Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Ernennung von Beisitzern bei dem Kaiserlichen Gericht in Keetmanshoop 
(Deutsch-Südwestafrika). 
Zu Beisitzern sind für das Jahr 1898 ernannt worden: 
der preußische Staatsangehörige Postassistent Ulrich Doms, 
der Hamburger Staatsangehörige Kaufmann Conrad Wiering, 
der preußische Staatsangehörige Ansiedler Ernst Klüber, 
der preußische Staatsangehörige Ansiedler Reinhold Müller; 
zu stellvertretenden Beisitzern: 
der preußische Staatsangehörige Kaufmann Adolf Busch, 
der preußische Staatsangehörige Ansiedler Wilhelm Grundmann. 
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Ernennung von Beisitzern bei den Kaiserlichen Gerichten der Marshall-Juseln. 
Auf Grund der 88 7 ff. des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879 sind 
für das Jahr 1898 ernannt worden: 
I. Zu Beisitzern der Kaiserlichen Gerichte erster und zweiter Instanz zu Jaluit: 
Hauptagenturvorsteher Emil Hütter, sächsischer Staatsangehöriger, 
Regierungsarzt Dr. Bartels, preußischer - 
Kaufmann Adolf Capelle, - 
der frühere Schiffskapitän Felix Becker, sächsischer 
Verkäufer Theodor Dreyer, Hamburger 
Schiffskapitän Karl Domnick, preußischer 
- Julius Krümling, preußischer 
- Ubbo Warners, - 
II. Zu stellvertretenden Beisitzern: 
Hauptagenturvorsteher Rudolf Wolfhagen, preußischer Staatsangchöriger, 
Steuermann August Düvel, preußischer Staatsangehöriger, 
Handlungsgehülfe Henry Müttel, Hamburger Staatsangehöriger, 
- Gustav Jensch, preußischer - 
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Gerichtsschreibers bei dem Kaiserlichen Gerichte erster 
Instanz und dem Gericht für Eingeborene sowie mit dem Dienste des Gerichtsvollziehers bleibt der 
Polizei= und Hafenmeister Alfred Knoth betraut. 
Die Bestellung eines Gerichtsschreibers für das Kaiserliche Obergericht bleibt für jeden einzelnen 
Fall vorbehalten. 
Jaluit, den 20. Dezember 1897. 
Die Kaiserliche Landeshauptmannschaft. 
(L. S.) In Vertretung: (gez.) Senfft. 
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PFerspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Unter-Staatssckretär 
im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legationsrath Dr. Freiherrn v. Richthofen, den Rothen 
Adler-Orden 2. Klasse mit Eichenlaub zu verleihen und ihm die Erlaubniß zur Annahme und Anlegung des 
Großkomthurkreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Hausordens der Wendischen Krone zu ertheilen. 
Den nachbenannten Beamten im Berciche des Auswärtigen Amts ist die Erlaubniß zur Anlegung 
folgender Ordensauszeichnungen ertheilt worden: 
dem Kaiserlichen Gouverneur für Südwestafrika Major Leutwein des Ehrenkreuzes der Württem- 
bergischen Krone mit den Schwertern; 
dem Kaiserlichen Gouverneur für Togo Dr. Köhler des Offizierkreuzes der französischen Ehrenlegion. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Arzte der Neu- 
Guinea-Kompagnie Dr. Danneil in Herbertshöhe den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben den nachbenannten farbigen Angehörigen der 
Polizeitruppe des Togogebietes die Krieger-Verdienst-Medaille 2. Klasse zu verleihen geruht, und zwar: 
den Unteroffizieren Comla und Batierma, dem Gefreiten Nubia und dem Soldaten Koffi.
	        
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