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Die Türkei theilt die Befreiung von 14 Sklaven
in Konstantinopel und 71 in Hodeida mit.
4. Betreffend Einschränkung des Spirituosen=
handels:
Deutschland giebt eine Zusammenstellung der
in Ostafrika ertheilten Schankkonzessionen (1895 30,
1896 27) und der wegen Schankkontraventionen er-
folgten Bestrafungen (1895 6, 1896 1).
Im Kongostaat ist eine Verordnung über Ein-
fuhr von Spirituosen in die Verbotszone ergangen.
Die statistische Nachweisung über die Gesammteinfuhr
ergiebt für 1897 1 133 241 Liter.
England veröffentlicht auf Seiten 32 bis 168
ein umfangreiches Material über die Spirituosen=
einfuhr in Westafrika, unter Berücksichtigung der
eigenen wie der benachbarten fremden Kolonien. Aus
den statistischen Zusammenstellungen ergiebt sich für
die letzten Jahre die Menge und der Werth der
eingeführten Spirituosen, ihr Verhältniß zum Ge-
sammthandel, ihre Herkunft und der in den einzelnen
Kolonien zu entrichtende Eingangszoll.
Durch Verordnung für das Protektorat San-
sibar ist die Einfuhr von Spirituosen mit Ausnahme
der für die nichteingeborene Bevölkerung bestimmten
Getränke verboten worden. Die gleiche Berordnung
ist für Britisch-Ostafrika erlassen.
5. In Betreff des internationalen mari-
timen Büreaus zu Sansibar ist zu erwähnen, daß
zum Vorsitzenden für 1897 der deutsche Konsul
Freiherr v. Rechenberg gewählt worden ist. Im
Uebrigen enthält der Jahresbericht Mittheilungen
bezüglich der Ueberwachung des Dharwverkehrs, der
Bestrafung von Sklavenhandel und der Befreiung
von Sklaven.
Von Interesse dürfte noch eine von dem Vor-
sitzenden abgegebene Erklärung bezüglich der in
Deutsch-Ostafrika geltenden Grundsätze, betreffend
die Sklaverei, sein (S. 217). Danach darf:
1. Der Herr Ehegatten voneinander und Kinder
von ihren Eltern nicht trennen.
2. Wer seinen Sklaven mißhandelt, geht desselben
verlustig.
3. Der Herr muß im Alter oder bei Krankheit
seinen Sklaven unterhalten und pflegen.
1. Ein Verkauf des Sklaven ohne seine Zustimmung
ist verboten.
5. Der Sklave kann sich freikaufen.
6. Der Sklave kann an bestimmten Tagen für sich
selbst arbeiten, erwirbt den Ertrag dieser Arbeit
für sich selbst und kann ihn dazu verwenden,
sich freizukaufen.
I. J. van der Burgt, Superior von St. An-
tonius in Urundi, Usumbura-Usige (Tanganyikasee),
schreibt an die Leitung von „Kreuz und Schwert“
unter dem 7. Dezember v. Js. Folgendes:
Abermals hat unsere St. Antoniusmission cine
Reihe stürmischer Tage zu bestehen gehabt. Wie Sie
— —
wissen, hat unter den Soldaten der Kongo-Expedition
des belgischen Majors Dhanis ein Aufstand statt-
gefunden. Die Menterer hatten bekanntlich etwa 30
ihrer Offiziere ermordet und fast sämmtliche Gewehre,
6000 an der Zahl, nebst einer Million Patronen in
ihre Gewalt gebracht. Schon seit geraumer Zeit
hatte man nichts mehr von dieser Empörerhorde
gehört.
Anfang November wollten nun die Belgier ihre
verlassenen Stationen am Kiwusee in Ruanda wieder
besetzen. Auf dem Wege aber dorthin, drei Tage-
reisen von hier entfernt, stießen sic plötzlich auf die
Rebellen, die im Begriff waren, nach Süden zu
marschiren. Um das Unglück der Belgier voll zu
machen, empörten sich bei ihrem Anblicke auch die
100 Soldaten der neuen, zweiten Expedition, sticßen
zu den ersteren, nicht ohne den Hauptmann Dubois
getödtet zu haben, während Hauptmann Jelemont
und der Unteroffizier Sandrart sich nur mit Mühe
nach Unira retten konnten; von hier mußten dann
die beiden mit dem Lieutenant Esch auf einer Piroge
weiter flüchten und landeten in Mtowa. Die Auf-
rührer, deren Zahl auf mehrere Tausend geschätzt
wird, verfolgten sie lebhaft und lagerten am 19. No-
vember schon bei Kinani, einem Warundihäuptling
jenseits des Russissiflusses, drei Tagereisen von hier.
Am 23. sandte der Anführer der Bande, ein
schwarzer Sergeant, einen Elefantenzahn an Sergeant
Ullmann in Usige, damit dieser ihn gegen Stoff
eintausche. Natürlich war er gezwungen, ihn zurück-
zuweisen, und auch wir mußten antworten, daß
Missionare keinen Handel treiben. Andererseits aber
konnte es Herrn Ullmann und uns nicht verhohlen
bleiben, daß, sobald wir den Zahn zurücksandten, die
Aufrührer erbittert würden und mit Gewalt sich das
zu verschaffen suchten, wos sie in Güte nicht hatten
erlangen können. Da kam mir ein guter Gedanke,
der zugleich einen Ausweg bot: Ich schlug vor,
Sklaven gegen Stoffe auszutauschen, da es ja eine
That hoher Nächstenliebe war, armen Gefangenen dic
Freiheit wiederzugeben. Wir hatten nämlich in Er-
fahrung gebracht, daß sie von Ruanda her eine Un-
masse Sklaven mit sich führten. Wir übersandten
ihnen zwei Ballen Stoffe, und jenc Schurken waren
überaus froh, sich für einige Meter Tuch einer An-
zahl Kinder entledigen zu können, die ohnedies auf
dem Weitermarsche gestorben wären. So kam am
30. November eine erste Sendung von 17 kleinen
Kindern bei uns an, und am 3. Dezember ein zweiter
Zug von 21, so daß wir im Ganzen 38 erhielten,
sämmtlich aus Ruanda. Ihr Alter ging nicht über
fünf Jahre hinaus; von den 38 sind 11 Knaben
und 27 Mädchen.
Die Empörer sind seitdem südlich nach Mtowa
weitergezogen. In fünf Banden getheilt, marschiren
die einen längs des Tanganyika, die anderen halten
sich in den Bergen und haben ihre Richtung nach
Kobambao, Kassongo und Nyangwe genommen.