Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Heraussegeben in der Selenisl. Abthellung bdes Auswirtigen Amts. 
  
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 16. jedes Monats. Derielben werden als Beihelte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mittheilungen von Forsehungsreisenden und Gelebrten aus den deutsehen Sehutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr 
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchbandlungen Mk. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3.50 fur Dentichland und Oesterreich= Ungarn. Ml. 375 für 
die Lander des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler 
und Sohn, Berlin SW 12, Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitungs-Preicoliste für 1898 unter Nr. 2017.) 
Juhalt: Amtlicher Theil: Ertheilung des Erequatur an den britischen Vizekonsul Mr. Dundas in Dar-es-Saläm 
S. 587. — Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneuro von Togo, betreffend die Bildung von Bezirksämtern 
S. 587. — Personalien S. 587. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 588. — Deutsch-Ostafrika: Tod des Quawa S. 588. 
— VBegetationsverhältnisse —S. 580. — Togo: Auo Tschautscho S. 591. — Deutsch-Südwestafrika: Wissen- 
schaftliche Sammlungen S. 591. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung 
S. 5901. — Aus fremden Kolonien: Handel zwischen Frankreich und seinen Kolonien S. 503. — Sanatorium 
auf der Goldküste S. 593. — Verbot von Erpeditionen S. 503. — Handel des Kongostaats im Jahre 1897 S. 593. 
— Verschiedene Mittheilungen: Errichtung einer deunschen Kolonialschule S. 594. — Anleitung zum 
Sammeln, Konserviren und Verpacken von Thieren für die zoologische Sammlung des Museums für Naturkunde 
in Berlin (Schluß) S. 594. — Ueber Parakantschuk S. 600. — Ueber Cassada= oder Manihotstärke aus Deutsch- 
Westafrika S. 600. — Litteratur S. 601. — Litteratur-Verzeichniß S. 602. — Schiffobewegungen S. 602. — 
Verkehrs-Nachrichten S. 602. — Anzeigen. 
  
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Amtlicher Theil. 
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Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
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Dem zum britischen Vizekonsul für Deutsch-Ostafrika mit dem Amtssitz in Dar-es-Saläm 
ernannten Mr. Dundas ist das Exequatur ertheilt worden. 
Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Togo, betreffend die Bildung 
von Bezirksämtern. 
Das Küstengebiet des Schutzgebietes von Togo wird in zwei Bezirksämter eingetheilt, welche die 
Bezeichnung „Bezirksamt Lome' und „Bezirksamt Klein-Popo“ führen und deren Grenzscheide gebildet 
wird von dem Hahofluß, dem Westrande des Togosees bis zur Siomündung und von dort von dem 
Meridian der letzteren bis zu seinem Schnittpunkte mit der Küste. 
Die Abgrenzung der Bezirksämter nach dem Innern bleibt vorbehalten. 
Lome, den 1. August 1898. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
(L. S.) (gez.) Köhler. 
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Personalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Premierlieutenant 
à la suite des Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm I. (1. Schlesisches) Nr. 10 und derzeitigem 
Leiter der Station Sansanne Mangu Thierry den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit 
Schwertern zu verleihen.
	        
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