Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

brach die kleine Karawane, bestehend aus 30 Last- 
trägern und einem Führer, auf, und unter großen 
Strapazen und manchen Abenteuern kam sie am 
Bestimmungsorte an. Von den großen Anstrengungen 
der Reise, der übergroßen Hitze und der permanenten 
Fieberluft, welche in den Gegenden herrscht, welche 
durchzogen werden mußten, erkrankten beide Patres 
am Fieber gleich nach der Ankunft oder vielleicht 
schon unterwegs. Die junge und kräftige Natur des 
P. N. überwand dasselbe alsbald, während P. Leon- 
hard demselben in wenigen Tagen erlegen ist. Er 
starb am 18. Oktober unerwartet schnell. Pater N., 
welcher nur zur Begleitung und nur für den Anfang 
der Gründung mitgereist war, trat die Rückreise nach 
Mariannhill wieder an. Ob man sich nun in 
Mariannhill entschließen wird, unter den gegebenen 
Verhältnissen die Mission in Usambara sogleich zu 
eröffnen, müssen wir erst noch abwarten."“ 
—.— 
RAus fremden Molonien. 
Landpreise im Rongostaat. 
Durch Verordnung des Souveräns des Kongo- 
stoaates vom 8. Oktober 1897 sind bezüglich der 
Preise bei Verkauf von Kronland am oberen Kongo 
allgemeine Bestimmungen getroffen worden. Für 
Ländereien, die bei Errichtung von Handelsnieder- 
lassungen oder Getreidelagern Verwendung finden 
sollen, sind 2000 Francs für den Hektar, mindestens 
aber im Einzelfalle 3000 Francs zu zahlen. Für 
Ländereien, die landwirthschaftlich genutzt werden 
sollen, beträgt der Preis 10 Francs für den Hektar. 
Dem Käufer liegt dabei die Verpflichtung ob, min- 
destens die Hälfte des Landes innerhalb 6 Jahren 
in landwirthschaftlichen Betrieb zu nehmen. Erfüllt 
er diese Bedingung nicht, so fällt das Eigenthum 
der nicht bebauten Fläche an den Staat zurück, dem 
auch der Kaufpreis verbleibt. In den hier nicht 
vorgesehenen Fällen wird der Kaufpreis vom 
Gouvernement besonders festgesetzt. 
— 
Verwaltungsordnung Formosas. 
Am 1. November 1897 ist eine Verordnung der 
lopanischen Regierung über die Ordnung der Ver- 
waltung Formosas in Wirksamkeit getreten. An der 
Spitze der Insel steht ein Generalgouverneur mit 
Generallieutenantsrang, welcher das Oberkommando 
aller Land= und Seestreitkräfte führt und Leiter der 
Civilverwaltung ist. Er kann Gefängnißstrafen bis 
zu einem Jahr und Geldstrafen bis zu 200 Yen 
verhängen, besitzt die Disziplinargewalt über alle 
Beamte und kann in einzelnen Theilen der Insel 
nach eigenem Ermessen die Civilverwaltung durch 
militärische ersetzen. 
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— 
Verschiedene Mittheilungen. 
Deutsches Rolonial-Musenm. 
In der Form einer Aktiengesellschaft hat sich neuer- 
dings in Berlin ein „Deutsches Kolonial-Museum“ 
konstituirt. In den Aussichtsrath wurden gewählt: 
Graf v. Schweinitz, Berlin, Vorsitzender, C. v. Beck, 
Direktor der Neu-Guinea-Kompagnie, Berlin, als 
dessen Stellvertreter, ferner als Beisitzer Baurath 
Heim, Berlin, Kapitän Spring, Berlin, Dr. jur. 
Esser, Berlin, Kommerzienrath Julius Pintsch, 
Berlin, und Rechtsanwalt Dr. jur. Scharlach, Ham- 
burg. Den Vorstand bildet der Landschaftsmaler 
Rudolf Hellgrewe, Berlin. 
Die Gesellschaft beabsichtigt, das Leben und Trei- 
ben der Eingeborenen, soweit es die wirthschaftliche 
Seite der Kolonien betrifft, naturgetreu darzustellen, 
und wird ihrer Ausstellung den Charakter eines 
Handelsmuseums geben. Seitens der Kolonialver= 
waltung ist dem Museum ein Theil der Bestände 
des auf der vorjährigen Berliner Kolonialausstellung 
gezeigten Tropenhauses zur Verfügung gestellt worden. 
  
Ueber die bisberigen Erfahrungen mit Anbau von 
Rautschukpstan zen im Plantagenbetriede 
veröffentlicht der bekannte Botaniker Prof. Dr. K. 
Schumann in der „National-Zeitung“ Folgendes: 
Da der Kautschuk einen so werthvollen Handels- 
artikel ausmacht, so kann mit Recht die Frage 
aufgeworfen werden, ob sich denn nicht die Kultur 
der Kautschukpflanzen im Plantagenbetriebe lohnen 
würde? Der Versuche sind bisher bereits genug 
gemacht worden. Wie bei allen solchen Bestrebungen 
wandte zuvörderst der botanische Garten von Kew 
der Angelegenheit seine ganze Aufmerksamkeit zu. Er 
schickte schon 1877 einen gewissen Wickham nach dem 
Rio Tapajoc, einem der rechtsseitigen Zuflüsse des 
Amazonenstromes, um von dort die Samen des 
brasilianischen Kautschukkaumes zu holen. Das 
Unternehmen gelang vollkommen, und Wickham 
kehrte mit 70 000 Samen zurück, von denen ein 
freilich nur geringer Prozentsatz keimte. Im Ganzen 
wurden im folgenden Jahre 1900 Pflanzen ange- 
zogen, welche in vortrefflichem Zustande mittels be- 
sonders gebauter, tragbarer Treibhäuschen, sogenannten 
Wardschen Kästen, nach Ceylon übergeführt wurden. 
Später kamen nochmals 1000 Pflanzen zur Ver- 
theilung für die ganzen englischen Kolonien, die Croß 
direkt aus Brasilien eingeführt hatte. 
Der Plantagenbau von Ceylon hatte einige Jahre 
später eine große Krisis durchzumachen. Zunächst 
trat ein tiefer Preissturz der Chinarinde ein, da man 
die Bäume in zu großen Quantitäten angebaut hatte. 
Die Kulturen wurden abgeschlagen und an ihrer 
Stelle Kaffee gebaut. Bald fand sich in den Kaffee- 
plantagen der verderblichste Feind der Pflanze, jener 
Blattpilz ein, der unter dem Namen Himeleia be-
	        
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