Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Was die Kosten für Herstellung der Bahnen 
anbetrifft, so betragen dieselben ungefähr 9407 S 
per Meile. Die Länge der Staatsbahnen allein 
beträgt gegen 2253 Meilen, die gesammten Baukosten 
hierfür belaufen sich auf 21 193 417 K, eine Summe, 
die durch Anleihen ausgenommen wurde. Nach den 
Finanzberichten für 1896 trugen Cape Shares 8,19 
pCt., ein glänzender Beweis für die Rentabilität 
der Bahnen. 
Der Orange-Freistaat hat die von der Kapkolonie 
durch das Gebiet der Republik gebaute Linie ange- 
kauft und in eigene Verwaltung übernommen. Die 
Kapregierung ist jedoch darauf bedacht, eine gemein- 
same Regelung des Frachtentarifs mit dem Freistaate 
durchzuführen, um hierdurch eine das Interesse der 
Gesammtheit wahrende Uebereinstimmung in der Höhe 
des Gütertarifs zu erzielen. 
Auch Natal besitzt ein ausgedehntes Eisenbahnnetz, 
und sind vor Allem die Linien nach Charlestown, 
von Durban nach Moritzburg, für Handel und Ver- 
kehr von großer Bedeutung. 
Die Hauptlinien Transvaals haben Verbindung 
mit dem Freistaate und der Delagoabai, eine weitere 
Linie mit Natal. Vor Allem ist es die Bahn zur 
Delagoabai, die den größten Handelsverkehr aufzu- 
weisen hat und infolgedessen eine Betriebsvergrößerung 
fordert. Weder die Kapkolonie noch die angrenzenden 
Nachbarstaaten sehen sich indessen schon an der Grenze 
ihrer Aufgabe angelangt; es ist im Gegentheil eine 
Reihe von weiteren Bahnbauten in Aussicht ge- 
nommen. So plant der Orange-Freistaat die Er- 
richtung von Zweiglinien, eine Bahn von Beira an 
der portugiesischen Küste nach Salisbury sieht dem- 
nächst der Vollendung entgegen, ebenso in Transvaal 
eine Linie von Pretoria nach Pietersburg. Von 
größter Bedeutung aber sind die Bestrebungen, eine 
unmittelbare Verbindung der Kapkolonie und Natals 
herzustellen, wie überhaupt ein engeres Zusammen- 
schließen der südafrikanischen Staaten herbeizuführen, 
Bestrebungen, die durch bereits stattgehabte Konfe- 
renzen (South African Railway Oflicers' Confe- 
rence), an denen Delegirte der Kapkolonie, des 
Orange-Freistaates, Transvaals, der portugiesischen 
Verwaltung der Delagoabai und Natal theilgenommen 
hatten, beredten Ausdruck fanden. 
— 
Euglischer Bericht über den Pandel in Westafrika. 
Das offizielle englische Handelsjournal veröffent- 
licht einen statistischen Bericht über den Handel des 
nördlichen Theiles von Westafrika, dem wir Folgen- 
des entnehmen: 
Westafrika steht in dem nördlich des Aequators 
gelegenen Theile hauptsächlich unter englischer und 
französischer Herrschaft. Deutschland hat dort zwei 
Kolonien, Kamerun und Togo, die Spanier sind im 
Besitz von Fernando Po und Corisko-Bay, die 
Portugiesen beherrschen außer einigen kleineren In- 
  
seln einen Küstenstreifen des französischen Guine, 
und endlich umfaßt die Republik Liberia eine Küsten- 
linie von etwa 300 Meilen. England besitzt dort 
als Kolonien: Lagos mit Benin, den langen 
Küstenstreifen nebst Hinterland, welcher von dem 
„Niger Coast Protektorat“ verwaltet wird, die 
Goldküste einschließlich Aschanti, Sierra Leone 
und Gambien. Die französischen Kolonien sind: 
„Französisch-Congo"“, Dahomey, die Elfenbeinküste, 
„Französisch-Guinea“, Senegal und das weite un- 
begrenzte Hinterland, das unter dem Namen des 
französischen Sudans zusammengefaßt wird. 
Der Umfang des Handels der letzten drei Jahre 
in den britischen Kolonien wird dargestellt durch 
folgende Tabelle, welche die Ein= und Ausfuhr ein- 
schließlich von Münzen und Barren umfaßt: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einfuhr 
Kolonien 1895 1896 1897 
D°V„MVI! e9 
l 
Niger-Protektorat 25000 1 751 000 656000 
Lagsnss 816000 902000 771000 
Goldküste .. 532 000 5910000 911000 
Sierra Leone 427000 445 000 457 000 
Gambien N—7—1 
zusammen.3097 OOo 3168000 2 835000 
Ausfuhr 
— — 
Kotonien 1885 1896 19897 
S 2 eg 
I 
Niger-Protektorat40000 844000 786 000 
Laggsss 968000 975000 772000 
Goldküste 878000| 792000 838000 
Sierra Leone 453 000 449 000 401 000 
Gambien 94000, 117000 164000“ 
zusammen. 3 151 000/ 3 17vOo0 2981000 
  
Das Jahr ist hier zu zwölf Monaten gerechnet, 
endigend mit dem 31. März der angegebenen Joh- 
reszahl. 
Im Niger-Protektorat fand im Jahre 1896/97 
eine Zunahme des Imports gegenüber dem des 
Jahres 1895/96 statt, in Kurz= und Eisenwaaren 
um etwa 13 000 K, in Wollwaaren um etwa 5400 2. 
und in irdenen Waaren um etwa 2600 K. Ebenso 
ist gegenüber dem Rückgang der Einfuhr einiger 
anderer Freihandelsgüter ein Steigen der Einfuhr 
in Drogen und Medizinalwaaren um 3300 K zu 
erwähnen, ein Zeichen dafür, daß die Eingeborenen 
beginnen, sich den Anforderungen der Civilisation zu 
erschließen und die europäischen Heilmittel den eigenen 
Zaubertränken und Geheimmitteln vorzuziehen. 
Dem Anwachsen der Emfuhr von Freihandels- 
gütern um den Werth von 14 029 2 steht eine Ab- 
nahme des Einfuhrwerthes von zollpflichtigen Woaren 
um 109 027 & gegenüber. Der Werth der Emfuhr 
von gollpflichtigen Waaren aus Großbritannien belief 
sich auf 84 093 E gegenüber der Einfuhr solcher
	        
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