzt. 
Zur Unterdrückung des Sklavenhandels sind 
1112 Pfd. Sterl. eingesetzt gegen 2628 Pfd. Sterl. 
im Vorsjahre. 
An Subsidien 
gezahlt: 
An die Eastern and Sonth African 
Telegraph Company 63 000 Pfd. Sterl. 
African Direct Telegraph 
für Telegraphenlinien werden 
= "“ 
Companynynyn . .. 19000 
= -Halifax and Bermudas 
Company 8 100 " 
= Direct West India Cable 
Companyy 8 00 0 
  
Zusammen 98 100 Pfd. Sterl. 
Von diesem Betrag werden insgesammt 23 000 
Pfd. Sterl. seitens der betheiligten Kolonien erstattet 
und zwar auf die an die erstgenannte Gesellschaft 
gezahlten Subsidien:
	        
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