Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Was unterrichten wir nun? 
Außer dem Unterricht in der biblischen Geschichte 
wird überall Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt. 
Hand in Hand mit dem Leseunterricht geht der 
Schreibunterricht. Im Schreiben bringen es unsere 
Schüler zu einer ganz befriedigenden Gewandtheit. 
Ich habe Briefe von ihnen erhalten, die jedem 
Volksschüler in der Heimath Ehre machen würden. 
Sie sind wohl im Stande, die kleinen und großen 
Erlebnisse ihres Lebens brieflich Anderen mitzutheilen. 
Zeitweilig bestand ein ziemlich reger Briefverkehr 
zwischen Kisserawe, Lutindi, Tanga. Auch nach 
Europa ist ja schon hin und wieder ein Brief ge- 
gangen, als Antwort auf Briefe, die ihnen von dort 
aus geschrieben wurden. Verhältnißmäßig am 
schwächsten sieht es mit dem Rechenuntericht aus. 
Den Schwarzen fällt es im Allgemeinen furchtbar 
schwer, sich in Zahlen= und Größenverhältnisse hinein- 
zufinden und sie richtig zu gebrauchen; daher müssen 
wir mit dem Nothdürftigsten zufrieden sein. In 
allen unsern Schulen wird auch gesungen. Zu 
diesen Fächern, die in den Schulen unterrichtet 
werden, kommt nun noch bei den Fortgeschritteneren 
(Lehrer-, Mädchen= und 1. Knabenklasse auf der 
Station) etwas Geographie. Außerdem hat die 
erste (Lehrer-) Klasse noch Unterricht in der Kirchen- 
geschichte, (zweimal wöchentlich), in Kifuaheli- 
grammatik und (wöchentlich einmal) auch im 
Deutschen.“ 
––. . 
Aus fremden Rolonien. 
Französisches Rolonialbudget. 
Wie schon in Nr. 22 des Kol. Bl. mitgetheilt 
wurde, ist das Kolonialbudget für 1899 auf die 
Summe von 85 957 600 Frcs. festgesetzt, während 
das Budget des Jahres 1889 91 633 540 Fres. 
betrug. Es ergiebt sich sonach eine Differenz von 
5 675 940 Frcs. zu Gunsten des neuen Budgets. 
Thatsächlich beträgt aber die Ersparniß lediglich 
1 218.598 Frcs., wenn man in Betracht zieht, daß 
infolge der Neuregelung der Verwaltung von Indo- 
China die bisher von dieser Kolonie geleisteten Bei- 
träge, die als Einnahmen des Staates sich darstellen, 
von 4 905 342 Frcs. im Vorjahre auf 448 000 Fros. 
herabgesetzt sind. Die Reorganisation der Verwaltung 
Indo-Chinas hat immerhin die Ersparung von fast 
1½ Millionen Frcs. zur Folge. 
Aus den einzelnen Aufstellungen des neuen Bud- 
gets sei Nachstehendes hervorgehoben: 
Mehrausgaben im Betrage von 172 000 Frcs. 
erwachsen für die Durchführung der Gleichstellung 
in der Besoldung der Unteroffiziere der kolonialen 
Armee und des in Frankreich stehenden Heeres. 
Thatsächlich ist die Besoldung der Kapitulanten- 
Unteroffiziere in den Kolonien geringer als in Frank- 
reich. Für 1899 ist die Ausdehnung der Gleich- 
798 
  
stellung in der Besoldung der Gefreiten und Gemeinen 
in Aussicht genommen. 
Mit Rücksicht auf die Neuregelung der Verwaltung 
Indo-Chinas sind die Militärausgaben für diese 
Kolonie in einem Kapitel vereinigt. Diese Ausgaben 
sind für 1899 auf 20 360 000 Frcs. veranschlagt. 
Sie betragen um 2 890 000 Frcs. weniger als im 
Vorjahre, da die Summe von 6 275 000 Frcs. (für 
den Unterhalt von vier tonkinesischen Tirailleur- 
Regimentern) auf das Generalbudget von Indo-China 
übertragen wurde, während andererseits 360 505 Frcs. 
zur Durchführung der gleichheitlichen Besoldung der 
Unteroffiziere und zur Bestreitung anderer militärischer 
Ausgaben, sowie 3 031 495 Frcs., darstellend die 
militärischen Ausgaben von Cochinchina, in die Aus- 
gaben eingestellt wurden. 
Für militärische Ausgaben in Madagaskar sind 
18 381 000 Frcs. gegen 18 276 000 Frcs. im Vor- 
jahr in Ansatz gebracht. Die Differenz ist auf die 
Einstellung einer Summe von 107 000 Frcs. zur 
Regelung der Besoldungsverhältnisse der Unteroffiziere 
zurückzuführen. Uebrigens ist die Ausfstellung der 
Ausgaben für Madagaskar nur provisorisch erfolgt, 
da von Seiten des dortigen Gouvernements der end- 
gültige Budgetentwurf noch nicht eingereicht wurde. 
Die Summe von 18 Millionen wird sicher über- 
schritten werden, wie ja auch die Ausgaben für 1898 
sich thatsächlich auf 26 Millionen beliefen. 
Gleich dem Varjahre ist im Budget eine Sub- 
vention von 2353000 Frcs. für das Lokalbudget vom 
französischen Kongo und eine solche von 1 800 000 Frcs. 
für das Lokalbudget von Madagaskar in Anschlag 
gebracht. Ebenso ist als Subvention der Lokalbudgets 
von Guadeloupe, Inde, Taiti, Somaliküste und Mayotte 
im Ganzen eine Summe von 733000 Frcs. festgesetzt. 
Die Ausgaben für Justiz betrugen 1 470 000 Frcs., 
jene für den Kultus 602 000 Frcs. 
Für den Bau der Straße von Konakry zum Niger 
sind 100 000 Frocs. eingestellt. 
Als Anhang zum Kolonialbudget sind die Budgets 
für die Eisenbahn und den Hafen von Réunion und 
für die Eisenbahn im Sudan beigefügt. Ersteres 
sieht eine Gesammteinnahme von 4418500 Frcs. vor. 
Diese Summe setzt sich zusammen aus 1750000 Fres. 
Betriebseinnahmen, 2 508 500 Frcs. staatlicher Sub- 
vention und 160 000 Frcs. Subvention der Kolonie. 
Das Budget für die Sudan-Eisenbahn enthält in der 
Zusammenstellung der Einnahmen im Gesammtbetrage 
von 2 567 645 Frcs. folgende Ansätze: Einnahmen 
aus dem Handel 42 000 Frcs., Subvention des Staates 
768.000 Frcs., Subvention der Kolonie 460 000 Fres., 
Anleihe an der Depositenkasse 919 645 Frcs. 
Budget Algiers. 
Nach dem französischen Budgetentwurf für 1899 
sind die Einnahmen Algiers auf 54 152 371 Frcs. 
gegen 53 487 152 im Vorjahr, die Ausgaben auf
	        
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