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von Indien
.= Mauriticns 7 000 = -
é5 den Seychellen 100 „
zusammen 18 000 Pfd. Sterl.
Außerdem erhält die Gesellschaft direkt von der
Regierung von Kapland, Natal und Portugal bezw.
15 000, 5000 und 5000 Pfd. Sterl.
Auf die der African Direct Telegraph Company
gezahlten Subsidien werden erstattet von
Gambia 500 Pfd. Sterl.,
10 000 Pffd. Sterl.,
Sierra Leone 1300 = -
Gold Coast. 2200 -
Lagos 1000 " -
zusammen 5000 Pfsd. Sterl.
Von Einzelheiten sei nur noch hervorgehoben,
daß der Commissioner von Britisch-Ostafrika als
solcher kein besonderes Gehalt bekommt, sondern
lediglich als Agent and Consul General für Sansibar
besoldet wird (mit 1800 Pfd. Sterl.). Bei der
Position „Ostafrika Commissioner and Consul General“
ist auf die Etatsposition Sansibar verwiesen. An
letzterer Stelle sind auch die Gehälter für den Ge-
richtshof in Sansibar ausgeworfen, welcher neben
seiner dortigen richterlichen Thätigkeit auch noch die
Funktionen eines Obergerichts für Britisch-Ostafrika
wahrnimmt. «
Insgesammt sind in den Etat für koloniale
Zwecke folgende Summen eingesetzt:
Uganda, Central and East Africa Protecto= Pfd. Sterl.
rates and Uganda Railway 267 463
Colonial Services 353 681
Zuschuß an Cypern 33 000
Slave Trade Services ..... 1 112
Subsidies to Telegraph Companies (nach
Abzug der von den Kolonien erstatteten
Beträge) 75 100
Zusammen 730 356
Eröffnung eines Theils der Ugandabahn.
Die Ugandabahn ist nach vorheriger Besichtigung
des Baues bis Voi (100 englische Meilen von
Mombassa) dem Verkehr für Passagiere, zunächst
nur in der dritten Wagenklasse, übergeben worden.
Jagdverordnung in Britisch-Ostafrika.
Unter dem 26. Januar 1898 hat der Königlich
großbritannische Commissioner und Consul General
zu Sansibar eine Jagdverordnung für Britisch-Ost-
ofrila erlassen. Der Keniadistrikt der Provinz
U#emba ist darin zu einem Reservatgebiet erklärt,
in dem Jagd nur Beamten erlaubt ist. Jagd in
anderen Gebieten ist Nichteingeborenen und Nicht-
beamten nur gegen Lösung eines Jagdscheins gestattet,
der jährlich 25 Pfd. Sterl. kostet. Ueber Jagd von
Elesanien, Rhinozeros und Giraffen sind noch be—
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sondere Bestimmungen getroffen, welche möglichste
Schonung dieser Thiere bezwecken.
Telegraphenlinie in Afrika.
Nachrichten der Britisch Central Africa Gazette
zufolge ist die Telegraphenlinie vom Kap aus jetzt
bis Mirini-Miranda (9° 45“ südl. Br. und 33° 207
östl. Länge), d. h. etwa 50 Meilen nordwestlich von
Karonga, im Bau begriffen. Fertig ist die Leitung
schon bis 60 Meilen nördlich von Kota-Kota.
Zwischen Blantyre und Zomba wird ein Telephon
gelegt.
Italienische Benadir-Ronvention.
Der italienischen Kammer liegt die Benadir-
Konvention, durch welche die Verwaltung der Benadir-
küste und des Hinterlandes derselben an die „Anonyme
Handelsgesellschaft der Benadirküste“ mit dem Sitze
in Mailand übertragen wird, zur Genehmigung vor.
Nach dem Entwurf wird der Vertrag zwischen
der italienischen Regierung und der genannten Ge-
sellschaft auf 48 Jahre geschlossen und hört dann
ohne gegenseitige Kündigung auf; die Regierung be-
hält sich indeß das Recht vor, nach 23 Jahren die
Verwaltung des Landes unter Kündigung des Ver-
trages selbst zu übernehmen.
Im Uebrigen setzt die Konvention im Wesentlichen
die von der italienischen Regierung zu zahlenden
Jahreszuschüsse, die Uebertragung sämmtlicher Minen-
rechte sowie des Rechtes der Besitzergreifung von
Kronland auf die Gesellschaft fest; auch steht der
Gesellschaft die Erhebung von Zöllen und sonstigen
Auflagen zu.
Die hauptsächlichsten Verpflichtungen der Benadir-
gesellschaft bestehen in der Führung der italienischen
Nationalflagge, der Zahlung von 120 000 Rupien
jährlich an den Sultan von Sansibar, der Erhaltung
der Stationen, der Unterhaltung einer Schutztruppe
von 600 Mann sowie der Ausführung der Verträge
von Berlin und Brüssel, betreffend den Sklavenhandel
und die Einführung von Feuerwafsfen und von alko-
holischen Getränken.
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Ueber die Sprache der Keger an der Goldküste
lesen wir in „Kreuz und Schwert“ Folgendes:
Wie fast alle afrikanischen Völkerschaften haben auch
sie ein großartiges Rednertalent. Das Studium der
Neger-Idiome ist wissenschaftlich höchst interessant und
praktisch nutzbringend. Es führt zu dem Schluß, daß
alle diese Völker verwandt sind, oder doch vor Zeiten
in Verkehr miteinander waren, und bringt uns Auf-
schlüsse in den schwierigen Untersuchungen über die
Wege der VBölkerwanderungen. Doch sind die bis
jetzt gemachten Entdeckungen, besonders hinsichtlich der
Fantis und Aschantis, noch sehr unsicher. Spezielle